Berlin/Brüssel, 17. Juli 2026. Die Europäische Kommission hat heute ihren Vorschlag zur Revision des Europäischen Emissionshandels EU-ETS vorgelegt. Nach erster Bewertung sieht der Entwurf [eine Einbeziehung der thermischen Siedlungsabfallbehandlung in das EU-ETS / eine stufenweise Einbeziehung / eine weitere Prüf- und Übergangsphase] vor.
Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft wird den Kommissionsvorschlag nun im Detail fachlich auswerten. Bereits jetzt macht der Verband deutlich: Eine mögliche Einbeziehung der thermischen Abfallbehandlung in den EU-ETS darf nur praxistauglich, europäisch abgestimmt und im Einklang mit dem Abfallrecht erfolgen. Entscheidend ist, dass die Abfallhierarchie gewahrt, die Entsorgungssicherheit gesichert und ein europäisches Level-Playing-Field geschaffen wird – zwischen den verschiedenen Behandlungsverfahren ebenso wie zwischen unterschiedlichen nationalen Bepreisungsregimen.
BDE-Präsident Matthias Harms erklärt:
„Die thermische Behandlung von Siedlungsabfällen, die nicht recycelt werden können und sicher entsorgt werden müssen, leistet einen wichtigen Beitrag zu Entsorgungssicherheit, Klima- und Ressourcenschutz. Eine Einbeziehung in den Emissionshandel darf deshalb nicht isoliert betrachtet werden. Sie muss die Abfallhierarchie stärken, Recycling unterstützen und Fehlanreize zulasten der Entsorgungssicherheit vermeiden.“
Der BDE sieht die ETS-Revision daher im engen Zusammenhang mit dem angekündigten Circular Economy Act. Klimaschutzinstrumente und Kreislaufwirtschaftspolitik dürfen nicht nebeneinanderstehen, sondern müssen ineinandergreifen. Wird die thermische Behandlung von Siedlungsabfällen verteuert, ohne die Deponierung unbehandelter Siedlungsabfälle wirksam zu begrenzen oder wirtschaftlich unattraktiver zu machen, entstehen Fehlanreize. Abfälle könnten in die Deponierung umgelenkt werden – mit negativen Folgen für Klimaschutz, Ressourcenschutz und Abfallhierarchie.
Der BDE spricht sich deshalb dafür aus, im Circular Economy Act ein europaweit wirksames Deponierungsverbot für unbehandelte Siedlungsabfälle zu verankern. Wo ein solches Verbot nicht kurzfristig umsetzbar ist, braucht es zumindest einen europäischen Rahmen zur spürbaren Verteuerung der Deponierung durch eine Deponie-Abgabe. Zudem können Monitoring und Berichtspflichten zu Deponieemissionen ein weiterer Schritt sein; sie ersetzen aber keine wirksamen ökonomischen und abfallrechtlichen Lenkungsinstrumente.
Aus Sicht des BDE müssen im kommenden Gesetzgebungsverfahren zum EU-ETS zudem mehrere Punkte berücksichtigt werden. Kostenwirkungen müssen frühzeitig erkennbar und für Unternehmen, Kommunen und Auftraggeber kalkulierbar sein. Für Anlagen der thermischen Abfallbehandlung muss rechtssicher geklärt werden, wie zusätzliche CO₂-Kosten in bestehenden langfristigen Vertragsverhältnissen, Gebühren- und Entgeltstrukturen sowie kommunalen Gebührenkalkulationen abgebildet werden können.
Zentral ist außerdem, dass Einnahmen aus dem Emissionshandel in den Sektor zurückfließen und dort gezielt für die Dekarbonisierung der Abfallbehandlung eingesetzt werden. Dazu gehören Investitionen in CO₂-Minderungstechnologien, Effizienzmaßnahmen, moderne Entsorgungsinfrastruktur sowie bessere Erfassungs- und Sammelstrukturen, die dazu beitragen, kohlenstoffhaltige Abfälle möglichst bereits vor der thermischen Behandlung aus dem Siedlungsabfall herauszuhalten.
Dazu gehören aus Sicht des BDE europäisch einheitliche Berichtspflichten, verlässliche Übergangsregelungen, Kalkulierbarkeit für Gebühren und langfristige Vertragsstrukturen sowie Investitionssicherheit für die Dekarbonisierung der thermischen Abfallbehandlung.
BDE-Präsident Matthias Harms abschließend:
„Wer Klimaschutz im Abfallsektor ernst meint, muss die gesamte Entsorgungskette betrachten. Es wäre kontraproduktiv, wenn eine höhere Belastung der thermischen Behandlung am Ende die Deponierung unbehandelter Siedlungsabfälle attraktiver macht. Die Kreislaufwirtschaftsbranche ist bereit, ihren Beitrag zur Transformation zu leisten. Dafür braucht sie verlässliche Rahmenbedingungen, faire Wettbewerbsbedingungen und Investitionssicherheit.“
Über den BDE
Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V., gegründet am 20. September 1961,
ist Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der privaten Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft in Deutschland und Europa.
Er vertritt überwiegend mittelständische und vielfach familiengeführte Unternehmen. Die Branche sichert Daseinsvorsorge und Entsorgungssicherheit, stellt Recyclingrohstoffe bereit und stärkt damit Rohstoffsicherheit, die Resilienz industrieller Wertschöpfungsketten und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts.
Der BDE setzt sich für verlässliche Rahmenbedingungen ein – denn eine starke Kreislaufwirtschaft ist moderne Industriepolitik.
Weitere Informationen unter: www.bde.de