BDE-direkt 3/2025
Die neuen Anforderungen und Änderungen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR 2025) sind am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Die Übergangsfrist endet am 30. Juni 2025. Machen Sie sich daher rechtzeitig mit den Änderungen vertraut, um den neuen Regelungen zu entsprechen.
Im Rahmen unserer Expertensprechstunde am 27. Januar informieren Sie folgende Experten über die wichtigsten Änderungen:
- Jörg Holzhäuser
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz - Dr. Jörg Romanski
Umweltberatung Romanski │ Gefahrgutbeauftragter │ Betriebsbeauftragter für Abfallwirtschaft - Roland Schüler
REMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KG │ Vorsitzender des Arbeitskreises Gefahrgut beim BDE
Themenübersicht:
- Polyethylen-Verpackungen: Einsatz und Verwendungsdauer für flüssige Abfälle (4.1.1.21.7).
- Asbestabfälle: Transport gemäß ADR, Sondervorschrift (SV) 168 und neue SV 678.
- Lithiumbatterien und Akkus: Neue UN-Nummern für Natrium-Ionen-Systeme.
- Farb- und Lackabfälle: Anpassung der SV 650 für Abfälle der UN 1263 und UN 3082.
- Abfall-Kleinmengen: Beförderung in Innenverpackungen und Außenverpackungen (4.1.1.5.3), Anforderungen an Personal und Beförderungspapiere (5.4.1.1.3.3).
- Ungereinigte leere Verpackungen: Abgrenzung UN 3509, Verpackung, lose Schüttung und Ausblick auf die Rechtsfortentwicklung
Unsere Expertensprechstunde bietet einen Überblick über den aktuellen Stand, beleuchtet offene Problem- und Fragestellungen und gibt praktische Hinweise zur Umsetzung. Gerne nehmen wir Ihre konkreten Fragestellungen zu dem Thema im Vorfeld auf.
Montag, 27. Januar 2025, von 10.00 bis 13.00 Uhr,
Preis für Online-Teilnahme:
190,- € für Mitglieder │ 240,- € für Nicht-Mitglieder
Anmeldungen bitte per E-Mail an veranstaltung@bde.de