Circular Economy Act

EU-Kommission will Vorschlag für Circular Economy Act im 3. Quartal 2026 vorlegen - BDE positioniert sich in umfassender Stellungnahme.

Die Kommission möchte im September des kommenden Jahres ihren Vorschlag zum EU-Kreislaufwirtschaftsgesetz (Circular Economy Act – CEA) vorlegen. Vom 1. August bis 6. November dieses Jahres lief eine öffentliche Konsultation, die der Öffentlichkeit, Unternehmen und Interessengruppen die Möglichkeit gab, zu dem Gesetzesvorhaben Stellung zu nehmen. Der BDE hat sich an der Konsultation beteiligt und eine ausführliche Stellungnahme vorgelegt, in der zu den in der Konsultation aufgeworfenen Themen und Fragen konkrete Maßnahmen vorgeschlagen werden.

Hintergrund

Die europäische Kreislaufwirtschaft befindet sich an einem Wendepunkt. Mit dem geplanten CEA möchte die Kommission die Wirtschaft auf einen nachhaltigeren Kurs bringen und die Ziele des Clean Industrial Deal in einem kohärenten Gesetz einbetten. Mit der neuen Initiative sollen die wirtschaftliche Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit der EU verbessert und gleichzeitig eine nachhaltigere Produktion, kreislaufwirtschaftliche Geschäftsmodelle und die Dekarbonisierung gefördert werden. Zudem soll so der freie Verkehr von „kreislauforientierten“ Produkten, Sekundärrohstoffen und Abfällen erleichtert und sowohl ein höheres Angebot als auch eine stärkere Nachfrage nach hochwertigen Rezyklaten geschaffen werden. Somit steht die Initiative im Einklang mit den übergeordneten Zielen, die Wettbewerbsfähigkeit, strategische Autonomie und Resilienz der Europäischen Union zu steigern. Insbesondere die Ressourcenverwertung kritischer Rohstoffe (Critical Raw Materials – CRMs) kann hierzu einen zentralen Beitrag leisten, da durch die Rückgewinnung von CRMs Importabhängigkeiten reduziert und somit zur Erreichung aller angeführten Ziele beigetragen wird.

Der Gesetzgebungsprozess befindet sich in der Sondierungsphase, weshalb die Kommission vom 1. August 2025 bis 6. November 2025 durch eine öffentliche Konsultation, die aus einem Fragebogen mit 29 Fragen bestand, der breiten Öffentlichkeit, Unternehmen und Interessenverbänden die Möglichkeit zur Stellungnahme gab. Der BDE hat nicht nur die 29 Fragen beantwortet, sondern ergänzend dazu eine umfassende schriftliche Stellungnahme abgegeben. Zudem hat sich der Verband intensiv in die Erarbeitung der Antworten und Stellungnahmen der europäischen Dachverbände FEAD und Recycling Europe sowie des BDI eingebracht. Kurze Zeit später richtete die von der EU-Kommission mit der Durchführung der Gesetzesfolgenabschätzung (Impact Assessment) beauftragte Beratungsgesellschaft eine weitere, an ausgewählte Interessenvertreter gerichtete Befragung, an der sich der BDE ebenfalls beteiligte. Hierbei stand vor allem ein tiefergehendes Impact Assessment mit konkreten Folgenabschätzungen für Unternehmen im Fokus.

Im Arbeitsprogramm der EU-Kommission für das kommende Jahr wurde die Vorlage des Initiativvorschlages zum CEA ursprünglich für das 4. Quartal angekündigt. Zwischenzeitlich wurde der Termin jedoch auf das 3. Quartal (September 2026) vorgezogen. Der Beschluss des Kommissionsvorschlages durch das Kollegium der Kommissare wird den Beginn des Gesetzgebungsverfahrens darstellen, an dem die Co-Gesetzgeber, das EU-Parlament und der Rat der Europäischen Union (Ministerrat), beteiligt sein werden. Der CEA wird sich in eine Folge von Gesetzesrevisionen einreihen, die die Stärkung der Kreislaufwirtschaft zum Ziel haben, wie etwa die Ökodesignverordnung, die Batterieverordnung, die Verpackungsverordnung und die Abfallrahmenrichtlinie.

Download BDE/VOEB Europaspiegel Dezember 2025

Vera Greb

Europareferentin für Abfall- und Umweltrecht