Berlin, 24. September. Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. spricht sich dafür aus, an den ab 2029 geltenden Vorgaben zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlämmen festzuhalten. Angesichts absehbarer Engpässe bei großtechnischen Rückgewinnungskapazitäten können praktikable Übergangslösungen notwendig sein. Diese dürfen nach Auffassung des Verbandes jedoch nicht zu einer faktischen Verschiebung der Rückgewinnungspflichten führen. Entscheidend sind klare Marktsignale, Rechtssicherheit und Anreize für den weiteren Aufbau von Behandlungskapazitäten.
„Wir brauchen für 2029 keine Ausstiegsklausel, sondern einen verlässlichen Hochlauf der Phosphorrückgewinnung. Wer frühzeitig in Rückgewinnungstechnologien und entsprechende Entsorgungslösungen investiert, muss sich auf den regulatorischen Rahmen verlassen können. Übergangsregeln müssen Investitionen auslösen und absichern – nicht dazu führen, dass notwendige Entscheidungen um weitere Jahre vertagt werden“, erklärt Dr. Andreas Bruckschen, Hauptgeschäftsführer des BDE.
Kritisch sieht der BDE daher Modelle einer sogenannten „Nationalen Phosphorreserve“, sofern Klärschlammaschen dauerhaft abgelagert werden können, ohne dass eine verbindliche Verantwortung für ihre spätere Rückgewinnung besteht. Wo Rückgewinnungskapazitäten kurzfristig noch fehlen, kann eine Ablagerung aus Gründen der Rechtssicherheit vorübergehend erforderlich sein. Sie muss jedoch Ausnahme bleiben und darf nicht zu einer alternativen Entsorgungsroute werden, mit der die Kreislaufführung von Phosphor dauerhaft umgangen werden kann.
Als mögliches Steuerungsinstrument schlägt der BDE deshalb eine Abgabe je deponierter Tonne Klärschlammasche vor. Wer frühzeitig die Phosphorrückgewinnung ausschreibt oder in entsprechende Lösungen investiert, könnte diese Abgabe vermeiden. Damit würden diejenigen gestärkt, die bereits Verantwortung übernehmen und in den Aufbau einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft investieren.
Neben Investitionsanreizen braucht es nach Auffassung des BDE zugleich verlässliche Absatzmärkte für die zurückgewonnenen Rohstoffe. Der Verband fordert deshalb, den düngemittelrechtlichen Rahmen zügig weiterzuentwickeln und insbesondere die Einordnung phosphorhaltiger Rezyklate sowie die Anerkennung geeigneter Ausgangsstoffe rechtssicher zu klären. Aus Sicht des BDE sollte hierzu noch bis Ende 2026 ein entsprechender Entwurf zur Änderung der Düngemittelverordnung vorgelegt werden. Zugleich sind Nachfrageanreize für den Einsatz von P-Rezyklaten erforderlich.
Bruckschen: „Phosphorrückgewinnung funktioniert auf Dauer nur dann, wenn Rückgewinnung und Absatz zusammengedacht werden. Unternehmen werden in großtechnische Anlagen investieren, wenn sie Planungssicherheit haben und die gewonnenen Rezyklate rechtssicher in den Markt gelangen können. Jetzt müssen deshalb Investitionsbedingungen und Marktzugang gemeinsam verbessert werden.“
Der BDE sieht in einer konsequenten Kreislaufführung von Phosphor einen wichtigen Beitrag zu einer resilienteren Rohstoffversorgung. Entscheidend ist, den bestehenden Zeitplan mit praktikablen Übergangsregeln zu flankieren und gleichzeitig den Hochlauf der Rückgewinnungskapazitäten und der Märkte für P-Rezyklate zu beschleunigen.