Circular Economy Act

EU-Kommission will Vorschlag für Circular Economy Act im 3. Quartal 2026 vorlegen - BDE positioniert sich in umfassender Stellungnahme.

Die Kommission möchte im September des kommenden Jahres ihren Vorschlag zum EU-Kreislaufwirtschaftsgesetz (Circular Economy Act – CEA) vorlegen. Vom 1. August bis 6. November dieses Jahres lief eine öffentliche Konsultation, die der Öffentlichkeit, Unternehmen und Interessengruppen die Möglichkeit gab, zu dem Gesetzesvorhaben Stellung zu nehmen. Der BDE hat sich an der Konsultation beteiligt und eine ausführliche Stellungnahme vorgelegt, in der zu den in der Konsultation aufgeworfenen Themen und Fragen konkrete Maßnahmen vorgeschlagen werden.

Hintergrund

Die europäische Kreislaufwirtschaft befindet sich an einem Wendepunkt. Mit dem geplanten CEA möchte die Kommission die Wirtschaft auf einen nachhaltigeren Kurs bringen und die Ziele des Clean Industrial Deal in einem kohärenten Gesetz einbetten. Mit der neuen Initiative sollen die wirtschaftliche Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit der EU verbessert und gleichzeitig eine nachhaltigere Produktion, kreislaufwirtschaftliche Geschäftsmodelle und die Dekarbonisierung gefördert werden. Zudem soll so der freie Verkehr von „kreislauforientierten“ Produkten, Sekundärrohstoffen und Abfällen erleichtert und sowohl ein höheres Angebot als auch eine stärkere Nachfrage nach hochwertigen Rezyklaten geschaffen werden. Somit steht die Initiative im Einklang mit den übergeordneten Zielen, die Wettbewerbsfähigkeit, strategische Autonomie und Resilienz der Europäischen Union zu steigern. Insbesondere die Ressourcenverwertung kritischer Rohstoffe (Critical Raw Materials – CRMs) kann hierzu einen zentralen Beitrag leisten, da durch die Rückgewinnung von CRMs Importabhängigkeiten reduziert und somit zur Erreichung aller angeführten Ziele beigetragen wird.

Der Gesetzgebungsprozess befindet sich in der Sondierungsphase, weshalb die Kommission vom 1. August 2025 bis 6. November 2025 durch eine öffentliche Konsultation, die aus einem Fragebogen mit 29 Fragen bestand, der breiten Öffentlichkeit, Unternehmen und Interessenverbänden die Möglichkeit zur Stellungnahme gab. Der BDE hat nicht nur die 29 Fragen beantwortet, sondern ergänzend dazu eine umfassende schriftliche Stellungnahme abgegeben. Zudem hat sich der Verband intensiv in die Erarbeitung der Antworten und Stellungnahmen der europäischen Dachverbände FEAD und Recycling Europe sowie des BDI eingebracht. Kurze Zeit später richtete die von der EU-Kommission mit der Durchführung der Gesetzesfolgenabschätzung (Impact Assessment) beauftragte Beratungsgesellschaft eine weitere, an ausgewählte Interessenvertreter gerichtete Befragung, an der sich der BDE ebenfalls beteiligte. Hierbei stand vor allem ein tiefergehendes Impact Assessment mit konkreten Folgenabschätzungen für Unternehmen im Fokus.

Im Arbeitsprogramm der EU-Kommission für das kommende Jahr wurde die Vorlage des Initiativvorschlages zum CEA ursprünglich für das 4. Quartal angekündigt. Zwischenzeitlich wurde der Termin jedoch auf das 3. Quartal (September 2026) vorgezogen. Der Beschluss des Kommissionsvorschlages durch das Kollegium der Kommissare wird den Beginn des Gesetzgebungsverfahrens darstellen, an dem die Co-Gesetzgeber, das EU-Parlament und der Rat der Europäischen Union (Ministerrat), beteiligt sein werden. Der CEA wird sich in eine Folge von Gesetzesrevisionen einreihen, die die Stärkung der Kreislaufwirtschaft zum Ziel haben, wie etwa die Ökodesignverordnung, die Batterieverordnung, die Verpackungsverordnung und die Abfallrahmenrichtlinie.

Wesentlicher Inhalt

Der CEA adressiert im Wesentlichen drei zentrale Säulen, wobei nicht nur die Schaffung neuer, sondern auch die Überarbeitung bestehender Gesetze im Fokus steht. Dadurch ergibt sich die Chance, verschiedene Rechtsakte zu erneuern und im Sinne der Kreislaufwirtschaft zu verbessern. 

Die drei Säulen des CEA sind:

Überarbeitung der Abfallrahmen- und der Deponierichtlinie

Darunter fallen u.a. die Überarbeitung von Abfallende- und Nebenproduktkriterien sowie der EU-weiten Definition des Abfallendes für verschiedene Stoffströme. Zudem soll eine Harmonisierung, Digitalisierung und Erweiterung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) auf weitere Stoffströme erfolgen. Auch Kriterien für die öffentliche Beschaffung zur Förderung der Kreislaufwirtschaft sollen durch die Überarbeitung eingeführt werden. 

Außerdem sollen Regelungen für den Rezyklateinsatz in ausgewählten Produkten festgelegt werden. Zusätzlich soll die Revision eine Verbesserung der Bioabfallsammlung bezwecken und zur Förderung von Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm beitragen. Auch die Verbesserung der getrennten Sammlung von Abfällen und die Reduktion der Deponierung von Abfällen (auch durch wirtschaftliche Maßnahmen) steht im Fokus der Überarbeitung.

Überarbeitung der WEEE-Richtlinie

Hierbei soll durch die Festlegung von Rückgewinnungs- und Rezyklateinsatzquoten eine Nachfrage nach Sekundärrohstoffen geschaffen werden. Außerdem sollen Ökodesignanforderungen verbessert und EPR-Systeme harmonisiert und digitalisiert werden. Um den Effekt der WEEE-Richtlinie zu optimieren, soll mit der Überarbeitung eine gezielte Verbesserung der Sammlung und der Ziele umgesetzt werden. Durch die Harmonisierung von Behandlungsnormen soll das Recycling weiter verbessert werden. 

Begleitende Maßnahmen

Die begleitenden Maßnahmen zielen u.a. auf eine verbesserte Zirkularität von Altmetallen ab. Auch industriepolitische Maßnahmen, wie die Unterstützung von kreislaufwirtschaftlichen Geschäftsmodellen und neuen Recyclingtechnologien sind im CEA vorgesehen und sollen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft beitragen. 

Zusätzlich soll die Harmonisierung von Umweltsteuersätzen für EU-weit einheitliche Bedingungen sorgen. Weitere Harmonisierungen sind hinsichtlich der Anforderungen an die Entsorgung von mineralischen Abfällen und die Rückgewinnung von kritischen Rohstoffen geplant. Möglicherweise erfolgt in diesem Rahmen auch eine zielgerichtete Überarbeitung der Abfallliste.

BDE-Input zur Konsultation

Die Konsultation bestand aus 29 Fragen zu folgenden 6 Themenfeldern:

  1. Allgemeine Fragen zur Kreislaufwirtschaft,
  2. Elektro- und Elektronikaltgeräte,
  3. Binnenmarkt-Hindernisse für die Zirkularität,
  4. Förderung von Angebot und Nachfrage von Sekundärrohstoffen,
  5. Verbesserung der Abfallwirtschaft und der Kreislaufprozesse,
  6. Auswirkungen von Maßnahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft in der EU auf den internationalen Handel.

Dabei konnten jeweils verschiedene Antwortoptionen gewählt und angekreuzt werden (multiple choice). Da dadurch keine Möglichkeit für differenzierte und tiefergehende Antworten und Erläuterungen bestand, entschied sich der Verband, zusätzlich eine detaillierte und umfassende begleitende Stellungnahme einzureichen, in der er sich klar zum CEA positioniert und konkrete Forderungen stellt. 

Die begleitende Stellungnahme des BDE folgt der Struktur des Konsultationsbogens der EU-Kommission. Im Einzelnen hat der BDE folgende Positionen bezogen und Forderungen gestellt:

 

  1. Allgemeine Herausforderungen und Systemhindernisse

An den Beginn der Stellungnahme hat der BDE eine Grundsatzanalyse der derzeitigen Rahmenbedingungen, die eine funktionierende Kreislaufwirtschaft behindern, gestellt. Die Analyse liefert dabei die Grundlage für die folgenden Detailforderungen. Die zentralen Aspekte sind demzufolge:

  1. Marktverzerrungen und fehlende Anreize

Eines der größten Probleme stellt aus Sicht des BDE die verzerrte Preisstruktur dar, wodurch Primärrohstoffe meist deutlich günstiger als Rezyklate sind, weil ihre ökologischen Folgekosten (z.B. durch CO2-Emissionen oder Umweltverschmutzung) nicht miteinberechnet werden. Dadurch entstehen systematische Wettbewerbsnachteile für nachhaltige Rohstoffkreisläufe. 

Der BDE fordert deswegen:

  • verbindliche Mindestrezyklateinsatzquoten (für Rezyklate aus der EU) und finanzielle Anreize für die Verwendung von Rezyklaten bei der Herstellung von Produkten, etwa Entlastungen von Steuern und Abgaben (z.B. ermäßigte MwSt.-Sätze)
  • Verordnungen zum Abfallende weiterer Stoffströme, ohne von den rezyklierten Rohstoffen bessere Kontaminationswerte als von Primärrohstoffen zu fordern
  • Unkomplizierte, rechtssichere Verfahren zur Erreichung und Feststellung des Abfallendes, etwa bei Abschluss zertifizierter Behandlungsverfahren
  • Anwendung des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung auf das Abfallende bei Abfallverbringungen

Zudem warnt der BDE vor einer falschen Ausgestaltung der europäischen Null-Schadstoff-Politik. Ein rein stofflicher Grenzwertansatz würde dazu führen, dass Rezyklate künftig vielfach nicht mehr eingesetzt werden dürften – selbst dort, wo die tatsächliche Exposition unkritisch wäre. 

Denn Rezyklate können auf längere Sicht Schadstoffe enthalten, wenn Produkte, die in der Vergangenheit in Verkehr gebracht wurden und Schadstoffe enthalten, zeitverzögert in die Abfallströme gelangen und dem Recycling zugeführt werden.

Der Verband plädiert daher für risikobasierte Grenzwerte, die die reale Nutzungs- und Belastungssituation berücksichtigen und Unternehmen ausreichend Spielraum lassen, weiterhin Rezyklate zu verwenden, selbst wenn diese noch in geringen Mengen Schadstoff enthalten sollten. Anderenfalls müssten in Zukunft große Mengen an Abfällen, die wertvolle und recyclebare Stoffe enthalten, einer Beseitigung zugeführt werden, so dass die (Wert-)Stoffe dem Stoffkreislauf verloren gingen.

  1. Schutz vor unlauterem Wettbewerb aus Drittstaaten

Des Weiteren ist für den BDE der Schutz der europäischen Kreislaufwirtschaft vor unlauterem Wettbewerb aus Drittstaaten erforderlich, um Planungssicherheit für Investitionen in europäische Anlagen zu garantieren. Insbesondere die Kunststoff-Recyclingindustrie steht unter dem Druck von Importen billiger Rezyklate aus Drittstaaten (Asien), bei denen es sich oft nur um günstige Primärstoffe, die fälschlich als Rezyklate deklariert sind, oder um unter niedrigen Umweltstandards günstig erzeugte Rezyklate handelt. 

Deshalb fordert der BDE:

  • Gleiche bzw. vergleichbare Umwelt- und Nachhaltigkeitsstandards für Rezyklate aus der EU und Drittstaaten (Spiegelklausel)
  • Nachweispflichten bezüglich des Recyclings und der Einhaltung von Umwelt- und Nachhaltigkeitsstandards für Rezyklate und Recyclingrohstoffe, die insbesondere auch für Rezyklate/Recyclingrohstoffe gelten, die aus Drittstaaten in die EU eingeführt werden.
  1. Vorrang mechanischer vor chemischer Recyclingverfahren

Zusätzlich sieht der BDE die Gefahr, dass das mechanische Recycling von Kunststoffen in der EU durch das chemische Recycling beeinträchtigt wird, da chemisch recycelte Kunststoffe besser vermarktbar sind (da sie aus demselben Produktionsprozess wie Primärkunststoffe gewonnen werden und eine entsprechende Qualität haben). 

Deswegen droht eine Umleitung von mechanisch recycelbaren Kunststoffabfällen in das chemische Verfahren, was jedoch unter ökologischen Gesichtspunkten nicht wünschenswert ist, da die CO2-Emissionen hierbei um ein Vielfaches höher sind und der Output deutlich geringer ausfällt. Der BDE fordert aufgrund dessen eine rechtsverbindliche Festschreibung des Vorrangs des mechanischen gegenüber dem chemischen Recycling im CEA, z.B. innerhalb der Abfallhierarchie nach Art. 4 der Abfallrahmenrichtlinie 2008/98.

  1. Deponieverbot für unbehandelte Siedlungsabfälle

Obwohl Europa sich ambitionierte Ziele gesetzt hat, werden noch immer große Mengen unbehandelter Siedlungsabfälle deponiert. Einerseits gehen dem Stoffkreislauf und der Wirtschaft dadurch wertvolle Stoffe verloren, andererseits verursacht die Deponierung von Abfällen, die organische Bestandteile enthalten, auch erhebliche Methanemissionen. Deshalb muss der CEA nach Ansicht des BDE die Deponierung von Abfällen auf das absolut notwendige Maß beschränken und ein EU-weites Deponierungsverbot unbehandelter Siedlungsabfälle beinhalten, wie es in Deutschland seit 2005 gilt. Der BDE fordert weiter, dass nur noch die Deponierung zuvor behandelter Abfälle mit einem Anteil organischer Stoffe von weniger als 5% zulässig sein soll.

  1. Verbraucher als Schlüsselakteure

Für ein umfassendes und qualitativ hochwertiges Recycling von Abfällen ist nach Auffassung des BDE eine möglichst sortenreine getrennte Erfassung und Sammlung der Abfälle essenziell. Besonders wichtig ist die getrennte Sammlung von Schadstoffen und gefährlichen Gegenständen wie Batterien und batteriebetriebenen Elektrogeräten, um Brände und Kontaminationen zu vermeiden.

Die ordnungsgemäße Trennung der Abfälle beginnt beim Verbraucher, weshalb der Verband EU-weite Sensibilisierungs- und Aufklärungskampagnen über den Umgang mit Abfällen befürwortet, u.a. auch bereits durch die Aufnahme des Themas “Kreislaufwirtschaft” in die Lehrpläne der Schulen.

  1. Schengen-Raum für Abfälle und Export von Verwertungsabfällen in Drittstaaten

Um eine funktionierende Kreislaufwirtschaft gewährleisten zu können, ist die freie Verfügbar- und Handelbarkeit von Abfällen unabdingbar. Dazu muss es möglich sein, Abfälle schnell und unkompliziert an den Ort zu verbringen, an dem sie am besten behandelt werden können und eine Nachfrage nach ihnen besteht. Die Abfall- und Sekundärrohstoffmärkte enden dabei nicht an den EU-Außengrenzen, weshalb die Bestimmungen zur Abfallverbringung überarbeitet werden müssen. Konkret fordert der BDE:

  • Vereinfachung und Verkürzung der Genehmigungsverfahren (Notifizierungen) nach der Abfallverbringungsverordnung (Art. 5 ff 20154/1157/EU)
  • Lockerung der Verbringungsbeschränkungen für Abfälle zur Verwertung in Drittstaaten
  • Ausweitung der Liste grüner Abfälle
  • Anwendung des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung zum Abfallende bestimmter Stoffe (sofern diese noch nicht bestehen).

