Europäische Strategie für eine resiliente Wasserversorgung

Öffentliche Konsultation zu einer geplanten Mitteilung der Europäischen Kommission – Wassereffizienz an erster Stelle

Die politischen Leitlinien für die nächste Europäische Kommission 2024-2029 enthielten die Ankündigung, innerhalb der aktuellen Legislaturperiode mehrere Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz der Wasserversorgung zu treffen. Bei der ersten dieser Maßnahmen soll es sich um eine Mitteilung der EU-Kommission handeln, um auf eine verbesserte Wassereffizienz hinzuwirken. Zu dieser geplanten Mitteilung fand eine öffentliche Konsultation statt, an welcher sich der BDE beteiligt hat.

 


Hintergrund und Inhalte der geplanten Mitteilung
Die „Europäische Strategie für eine resiliente Wasserversorgung“ der Europäischen Kommission zielt darauf ab, dass Wasserquellen ordnungsgemäß bewirtschaftet werden und Wasserknappheit bekämpft wird. Darüber hinaus sollen unterbrochene Wasserkreisläufe wiederhergestellt und geschützt sowie eine saubere und erschwingliche Versorgung mit Wasser gewährleistet werden. Bei den übergeordneten langfristigen Zielen der Initiative handelt es sich um die Sicherstellung einer wettbewerbsfähigen EU-Wasserwirtschaft und dem Übergang zu einer sauberen und umweltschonenden Kreislaufwirtschaft.

Hintergrund dieser geplanten Mitteilung zur Stärkung der Wassereffizienz ist die Erkenntnis der Europäischen Kommission, dass trotz des umfassenden Rechtsrahmens der EU zum Schutz und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wasserressourcen eine anhaltende Verschlechterung und Verschmutzung dieser Ressourcen sowie von wasserbezogenen Ökosystemen, einschließlich Küsten- und Meeresökosystemen, in der EU zu konstatieren ist. Darüber hinaus hat die EU mit wiederkehrenden Naturkatastrophen zu kämpfen: in den letzten Jahren waren immer mehr Gebiete von Überschwemmungen, anhaltenden Dürren und Wasserknappheit betroffen. Die Frequenz dieser wiederkehrenden Naturkatastrophen wird sich nach Auffassung der Kommission aufgrund der Erderwärmung und der Senkung des Meeresspiegels infolge des Klimawandels, der Umweltverschmutzung sowie aufgrund des steten Rückgangs der Biodiversität weiter erhöhen. Diese Entwicklungen schaden allen, nicht zuletzt auch der Industrie, die mit dem Problem konfrontiert wird, dass neben den sehr hohen Energiepreisen auch Wasser zunehmend zu einem kostentreibenden Faktor in verschiedenen Wirtschaftszweigen wird.

Aufgrund dieser Probleme soll neue Regulatorik zu mehr Wassersicherheit und -resilienz führen. Es sollen Investitionen in diese Bereiche erhöht und Forschung sowie Innovation gefördert werden, wobei absehbare soziale Auswirkungen und regionale Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten zwingend beachtet werden müssen.

Bewertung
Der BDE begrüßt ausdrücklich die Initiative der Europäischen Kommission, die EU-Wasserresilienz zu stärken. Im Einklang mit den Zielen des Green Deal und der Bekämpfung des globalen Klimawandels kann die Abwasserbehandlung einen entscheidenden Beitrag zur Stärkung der Wassereffizienz leisten. Bereits die überarbeitete Kommunalabwasserrichtlinie hat sehr wichtige Neuerungen gebracht, insbesondere die verpflichtende Einführung einer vierten Reinigungsstufe zur Entfernung von Mikroschadstoffen aus dem Abwasser, die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung sowie die Verstärkung des Phosphorrecyclings im Anschluss an die Abwasserbehandlung.

Im Hinblick auf einen wichtigen Punkt greift die Kommunalabwasserrichtlinie jedoch zu kurz: die Verstärkung der Wasserwiederverwendung. Dieser Aspekt wird nun von der neuen Initiative aufgegriffen und der BDE unterstützt ausdrücklich die Forderung, die Infrastruktur zur Wasserwiederverwendung zu verbessern. Wasserwiederverwendungssysteme und die Speicherung von Regenwasser können einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung des Problems der zunehmenden Dürreperioden leisten. Daher sollten die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, Wasserwiederverwendungssysteme in besonders von Trockenheit betroffenen Gebieten sowie für die Bewässerung von Stadtgrün einzuführen. Das durch Kläranlagen behandelte Abwasser ist hierbei als zentrale Quelle für Wasserwiederverwendungssysteme in den Blick zu nehmen. Im Anschluss an die zu veröffentlichende (unverbindliche) Mitteilung sollten daher konkrete Vorschläge für verbindliche Regeln – sei es durch Richtlinien oder Verordnungen – präsentiert werden.

 

Zeitplan
Die öffentliche Konsultation in Bezug auf die geplante Mitteilung endet am 4. März. Die Mitteilung soll dann im 2. Quartal dieses Jahres veröffentlicht werden. Hinsichtlich konkreter neuer Gesetzvorschläge auf dem Gebiet des Wasserrechts ist noch kein genaues Datum vorgesehen.

   

Download BDE/VOEB Europaspiegel Februar 2025

Michael Iordache

Legal Advisor, Europareferent - Wettbewerb, Binnenmarkt, Steuern und Abfallverbringung