Fachkräfte an Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle müssen gem. TRGS 520 Nr. 5.4 einmal jährlich eine aufgabenspezifische Fortbildung zur Aktualisierung und Auffrischung ihres Wissensstandes besuchen.
Dort heißt es:
5.4 Fortbildung
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Fachkräfte mindestens einmal jährlich, in Bezug auf die Lagerung mindestens alle zwei Jahre, aufgabenspezifisch fortgebildet werden. Die Fortbildungsmaßnahmen und die Teilnehmer sind zu dokumentieren. Hilfskräfte sind entsprechend einzuweisen.
Unsere Mitglieder, die kenic Akademie, Karl Meyer Akademie und Gefahrgutjäger Akademie bieten Ihnen dieses Seminar zur Wahrnehmung dieser Fortbildungspflicht an.
Es vermittelt Ihnen die aktuellen Entwicklungen und Änderungen im Bereich Arbeitssicherheit, Gefahrstoffe, Pflichten, Verantwortlichkeiten und technische Neuerungen.
Darüber hinaus dient es dem Erfahrungsaustausch unter den fachkundigen Personen bzw. Fachkräften zu aktuellen Themen aus der Praxis bei Errichtung und Betrieb von Sammelstellen gefährlicher Abfälle.
Praxisnah und anhand von Fallbeispielen aus dem Betriebsalltag, werden der Umgang, die Klassifizierung und die Sortierung von schadstoffhaltigen Abfällen behandelt.
Ebenso werden Ordnungswidrigkeiten und Sanktionen besprochen, die aus der Missachtung gefahrgutrechtlicher und angrenzender Vorschriften (wie beispielsweise zur Arbeitssicherheit) resultieren können.
Zur geforderten Dokumentation der Fortbildungsmaßnahme erhalten alle Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung.
Für Ihre Anmeldung wenden Sie sich gerne direkt an die nachfolgend verlinkten Akademien:
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung!
Ferner möchten wir Sie auf folgende Informationsveranstaltung hinweisen:
"Die neue TRGS 520 in der Praxis an einem Tag erklärt" informiert kompakt und praxisorientiert die relevanten Änderungen, bspw. zu Lithiumbatterien, Explosionsschutz, neue Anforderungen an die Fachkunde und Schulungsinhalte.
Herr Bernhard Jäger von Gefahrgutjäger war an der Überarbeitung der TRGS-520 beteiligt und kann daher umfassend auch zu Genese und Hintergründen informieren. Zur Auswahl stehen der 02., 16. und 30. September 2024.
Seminarprogramm
Rechtliche Neuerungen im Bereich Gefahrstoffe
Die TRGS 520 - Technische Regel für Gefahrstoffe
Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle.
Aktuelles aus dem Abfallrecht, Gefahrstoffrecht (GefStoffV), Gefahrgutrecht, ADR - Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.
Gefährliche Abfälle und Arbeitssicherheit
Arten, Eigenschaften, Gefahrenpotential und Reaktionsverhalten von gefährlichen Abfällen.
Persönliche Schutzausrüstung und sonstige Maßnahmen zum Arbeitsschutz.
Sammlung von gefährlichen Abfällen
Sammelverfahren für gefährlichen Abfall in Kleinmengen und aktuelle Sammelhinweise.
Darstellung und Erörterung der Sammelpraxis und Umgang mit Anlieferern gefährlicher Abfälle / Schadstoffe an den Sammelstellen.
Besprechung der Sammelpraxis anhand von Fallbeispielen und der Sortieranweisung.
Sofortmaßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen oder nicht-identifizierten Abfällen
Arbeitsschutz und insbesondere Anforderungen an Brand- und Explosionsschutz.
Mit der Anmeldung bestätigen Sie, unsere Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen zu haben.
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Benachrichtigung an die angegebene Kontakt-Email-Adresse.
Sollten sich organisatorische Änderungen ergeben, teilen wir Ihnen diese unverzüglich an die angegebene Kontakt-Email-Adresse mit.
Den Teilnehmern werden alle Folien digital zur Verfügung gestellt.
Für alle weiteren Fragen rund um die Veranstaltung stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung!