Hintergrund
Die technischen Anforderungen an Industrieanlagen werden im Rahmen der Industrieemissionsrichtlinie detailliert in sogenannten BVT-Merkblättern geregelt. Diese Merkblätter sind das Ergebnis eines langjährigen Prozesses: im Rahmen eines umfassenden Wissens- und Informationsaustausches zum aktuellen Stand der Technik zwischen der Europäischen Kommission, den EU-Mitgliedstaaten, Nicht- Regierungsorganisationen (NGOs) und der Industrie, bekannt als „Sevilla-Prozess“, werden die für die Industrieemissionsrichtlinie maßgeblichen „besten verfügbaren Techniken“ ermittelt. Die Ergebnisse dieses Prozesses werden in sogenannten BVT-Merkblättern zusammengefasst, welche ihrerseits verbindliche Vorgaben (BVT-Schlussfolgerungen) für die EU-Mitgliedstaaten hinsichtlich von der Industrie einzuhaltender Emissionswerte enthalten.
BDE und FEAD haben schon frühzeitig mit den Arbeiten im Rahmen dieses Prozesses begonnen. Die FEAD hat eine interne Expertengruppe eingerichtet, um die Positionen innerhalb der FEAD-Mitgliedschaft abzustimmen. In diesem Jahr soll auch das erste Treffen der von der Europäischen Kommission eingerichteten Expertengruppe (Technical Working Group – TWG) stattfinden. Der BDE wird bei diesen Treffen ebenfalls über die FEAD vertreten sein. Zu beachten ist, dass der Inhalt dessen, was innerhalb der Technical Working Group besprochen wird, streng vertraulich ist.
BDE-Position zu dem Inhalt der BVT-Merkblätter
Bei den BVT-Merkblättern wird es zunächst darum gehen, deren Anwendungsbereich festzulegen. Die Deponierichtlinie unterscheidet im Hinblick auf Deponien zwischen Deponien für gefährliche Abfälle, Deponien für nicht-gefährliche Abfälle und Deponien für Inertabfälle. Aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit sollte hier möglichst auf Regelungen der Deponierichtlinie zurückgegriffen werden. Diese Richtlinie, in Deutschland umgesetzt durch die Deponieverordnung, stellt bis heute ein insgesamt sehr gutes, detailliertes und in der Praxis etabliertes gesetzliches Rahmenwerk für den Betrieb, die Stilllegung und die Nachsorge von Deponien sowie für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien dar.
Hinsichtlich der Erstellung von BVT-Merkblättern sieht es der BDE als problematisch an, dass Deponien im Gegensatz zu den bislang üblichen IED-Anlagen nicht durch eine reine Technik zu beschreiben sind. Aus diesem Grunde wird sich die Erstellung von BVT-Merkblättern für Deponien als besondere Herausforderung erweisen. Deponien stehen in einem besonderen unmittelbaren räumlichen Verbund und engem Zusammenhang mit den geologischen und meteorologischen Bedingungen des Standortes. Da diese Bedingungen überall anders sind und sich insbesondere auf europäischer Ebene sehr erheblich unterscheiden können, kann es für Deponien im Grunde keine allgemein gültige bestverfügbare Technik geben. Eine Anpassung an die Standortbedingungen ist zwingend erforderlich und muss demnach möglich sein, was jedoch mit der generellen Intention eines BVT-Merkblattes, welches eine solche Komplexität nicht bieten kann und will, schwer zu vereinbaren ist.
Darüber hinaus unterstehen Deponien einem besonderen Genehmigungsverfahren (Planfeststellung), in dem die Behörden weitreichende Eingriffs- und Mitwirkungsrechte besitzen. Eine Festlegung von Deponietechniken auf ein BVT-Merkblatt würde diese Genehmigungspraxis deutlich verändern, weil den Beteiligten die notwendige Flexibilität bei der Anpassung an die Rahmenbedingungen genommen werden würde.
Vor diesem Hintergrund wird es sich bei den BVT-Merkblättern für Deponien in jedem Falle um „besondere“ BVT-Merkblätter handeln müssen. Auf die unterschiedlichen Standortbedingungen und die notwendige Flexibilität bei der behördlichen Genehmigungspraxis wird zwingend Rücksicht genommen werden müssen. Übergeordnetes Ziel muss ein praktikables System sein, wie es bis dato durch die Deponierichtlinie gewährleistet wurde, das die Besonderheiten von Deponien im Unterschied zu sonstigen IED-Anlagen umfassend berücksichtigt. Diese Besonderheiten von Deponieanlagen und den ihnen zugrundeliegenden Techniken zeigen bereits, dass es sich in jedem Falle um einen langwierigen Prozess der Bestimmung von besten verfügbaren Techniken für Deponien handeln wird.
Zeitplan
Das erste durch die Europäische Kommission organisierte Treffen (Kick-Off-Meeting) der Technical Working Group (TWG) ist für dieses Jahr vorgesehen. Parallel hierzu laufen die Arbeiten der Expertengruppe der FEAD weiter. Über diese wird auch fortwährend Feedback an die Europäische Kommission weitergeleitet.