Das Europäische Parlament und der Rat der EU konnten am 11. Dezember 2025 eine Einigung im Gesetzgebungsverfahren zur Europäischen Verordnung über kreislauforientierte Anforderungen an das Design und das Management von Altfahrzeugen („EU-Altfahrzeugverordnung“) erzielen. Die Verordnung wird die aktuell geltende EU-Richtlinie für Altfahrzeuge ablösen und nicht zuletzt verbindliche Quoten über denRezyklateinsatz in Fahrzeugen enthalten.
Im vergangenen Europaspiegel aus diesem Juli haben wir bereits ausführlich über die jeweiligen Positionen von Rat und Parlament zu diesem sowohl für die Automobilindustrie als auch die gesamte Kreislaufwirtschaft wichtigenGesetzgebungsverfahren berichtet. Der Text der Einigung zwischen Rat und Parlament lag bis zum Redaktionsschluss des Europaspiegels noch nicht vor. Über den Inhalt der nunmehr erfolgten Einigung zwischen beiden Institutionen berichten jedoch beide Institutionen in einer Pressemitteilung.
Kritisch an beiden Positionen war aus Sicht des BDE, dass erhebliche Abweichungen von den Vorgaben des Kommissionsentwurfes zur Mindestrezyklateinsatzquote vorgesehen waren. So sah Art. 6 des Kommissionsentwurfs einen Mindestrezyklateinsatz in Höhe von 25% 6 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung vor, wobei die Rezyklate aus Verbraucherabfällen (post consumer waste) zurückgewonnen werden sollten.
Der Ratsentwurf sah eine „stufenweise“ Einführung dieser Quoten vor, bei der nach 6 Jahren ein Einsatz von 15%, nach 8 Jahren 20% und zuletzt nach 10 Jahren 25% vorgesehen wäre. Die Position des Parlamentes sah eine Quote von 20% vor, wobei hier eine hälftige Anrechnung von Rezyklaten aus Industrieabfällen (pre-consumer-waste) möglich sein sollte.
Zwischen beiden Institutionen hat sich nunmehr die Position des Rates durchgesetzt; es ist jeweils ein Rezyklateinsatzfür Kunststoffe von 15% nach 6 Jahren und dann 25% nach 10 Jahren vorgesehen, wobei nur Rezyklate, die aus Verbraucher-Abfällen gewonnen werden, in den Anwendungsbereich fallen sollen. Jeweils 20% des eingesetzten Materials müssen dabei aus der Verwertung verschrotteter Altfahrzeuge stammen (sog. closed-loop). Der Kommissionsentwurf sah eine entsprechende closed-loop Regelung von 25% vor.
Ebenso soll auch im Rahmen der noch durchzuführenden Machbarkeitsstudie über den Rezyklateinsatz für Stahl, Aluminium, Magnesium und kritische Rohstoffe nur Material aus Verbraucherabfällen berücksichtigt werden. Auch hier sollte nach dem Parlamentsentwurf die Anrechnung von Industrieabfällen möglich sein.
Im Bereich der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) bleibt es nach ersten Erkenntnissen in der Einigung dabei, dass die entsprechenden EPR-Systeme den gesamten Lebenszyklus der Fahrzeuge erfassen sollen, also sowohl die Sammlung als auch die Behandlung von Altfahrzeugen.
Um den Verbleib von Altfahrzeugen in der EU sicherzustellen bzw. eine Verbringung in Drittstaaten zu verhindern, sind nach der Einigung weiterhin klare Kriterien geregelt, ab wann ein Fahrzeug als „Gebrauchtfahrzeug“, das weiterhin exportiert werden darf, und wann als „Altfahrzeug“ gilt – bei letzterem ist die Verwertung in einer Europäischen Anlage zwingend. Jedoch gilt auch für Gebrauchtfahrzeuge ein Exportverbot, wenn diese nicht mehr als verkehrstauglich gelten.Gleichzeitig werden Eigentumsübertragungen – insbesondere bei Totalschäden und Online-Verkäufen – strenger kontrolliert.
Positiv hervorzuheben ist aus Sicht des BDE, dass die kommende Verordnung nur den Einsatz von Rezyklaten aus Verbraucherabfällen für die entsprechenden Quoten anrechnet, sowohl für Kunststoffe als auch Stahl und Aluminiumsowie kritische Rohstoffe. Dies ist notwendig, um Investitionen in effiziente Recyclinganlagen zu fördern und kannangesichts der abweichenden Position des Parlaments insoweit als Lobbyerfolg betrachtet werden, auch wenn eine Beibehaltung der ursprünglichen Einsatzquote von 25% nach dem Kommissionsentwurf wünschenswert gewesen wäre. Diese wurde schließlich nicht nach beliebigem Ermessen der Kommission festgesetzt, sondern beruht auf einer zuvor durchgeführten umfassenden Machbarkeitsstudie.
Außerdem positiv zu bewerten waren aus Sicht des BDE in beiden Verhandlungspositionen, dass die Beiträge, welche Hersteller im Rahmen der EPR-Systeme zu leisten hatten, sich an der Ökomodulation der Fahrzeuge, also nicht zuletzt dem recyclingfreundlichen Design, orientieren sollten, was ebenfalls eine deutliche Unterstützung der Branche bedeutet.
Die vorläufige Einigung muss jetzt noch formal von den Institutionen angenommen werden, also Parlament, Rat und auch der Kommission. Mit einer Veröffentlichung des Gesetzes im Amtsblatt der EU wird dann voraussichtlich im April oder Mai 2026 zu rechnen sein.