Berlin, 29.07.2026. Vor dem Hintergrund anstehender europäischer Weichenstellungen zur Definition von „grünem Stahl“ – unter anderem im Rahmen der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte, des Pakts für eine saubere Industrie und des geplanten Industrial Accelerator Act – drängt der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. auf eine Klassifizierung, die sich ausschließlich an den tatsächlichen Treibhausgasemissionen orientiert.
Die Stahlindustrie verursacht laut der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission, kurz JRC, rund fünf bis sechs Prozent aller Treibhausgasemissionen der EU. Wie das künftige Klimalabel ausgestaltet wird, entscheidet maßgeblich darüber,
welche Produkte in öffentlichen Vergabeverfahren und Förderprogrammen bevorzugt werden. Damit setzt das Klassifizierungssystem entscheidende Anreize für die Rohstoff- und Energiewende entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
In der Debatte um das passende Bewertungssystem stehen sich im Wesentlichen zwei Modelle gegenüber: der Ansatz des JRC und der von der Wirtschaftsvereinigung Stahl entwickelte Low Emission Steel Standard, kurz LESS. Beide Systeme erfassen den gesamten Bilanzraum von der Rohstoffgewinnung bis zum Werkstor – Cradle-to-Gate – einschließlich der vorgelagerten Lieferkette. In ihrer Bewertungslogik unterscheiden sie sich jedoch grundlegend.
Während das JRC auf feste, absolute CO₂-Grenzwerte setzt, arbeitet LESS mit einer sogenannten „Sliding Scale“. Dieses Verfahren koppelt die zulässige Emissionsschwelle an den eingesetzten Schrottanteil. Je weniger Rezyklat in der Produktion verwendet wird, desto höher kann der CO₂-Ausstoß ausfallen, der für das Erreichen derselben LESS-Klasse akzeptiert wird.
Die Kritik des BDE richtet sich nicht gegen LESS insgesamt, sondern gezielt gegen den darin verankerten Sliding-Scale-Ansatz.
„Ein Grünstahl-Label muss auf den ersten Blick zeigen, wie viele Treibhausgasemissionen je Tonne Stahl tatsächlich anfallen. Der in LESS verankerte Sliding-Scale-Ansatz konterkariert genau dieses Ziel: Die erzbasierte Oxygenroute verursacht mehr als dreimal so hohe Treibhausgasemissionen wie die Elektrostahlroute, erhält aber dieselbe LESS-Klasse. Das JRC lehnt diese Verzerrung zu Recht ab und setzt auf diskriminierungsfreie, rein emissionsbasierte Klassen. Dieser Ansatz muss beibehalten werden. Nur so erhalten Beschaffer eine verlässliche Orientierung und nur so wird der Einsatz von Recyclingrohstoffen gestärkt, statt die Transformation der Stahlindustrie regulatorisch auszubremsen“, erklärt Bernd Fleschenberg, Vorsitzender des Arbeitskreises Metallrecycling im BDE.
Der BDE hält dem häufig vorgebrachten Argument einer drohenden Schrottknappheit entgegen, dass in Europa keine akute mengenmäßige Versorgungsknappheit besteht. Eine Untersuchung der Ernst-Abbe-Hochschule Jena prognostiziert für das europäische Schrottaufkommen bis zum Jahr 2050 ein stetiges Wachstum von rund 1,6 Prozent pro Jahr, insbesondere bei Post-Consumer-Altschrotten.
Entscheidend ist neben der verfügbaren Menge vor allem die Qualität der Schrotte.
Die technischen Möglichkeiten zur Aufbereitung hochwertiger Schrottqualitäten sind grundsätzlich vorhanden. Für zusätzliche Qualitätsverbesserungen und den Aufbau weiterer Aufbereitungskapazitäten braucht die Recyclingwirtschaft jedoch eine verlässliche Nachfrage aus der Stahlindustrie. Fehlt diese Nachfrage, sind die notwendigen Investitionen wirtschaftlich schwer darstellbar und Schrotte werden weiterhin aus Europa exportiert.
