Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2026

Der Moment der Unabhängigkeit Europas

Am 21. Oktober 2025 präsentierte die Kommission ihr Arbeitsprogramm mit dem Titel “Der Moment der Unabhängigkeit Europas” für das kommende Jahr. Dabei stehen neben dem Circular Economy Act auch weitere relevante Themen für die Branche im Fokus der Agenda.

Die Kommission verabschiedet jedes Jahr ein Arbeitsprogramm, das die wichtigsten neuen politischen und legislativen Initiativen für das kommende Jahr festlegt.

Dieses Arbeitsprogramm ist ein zentrales Instrument, um die Verpflichtungen aus den politischen Leitlinien sowie aus den von dem oder der jeweiligen Kommissionspräsidenten bzw. -präsidentin an die Kommissionsmitglieder gerichteten Mandatsschreiben zu erfüllen. 

Nach seiner Annahme durch das Kollegium der Kommissare wird das Arbeitsprogramm zunächst dem Plenum des Europäischen Parlaments und anschließend dem Rat (Allgemeine Angelegenheiten) vorgelegt.

Auf Grundlage dieses Arbeitsprogramms und der von den anderen Institutionen festgelegten Prioritäten geben die Kommission, das Europäische Parlament und der Rat eine gemeinsame Erklärung zu den gesetzgeberischen Prioritäten der EU für das betreffende Jahr – in diesem Fall 2026 – ab und verabschieden gemeinsame Schlussfolgerungen zu den Prioritäten für die gesamte Mandatsperiode.  

Wesentlicher Inhalt 

Für die Kreislaufwirtschaft ergibt sich aus dem Arbeitsprogramm folgender wesentlicher Zeitplan:  

2026

Vorhaben

Q2 

Public Procurement Act

Q2 

Critical Raw Materials Centre

Q2 

Energie-Omnibus 

Q3 

Circular Economy Act

Q3 

Energy Union package for the decade ahead  

Q4 

Advanced Materials Act

Die zentralen Themen für das Jahr 2026 stehen damit weiterhin unter der Überschrift des Green Deal und des Clean Industrial Deal: Kreislaufwirtschaft, Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Bürokratieabbau. Ziel ist es, das volle Potential des Binnenmarktes bis 2028 freizusetzen. Zusätzlich wird der Abbau von Importabhängigkeiten zum Ausbau der wirtschaftlichen und strategischen Unabhängigkeit der Union priorisiert.  

Insgesamt umfasst die Agenda 38 neue Gesetzesinitiativen, sowie 20 Evaluationen und Fitness-Checks bestehender Regelungen. Zudem sollen 111 noch ausstehende Vorhaben weiterverfolgt und 25 Gesetze zurückgezogen werden.

Der ursprünglich für das vierte Quartal 2026 angekündigte Entwurf zum Circular Economy Act wurde nunmehr auf das dritte Quartal vorgezogen. Dieser soll wesentlich dazu beitragen, die Schaffung von Angebot und Nachfrage zirkulärer Produkte, die Reduktion von Abhängigkeiten bezüglich kritischer Rohstoffe und die Fortsetzung der Beschleunigung der Implementierung und Investitionen im Rahmen des Clean Industrial Deals zu erreichen.

Das Ziel, die allgemeine Bürokratie bzw. Berichtspflichten um 25 % zu reduzieren, soll auch zu Vereinfachungen und Entlastungen im Energiesektor führen. Dazu soll im 2. Quartal ein Energie-Omnibus vorgestellt werden. Zudem soll im 3. Quartal ein Energy Union package for the decade ahead vorgelegt werden.

Die geplante Revision des Vergaberechts soll im 2. Quartal 2026 mit dem Public Procurement Act erfolgen. Dabei wird im Fokus stehen, eine europaweit einheitliche Beschaffung nach “grünen” bzw. nachhaltigen Kriterien zu etablieren und öffentliche Ausschreibungen nicht nur ausschließlich an dem Kriterium des günstigsten Preises auszurichten. Dabei soll auch geprüft werden, inwieweit eine Bevorzugung europäischer Produkte und Dienstleistungen möglich ist (buy european).  

Ergänzend zum Circular Economy Act soll im vierten Quartal dann noch der Entwurf zum Advanced Materials Act präsentiert werden. Advanced Materials, also fortschrittliche Werkstoffe, sind solche-, die besonders nachhaltig sind, etwa weil sie sich besonders gut recyclen und wiederverwerten lassen. Der Rechtsakt soll die Forschung zu solchen Werkstoffen fördern, jedoch auch die Verfahren zur Herstellung u. Verwertung dieser Werkstoffe unterstützen.  

Zudem soll ein sog. Critical Raw Materials Center, ein Gremium aus Vertretern der EU-Kommission, der Mitgliedsstaaten und der Wirtschaft, den besseren Zugang der EU-Wirtschaft zu kritischen Rohstoffen organisieren bzw. unterstützen. Ein ähnliches Gremium hat es Anfang 2022 während der Energiekrise gegeben, die EU-Energy Platform

Unter den 111 noch ausstehenden Gesetzesvorhaben, die im kommenden Jahr weiterverfolgt werden sollen, finden sich beispielsweise die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich negativer handelsbezogener Effekte der globalen Überkapazität auf den Stahlmarkt der Union, sowie die Revision der REACH-Verordnung.  

Außerdem soll das Gesetzgebungsverfahren zur Verordnung über ein kreislaufwirtschaftliches Design und den Umgang mit Altfahrzeugen (end-of-life vehicles directive) abgeschlossen werden, deren Veröffentlichung sich voraussichtlich in den März 2026 zieht. In dem Zusammenhang soll auch ein Änderungsgesetz zur EU-Richtlinie 2014/45/EU über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen durchgeführt werden. 

Zurückgezogen werden soll hingegen der Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Methoden und Verfahren für die Bereitstellung von Eigenmitteln auf der Grundlage des Emissionshandelssystems (ETS), des CO2-Grenzausgleichsmechanis­mus' (CBAM) und neu zugewiesener Gewinne sowie über Maßnahmen zur Deckung des Liquiditätsbedarfs.

 

Yannick Müller

Legal Advisor, Europareferent für Binnenmarkt, Abfall- & Umweltrecht