Damit wertvolle Rohstoffe aus ausgedienten Elektro- und Elektronikgeräten in den Rohstoffkreislauf zurückgelangen können, müssen diese Geräte besser erfasst und recycelt werden. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich der Arbeitskreis intensiv mit der Umsetzung des novellierten Elektro- und Elektronikgerätegesetzes.
Die Ziele des Gesetzes können nur erreicht werden, wenn die Folgen der immer weiter zunehmenden Technologiesprünge im Elektronikbereich für das Recycling stärker als bisher berücksichtigt werden. Darüber hinaus sind eine Vielzahl von Erfassungsmaßnahmen erforderlich, um möglichst viele Elektro- und Elektronikaltgeräte einem qualitativ hochwertigen Recycling in zertifizierten Erstbehandlungsanlagen zuzuführen.
Bereichsleitung Biomasse, Elektronik, Wasser und Digitalisierung