Neue 13./17. BImSchV - Was ändert die Novelle 2021?

Kritische Punkte hinsichtlich Genehmigungsverfahren der Entsorgungsbranche mit der Novelle 13./17. BImSchV

Mit dem Inkrafttreten der Novelle der TA Luft für alle nach BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) genehmigungsbedürftigen (jetzt aber auch nicht genehmigungsbedürftigen) Anlagen, der Novelle der 13. BImSchV vom Dezember 2020 und der Umsetzung der BVT Schlussfolgerungen thermische Abfallbehandlung von Dezember 2018, werden die Anforderungen an die Luftreinhaltung umfassend neu geregelt.

Ein Entwurf der Umsetzung in die 17. BImSchV wird in den nächsten Monaten erwartet.

Anträge in laufenden Genehmigungsverfahren müssen die zukünftigen Anforderungen bereits jetzt berücksichtigen.

Schwierigkeiten ergeben sich dadurch, dass die anspruchsvollen BVT Merkblätter hinsichtlich der Emissionsgrenzwerte lediglich Bandbreiten festlegen und der nationale Gesetzgeber nicht gehindert ist, die Anforderungen durch Festsetzungen unterhalb der oberen Bandbreite zu verschärfen.

Eine weitere Unsicherheit besteht darin, dass die Begriffe „neue Anlage“, „bestehende Anlage“ und „erhebliche Anlagenänderung“ auslegungsbedürftig sind.

Damit bestehen Unsicherheiten im Hinblick darauf, welche Werte für (geänderte) Bestandsanlagen gelten.

Die Referenten berichten auch über Erfahrungen aus laufenden Genehmigungsverfahren für solche Anlagen.

In unserer Expertinnensprechstunde stellt Ihnen mit Frau Prof. Dr. Andrea Versteyl, eine der renommiertesten deutschen Umweltrechtlerinnen, die für die Branche relevanten Neuregelungen vor und steht Ihnen anschließend für Fragen und zur Diskussion zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gern zur Verfügung!

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