Ersatzbaustoffverordnung in der Praxis aus Sicht der Recyclingbetriebe

Fragestellungen rund um die Umsetzung der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV)

Die Mantelverordnung und damit die Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung – ErsatzbaustoffV) ist im August 2023 in Kraft getreten.

Erhofft wurde eine breitere Akzeptanz von Rezyklaten bei Bauvorhaben, denn das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) verpflichtet nach § 45 bereits seit 2020 Bundesbehörden zum bevorzugten Einsatz von Rezyklaten. Doch die Umsetzung in der Praxis ist durch hohe bürokratische Hürden und Komplexität stark erschwert und haben den Einsatz von Ersatzbaustoffen in der Praxis bislang eher gebremst als gefördert.

Das Planspiel 2.0 des UBA im Sommer 2025 brachte rund 100 Vertreter aus Wirtschaft, Behörden und Wissenschaft zusammen. Es identifizierte dringende Anpassungsbedarfe der ErsatzbaustoffV, die als „Low-Hanging Fruits“ in den UBA-Zwischenbericht vom November 2025 einflossen.

Ende 2025 haben 16 Verbände der Bau-, Baustoff- und Kreislaufwirtschaft in einem Schreiben an den Bundesumweltminister die Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung gemäß der Ergebnisse aus dem Planspiel 2.0 gefordert.

Im Rahmen unseres Seminars erörtern wir mit Ihnen konkrete Praxisfälle wie beispielsweise:

  • Welche Abfälle unterliegen der Ersatzbaustoffverordnung und gibt es Abweichungen davon?
  • Wie werden mineralische Ersatzbaustoffe (MEB) eingestuft?
  • Wie erfolgen Annahmekontrolle und Güteüberwachung wie Eignungsnachweis, werkseigene Produktionskontrolle, Fremdüberwachung, Probenahme und Probenaufbereitung, Analytik, Klassifizierung in der Praxis?
  • Abfallende bei der Aufbereitung von mineralischen Abfällen
  • Formulare wie Anzeige, Lieferschein usw.

Unser Referent hat die Entstehung der Ersatzbaustoffverordnung seit 2005 begleitet.

Er war zudem langjährig verantwortlich für die werksinterne Produktionskontrolle bei einem Bauproduktehersteller und arbeitet heute selbständig als Sachverständiger und Auditor im Abfall- und Umweltbereich.

Die Ersatzbaustoffverordnung finden Sie zum Download als PDF hier.

Kontakt

Andrea Schlaitz

Fort- und Weiterbildung

Termine

08.09.202609:00 – 15:00 Uhr

Berlin
Teilnahme nur online möglich.

BDE/VBS-Mitglieder340,00 €
Nicht-Mitglieder420,00 €
22.10.202609:00 – 15:00 Uhr

Berlin
Teilnahme nur online möglich.

BDE/VBS-Mitglieder340,00 €
Nicht-Mitglieder420,00 €
14.12.202609:00 – 15:00 Uhr

Berlin
Teilnahme nur online möglich.

BDE/VBS-Mitglieder340,00 €
Nicht-Mitglieder420,00 €
Jetzt per E-Mail anmelden

ErsatzbaustoffV – ein Überblick

  • Länderspezifische Übergangsvorschriften & Gültigkeit
  • Angrenzende Verordnungen / Abgrenzung
  • Anlagen der EBV
  • Preisunterschiede Primär- und RC- Baustoffe

Anwendungsbereich, Bestandteile & Begriffe

  • ErsatzbaustoffV vs. GewerbeabfallV
  • Welche Abfälle unterliegen der Ersatzbaustoffverordnung?
  • Nebenprodukte │ Einsatzstoffe │ Materialklassen │ Abfall- Produkt-Übergang

Aufgaben des Anlagenbetreibers & der Überwachungsstellen: die Güteüberwachung

  •  Annahmekontrolle  │ Güteüberwachung  │ Eignungsnachweis │ werkseigene
  •  Produktionskontrolle │ Fremdüberwachung │ Probenahme & Analytik

Klassifizierung der Ersatzbaustoffe (EBS) und Dokumentation

  • Boden und Baggergut │ Abfallende bei der Aufbereitung von mineralischen Abfällen
  • Wie werden mineralische Ersatzbaustoffe (MEB) eingestuft?
  • Regelwerke des Straßen- und Verkehrswesens

Einbau von mineralischen EBS und Einsatzweisen für EBS │ Bauweisen

  • Grundwasserfreie Sickerstrecke
  • Günstige und ungünstige Eigenschaften der Grundwasserdeckschicht
  • Die bauweisenspezifischen Einbauweisen

Formulare

  •     Deckblatt/Voranzeige/Schlussanzeige/Lieferschein

Beispiel zur ErsatzbaustoffV – RC-2 │ –  Recycling- Baustoff │ –  RC-3

  •     Beispiele aus den LAGA FAQ´s zur ErsatzbaustoffV

Organisatorisches


Mit der Anmeldung bestätigen Sie, unsere Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen zu haben.

Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Benachrichtigung an die angegebene Kontakt-Email-Adresse.

Sollten sich organisatorische Änderungen ergeben, teilen wir Ihnen diese unverzüglich an die angegebene Kontakt-Email-Adresse mit.

Den Teilnehmern werden alle Folien digital zur Verfügung gestellt.

Für alle weiteren Fragen rund um die Veranstaltung stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung!