Wer nicht gefährliche Abfälle sammelt, befördert, handelt oder makelt, hat diese Tätigkeit gemäß § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) der zuständigen Behörde anzuzeigen. Voraussetzung hierfür ist unter anderem, dass die verantwortlichen Personen über die erforderliche Fachkunde verfügen.
Dies gilt auch für Unternehmen, die diese Tätigkeiten lediglich im Rahmen ihrer eigentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit ausüben.
Eine Voraussetzung dieser Anzeige ist, dass die verantwortlichen Personen über die notwendige Fachkunde verfügen, die sie gegenüber der Behörde nachweisen müssen.
Um diesen Fachkundenachweis führen zu können, dient unser Lehrgang, der durch die Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt behördlich anerkannt ist und bundesweite Gültigkeit hat.
In unserem § 53 KrWG Lehrgang lernen Sie...
Darüber hinaus, steht Ihnen der Referent auch zur Erläuterung und Diskussion Ihrer fachspezifischen Fragen und individuellen Problemstellungen zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme an unserem Lehrgang und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gern zur Verfügung!
Berlin
Teilnahme nur online möglich.
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Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Benachrichtigung an die angegebene Kontakt-Email-Adresse.
Sollten sich organisatorische Änderungen ergeben, teilen wir Ihnen diese unverzüglich an die angegebene Kontakt-Email-Adresse mit.
Den Teilnehmern werden alle Folien digital zur Verfügung gestellt.
Für alle weiteren Fragen rund um die Veranstaltung stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung!

Der Umgang mit Abfällen, birgt potentielle Risiken für Mensch und Umwelt.
Das KrWG fordert im Paragraphen 53, dass wer gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Tätigkeiten nicht gefährliche Abfälle sammelt, transportiert, mit ihnen handelt oder makelt, diese Tätigkeit bei der jeweils zuständigen Behörde anzeigen muss.
Betroffen sind damit also nicht nur "hauptberuflich" in der Branche tätige Unternehmen. Dies gilt ebenso für alle, die im Zuge Ihrer Dienstleistungen nicht gefährliche Abfälle sammeln, befördern, makeln oder handeln.
Die verantwortlichen Personen müssen dabei über die nötige Fachkunde verfügen. In unserer Schulung lernen Sie die notwendigen Kenntnisse, um gegenüber Ihrer zuständigen Behörde diese Fachkunde nachweisen zu können.