 

2. Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE)

WEEE ist einer der am schnellsten wachsenden Abfallströme, aber die Sammel- und Recyclingquoten stagnieren. Deshalb braucht es echte (positive) Anreize für die Mitgliedstaaten und die Hersteller, in die erforderlichen Sammelinfrastrukturen zu investieren.

  1. Maßnahmen zur Steigerung der Sammlung 

Die derzeitige EU-Sammelquote von 65 Prozent ist kaum erreichbar, weil sie auf veralteten Berechnungsmethoden beruht, die die realen Lebensdauern und Nutzungsverhalten vieler Geräte nicht berücksichtigen. Der BDE fordert deshalb eine umfassende Reform der Berechnungssystematik, die Realitäten abbildet und nicht zu künstlichen Quoten führt. 

Gleichzeitig müssten Hersteller stärker in die Pflicht genommen werden, in Sammelstellen zu investieren und Rücknahme-Netzwerke auszubauen. Zusätzlich soll sich die Effizienz gesetzgeberischer Umsetzungsmaßnahmen am Verbraucherverhalten orientieren, wozu Sensibilisierungskampagnen zum richtigen Umgang mit WEEE einen zentralen Beitrag leisten können. 

  1. Rücknahme stärken, Batteriebrände verhindern

Nur wenn die Sammelinfrastrukturen der Mitgliedsstaaten das Rückgabeverhalten der Verbraucher widerspiegeln, ist eine hohe Sammelquote zu erzielen. Dabei hat sich die Rückgabe an Wertstoffhöfen und am Point-of-Sale als effektiv erwiesen. Allerdings ist eine stärkere finanzielle Beteiligung insbesondere von Online-Händlern am Auf- und Ausbau eines Sammelsystems im Sinne der Umsetzung der Herstellerverantwortung einzuführen, da Online-Händler einen erheblichen Anteil am Gesamtumsatz (13%) von Elektro- und Elektronikgeräten haben.

Die Rücknahmepflicht soll sich dabei nicht nur auf große Artikel wie Kühlschränke oder Fernseher beschränken, sondern insbesondere auch Kleingeräte wie Smartphones, Einweg-E-Zigaretten (e-Vapes) und elektronische Grußkarten umfassen. Denn gerade diese Artikel stellen ein besonderes Sicherheitsproblem dar, wenn sie nicht ordnungsgemäß entsorgt werden. 

Grund dafür sind die darin enthaltenen Lithium-Ionen-Batterien. Sie führen zu hunderten Bränden jährlich und bedrohen zunehmend die Entsorgungsinfrastruktur und die Existenz von Entsorgungsunternehmen. Der Verband fordert daher ein umfassendes Maßnahmenpaket, darunter ein kurzfristiges EU-weites Batteriepfand, eine Herstellerfinanzierung der Brandschäden durch nationale oder einen europaweiten Batteriefonds und Produktverbote, etwa für Einweg-E-Zigaretten, die unkontrolliert falsch entsorgt werden.

Zusätzlich soll eine eigene Abfallkategorie für Photovoltaikmodule definiert werden, da diese i.d.R. zu 80% aus Glas bestehen und sich damit deutlich von den anderen, in Abfallkategorie 4 genannten Großgeräten unterscheiden. Hier wäre eine separate Rücknahme sinnvoll. Des Weiteren könnten Kategorie 5 und 6 zusammengelegt und stattdessen eine eigene Kategorie für batteriebetriebene Elektro- und Elektronikaltgeräte geschaffen werden.

  1. Hürden für das Recycling von kritischen Rohstoffen (CRMs) aus WEEE

Obwohl Europa dringend auf die Wiedergewinnung kritischer Rohstoffe wie Kobalt, Lithium oder Seltener Erden angewiesen ist, lohnen sich entsprechende Recyclingverfahren wirtschaftlich oft nicht. Der BDE spricht sich deshalb für regulatorische Anreize wie Recyclingquoten für kritische Rohstoffe, für ein verbessertes Produktdesign und für einen digitalen Produktpass aus, der es Recyclingbetrieben erleichtert, wertvolle Komponenten zu identifizieren und gezielt zu entnehmen.

