Das Seminar richtet sich sowohl an Betriebsräte als auch an Arbeitgeber. Es setzt keine Kenntnisse voraus – bietet aber auch die Gelegenheit, erste Kenntnisse „in einem Guss“ aufzufrischen. Betriebsräten gilt es als Grundlagenschulung gemäß § 37 BetrVG.
RA Dr. Nikolaus Bross bespricht mit Ihnen sowohl die „basics“ wie die Zusammensetzung und die Ausstattung des Betriebsrats, die Informationsrechte als auch alle relevanten Mitbestimmungsrechte und die Klärung etwaiger Meinungsverschiedenheiten in der Einigungsstelle. Die Konstruktive, vertrauensvolle Zusammenarbeit im Sinne des § 2 BetrVG steht im Vordergrund. Sie üben auch den Umgang mit Gesetzestexten und Kommentarliteratur.
Vielfach wird das Seminar von Betriebsräten und Geschäftsleitung gleichzeitig besucht: Es gilt, die Aufgaben der anderen Seite zu kennen und Verständnis füreinander aufzubringen. Namentlich die folgenden Themen werden dargestellt und miteinander diskutiert:
Gerne bieten wir Ihnen das Seminar auch als Inhouse-Schulung an.