Baustoffrecycling, -verwertung und Deponierung

Der Arbeitskreis beschäftigt sich mit den rechtlichen, technischen und marktbezogenen Rahmenbedingungen des Baustoffrecyclings, der Verwertung mineralischer Abfälle sowie der Deponierung.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Umsetzung und Weiterentwicklung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) als zentralem Regelwerk für die Kreislaufwirtschaft mineralischer Stoffströme. Hauptaufgabe des Arbeitskreises ist die Begleitung der Anwendung der EBV sowie ihrer angekündigten Novellierung. Ziel ist es, die Praxistauglichkeit der Regelungen weiter zu verbessern, Vollzugshemmnisse abzubauen und Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen. Gleichzeitig begleitet der Arbeitskreis die Weiterentwicklung der Deponieverordnung und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung, um ein konsistentes und ressourcenschonendes Gesamtsystem für den Umgang mit mineralischen Abfällen und Bodenmaterialien sicherzustellen.

Der BDE begrüßt die bundesweit einheitlichen Regelungen der EBV als wichtigen Schritt zur Förderung der Kreislaufwirtschaft im Bausektor. Für eine erfolgreiche Umsetzung ist jedoch entscheidend, dass neben den Anforderungen an die Herstellung und den Einsatz von Ersatzbaustoffen auch die Nachfrage nach Recyclingbaustoffen nachhaltig gestärkt wird. Hierzu gehören insbesondere der Abbau bestehender Akzeptanz- und Informationsdefizite, die Berücksichtigung von Recyclingbaustoffen in öffentlichen Ausschreibungen sowie die Schaffung von Anreizen für den verstärkten Einsatz von Sekundärrohstoffen im Hoch- und Tiefbau. Ein zentrales Anliegen des Arbeitskreises ist dabei die Gleichbehandlung von Primär- und Sekundärbaustoffen bei gleicher technischer Eignung und Umweltverträglichkeit.

Im Bereich der Deponierung verfolgt der Arbeitskreis unter anderem die Entwicklungen auf europäischer Ebene, insbesondere die Erarbeitung und Umsetzung des LAN BREF (Best Available Techniques Reference Document for Landfills). Ziel ist es, die Interessen der deutschen Entsorgungswirtschaft in den europäischen Verfahren einzubringen und eine praxisgerechte Ausgestaltung der Anforderungen an Deponiebetrieb, Emissionsminderung, Monitoring und Nachsorge sicherzustellen. Darüber hinaus begleitet der Arbeitskreis die Umsetzung und Weiterentwicklung des deutschen Deponierechts sowie die Regelungen im Umfeld des BImSchG mit Deponiebezug.

Vorsitz

Thomas Fremmer

EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH

Kontakt

Freya Sternkopf

Bereichsleiterin Mineralik und Sonderabfallwirtschaft