Der Sliding-Scale-Ansatz droht diese schwache Nachfrage nach hochwertig aufbereiteten Recyclingrohstoffen zusätzlich zu verstärken. Je geringer der Schrotteinsatz ist, desto höhere Emissionen werden innerhalb derselben LESS-Klasse zugelassen.
Damit nimmt das System einen wichtigen Anreiz, den Einsatz von Stahlrezyklaten zu erhöhen.
Dass die erzbasierte Stahlproduktion weltweit auf absehbare Zeit erforderlich bleibt, steht für den BDE nicht infrage. Dieser Umstand rechtfertigt jedoch keine Klassifizierung, die unterschiedliche Emissionsmaßstäbe an erz- und schrottbasierte Produktionswege anlegt.
Der BDE fordert daher, Vorreiter bei der Emissionsminderung nach dem Prinzip eines Energielabels – als sogenannte Top-Runner – direkt zu belohnen, anstatt emissionsintensivere Produktionswege durch die Bewertungslogik zu begünstigen.
Auch der JRC-Vorschlag weist allerdings Schwächen auf. Die vorgesehenen Klassengrenzen für die Grünstahl-Klassifizierung sind aus Sicht des BDE nicht ambitioniert genug und könnten theoretisch selbst konventionellem Hochofenstahl die Einstufung als „grüner Stahl“ ermöglichen.
Neben einer deutlichen Anhebung des Ambitionsniveaus verlangt der Verband deshalb die frühzeitige Festlegung eines verbindlichen Minderungspfads für die Schwellenwerte im delegierten Rechtsakt. Anlagenbetreiber und Investoren benötigen eine verlässliche Perspektive für ihre Planungs- und Investitionsentscheidungen.
„Die Transformation der Industrie gelingt nur mit ehrlichen Marktbedingungen und langfristiger Planungssicherheit. Wir brauchen ein Grünstahl-Label, das sich strikt am absoluten CO₂-Fußabdruck ausrichtet und einen verbindlichen Minderungspfad festlegt. Nur so belohnen wir echte Klimaziele und schaffen verlässliche Anreize für die Investitionen von morgen“, sagt Dr. Andreas Bruckschen, Hauptgeschäftsführer des BDE.
Aus Sicht des BDE ergeben sich daraus fünf zentrale Kernforderungen für die künftige Grünstahl-Definition:
1. Bewertung ausschließlich anhand des CO₂-Fußabdrucks.
Die Klassifizierung muss auf dem absoluten Product Carbon Footprint auf Cradle-to-Gate-Basis beruhen. Aufweichende Sonderregeln wie die Sliding Scale lehnt der BDE ab.
2. Vorgelagerte Lieferkette vollständig einbeziehen.
Emissionsintensive Prozessschritte dürfen nicht durch eine Verlagerung in Länder außerhalb der Europäischen Union aus der Klimabilanz herausfallen.
3. Vorreiter belohnen.
Das Klassifizierungssystem muss besonders emissionsarme Produkte nach dem Top-Runner-Prinzip sichtbar machen und belohnen, statt emissionsintensivere Produktionswege durch unterschiedliche Schwellenwerte zu begünstigen.
4. JRC-Schwellenwerte ambitionierter ausgestalten.
Die vorgeschlagenen Klassengrenzen müssen so gefasst werden, dass die Einstufung als grüner Stahl einen tatsächlich relevanten Beitrag zur Emissionsminderung voraussetzt.
5. Verbindlichen Minderungspfad festlegen.
Der delegierte Rechtsakt muss einen rechtlich verbindlichen Pfad zur schrittweisen Absenkung der Emissionsschwellen vorsehen und damit verlässliche Investitions- und Planungssicherheit für die gesamte Branche schaffen.