BDE-Tarif

Der Tarifvertrag für die Entsorgungswirtschaft des BDE hat eine Leuchtturmfunktion auch für nicht-tarifgebundene Unternehmen.

09.04.2020

In Tarifverhandlungen vertritt der Arbeitgeberverband des BDE als Träger der grundgesetzlich garantierten Tarifautonomie eigenverantwortlich die Branche gegenüber den Gewerkschaften. Zusammen mit seinen tarifgebundenen Mitgliedsunternehmen entwickelt er in Tarifkommissionen seine Verhandlungspositionen.

Die tarifpolitische Arbeit für den BDE steuern die Große Tarifkommission (GTK) und die Kleine Tarifkommission (KTK). Im Interesse der tarifgebundenen Mitglieder setzen sie sich dafür ein

  • Tarifentgelte und Marktentgelte in Übereinstimmung zu bringen,
  • ein Höchstmaß an betrieblicher Flexibilität zu erhalten und
  • konstruktiv an anderweitigen verbindlichen Lösungen mitzuwirken.

Vertragspartner auf Gewerkschaftsseite war lange Zeit die DGB-Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV). Die ÖTV ist mit anderen Gewerkschaften in ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e. V. aufgegangen. Seit dieser Verschmelzung ist ver.di der Verhandlungspartner des BDE.

Tarif hat Signalwirkung

Der BDE-Tarif hat Leuchtturmfunktion auch für nicht-tarifgebundene Entsorgungsunternehmen. Häufig finden sich sogenannte Bezugnahmeklauseln in Arbeitsverträgen auch von Branchenunternehmen, die nicht im Arbeitgeberverband sind.

Schon lange vor einem gesetzlichen Mindestlohn hat der BDE-Arbeitgeberverband gemeinsam mit den kommunalen Arbeitgebern (VKA) und ver.di in den letzten Jahren mehrfach einen Branchenmindestlohn für die Entsorgungsbranche vereinbart. Die Recyclingbranche hat sich so frühzeitig zu fairen Arbeitsbedingungen bekannt und verpflichtet.

Tarifvertrag bietet Arbeitnehmern Verlässlichkeit

Insbesondere Mitgliedsunternehmen in Ballungzentren spüren bereits heute die Auswirkungen des demografischen Wandels: Arbeitnehmer, die von der Schule auf den Arbeitsmarkt kommen, stellen heute immer größere Anforderungen an ihre Arbeitgeber.

Aus den Personalabteilungen unserer Mitgliedsunternehmen hören wir: Gewerbliche Arbeitnehmer erwarten immer häufiger einen klaren Rahmen für ihre Tätigkeit. Die Branchentarifbindung signalisiert den Arbeitnehmern einen solchen verbindlichen Rahmen.

Das BDE-Tarifwerk steht für Verlässlichkeit, z. B. bei Arbeitszeiten. Manche Bewerber erkundigen sich aktiv nach der BDE-Tarifbindung ihres potenziellen Arbeitgebers. Der BDE-Tarifvertrag ist so für manch einen Arbeitnehmer ein Gütesiegel ähnlich wie der zertifizierte Entsorgungsfachbetrieb.

Tarifvertragsabschlüsse mit Augenmaß sichern die Zukunftsfähigkeit der Entsorgungsbranche auch in Zeiten, in denen die wirtschaftliche Lage der Branche angespannt ist. Abschlüsse, die auch im schwierigen Fahrwasser die wirtschaftliche Lage der BDE-Mitgliedsunternehmen im Blick haben, sichern im Ergebnis auch die Arbeitsplätze der erfassten Arbeitnehmer.

Kontakt

Jens Loschwitz

Geschäftsführer / Justitiar