Die Mantelverordnung und damit die Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung – ErsatzbaustoffV) ist im August 2023 in Kraft getreten.
Erhofft wurde eine breitere Akzeptanz von Rezyklaten bei Bauvorhaben, denn das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) verpflichtet nach § 45 bereits seit 2020 Bundesbehörden zum bevorzugten Einsatz von Rezyklaten. Doch die Umsetzung in der Praxis ist durch hohe bürokratische Hürden und Komplexität stark erschwert und haben den Einsatz von Ersatzbaustoffen in der Praxis bislang eher gebremst als gefördert.
Das Planspiel 2.0 des UBA im Sommer 2025 brachte rund 100 Vertreter aus Wirtschaft, Behörden und Wissenschaft zusammen. Es identifizierte dringende Anpassungsbedarfe der ErsatzbaustoffV, die als „Low-Hanging Fruits“ in den UBA-Zwischenbericht vom November 2025 einflossen.
Ende 2025 haben 16 Verbände der Bau-, Baustoff- und Kreislaufwirtschaft in einem Schreiben an den Bundesumweltminister die Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung gemäß der Ergebnisse aus dem Planspiel 2.0 gefordert.
Im Rahmen unseres Seminars erörtern wir mit Ihnen konkrete Praxisfälle wie beispielsweise:
Unser Referent hat die Entstehung der Ersatzbaustoffverordnung seit 2005 begleitet.
Er war zudem langjährig verantwortlich für die werksinterne Produktionskontrolle bei einem Bauproduktehersteller und arbeitet heute selbständig als Sachverständiger und Auditor im Abfall- und Umweltbereich.
Die Ersatzbaustoffverordnung finden Sie zum Download als PDF hier.
Berlin
Teilnahme nur online möglich.
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ErsatzbaustoffV – ein Überblick
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Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Benachrichtigung an die angegebene Kontakt-Email-Adresse.
Sollten sich organisatorische Änderungen ergeben, teilen wir Ihnen diese unverzüglich an die angegebene Kontakt-Email-Adresse mit.
Den Teilnehmern werden alle Folien digital zur Verfügung gestellt.
Für alle weiteren Fragen rund um die Veranstaltung stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung!