Kurznachrichten - Neue EU-Bauprodukteverordnung

Neue EU-Bauprodukteverordnung ist in Kraft getreten

Die revidierte Bauprodukteverordnung wurde im Dezember im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat 20 Tage später am 7. Januar 2025 in Kraft.

 

Aktuelle Entwicklungen
Die Revision der Bauprodukteverordnung (siehe Europaspiegel Februar 2024) wurde auf EU-Ebene formal abgeschlossen. Die neue Verordnung 2024/3110 trat Anfang Januar in Kraft und löst damit die geltende Verordnung von 2011 ab. Dieser Prozess wird allerdings schrittweise durchgeführt, da viele Regelungen in Form von Normen ergehen, die erst noch von europäischen Normungsinstituten entworfen werden müssen. Sollte ein Normungsinstitut den zugewiesenen Auftrag nicht umsetzen, hat die Europäische Kommission die Befugnis, selbst harmonisierte technische Spezifikationen zu entwickeln und diese mittels eines Durchführungsrechtsakts in Kraft zu setzen. Diese Regelung gilt ebenso, wenn ein Institut den Auftrag ablehnt oder es nicht gelingt, die erforderlichen Normen innerhalb der vorgegebenen Frist von drei Jahren fertigzustellen.

Nach der Veröffentlichung einer neuen technischen Spezifikation im Amtsblatt der  EU erhalten Hersteller von Bauprodukten eine Übergangsfrist von zwölf Monaten, um die neuen Anforderungen umzusetzen.

Die Europäische Kommission strebt an, die vollständige Einführung und Anwendung der neuen Normen innerhalb eines Zeitraums von höchstens 15 Jahren abzuschließen.

   

Download BDE/VOEB Europaspiegel Februar 2025

Marlena Mazura

Europareferentin für Abfall-, Umwelt- und Energiepolitik