  1. EPR-Systeme effizient und gerecht ausgestalten

EPR-Systeme sind auch im WEEE-Bereich eine unverzichtbare Maßnahme zur Erreichung der Recycling- & Sammelziele. Allerdings sollen die Entgelte nach Auffassung des BDE nicht nur für die Finanzierung der Recycling- und Sammelinfrastruktur genutzt werden, sondern auch gezielt für Sensibilisierungs- & Aufklärungskampagnen für Verbraucher, Verhaltensforschung und zur Abdeckung von Batteriebrandfolgeschäden eingesetzt werden. 

Die Entgelte sollen dabei an die Einhaltung von Ökodesign-Kriterien, insbesondere der Recyclingfähigkeit von Produkten, angepasst werden. Die konkrete Ausgestaltung der Systeme obliegt den Mitgliedstaaten, was eine Anpassung an nationale Unterschiede und Flexibilität ermöglicht.

3. Binnenmarkt-Hindernisse für die Zirkularität

  1. Harmonisierung der End-of-Waste-Kriterien

Die heutige Praxis, wonach jeder Mitgliedstaat – zum Teil sogar auf regionaler Ebene – eigene Regeln zum Abfallende hat, führt zu Rechtsunsicherheit und verhindert Investitionen. Der BDE fordert daher einheitliche EU-Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft.

  1. Harmonisierung der EPR-Systeme

Die Recyclingfähigkeit von Produkten liegt allen voran in der Verantwortung der Hersteller. Dazu sind die Einrichtung effektiver Systeme zur getrennten Sammlung von Abfällen und die recyclinggerechte Gestaltung der Produkte von zentraler Bedeutung. Dies kann allerdings nur durch harmonisierte Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) erreicht werden, wobei Organisationen zur Wahrnehmung der erweiterten Herstellerverantwortung (PROs) eine angemessene Finanzierung für den Aufbau bzw. die Organisation einer landesweiten effizienten Sammel- und Behandlungsinfrastruktur erhalten müssen. 

Außerdem muss durch Ökomodulation der Beiträge der Hersteller und Inverkehrbringer dafür gesorgt werden, dass Produkte recyclingkonform gestaltet werden und einen möglichst hohen Rezyklatanteil aufweisen. Darüber hinaus müssen den Verbrauchern klare Informationen über verfügbare Rücknahme- oder Sammeloptionen zur Verfügung gestellt werden.

Der BDE spricht sich dabei dafür aus, dass der allgemeine Rahmen der EPRs auf EU-Ebene und die konkrete Ausgestaltung der EPR-Systeme und PROs auf nationaler Ebene geregelt werden soll, um eine Kompatibilität mit den bestehenden und bewährten nationalen Abfallwirtschaftsstrukturen zu gewährleisten.

Zudem darf es nicht zur Monopolstellung einzelner PROs kommen, sondern es muss ein Wettbewerb zwischen den Organisationen herrschen, u.a. um eine stärkere Einbindung der Privatwirtschaft in die Abfallbewirtschaftung zu ermöglichen.

  1. Ausweitung der Herstellerverantwortung auf eine Haftung für besondere Gefährdungen

Für Produkte, die in der Entsorgung überdurchschnittlich hohe Risiken oder Kosten verursachen (z.B. PFAS-haltige Waren oder Geräte mit Brandgefahr) sollen Hersteller in einen Fonds einzahlen, aus dem die den Entsorgungsunternehmen entstehenden zusätzlichen Kosten, die etwa durch Brandschäden oder durch erhöhten Aufwand zur Detektion und Ausschleusung von Schadstoffen entstehen, gedeckt werden.  Das entspräche einer konsequenten Umsetzung des Verursacherprinzips (Polluter Pays Principle), einem Grundprinzip des Umwelt- und Abfallrechts.

  1. EU-weit verbindliche EPR-Systeme für bestimmte Produktgruppen

Der BDE unterstützt die Ausweitung der erweiterten Herstellerverantwortung auf weitere Produktgruppen, sofern die entsprechenden PROs gemäß den unter Punkt 3.b. genannten Prinzipien ausgestaltet sind, d.h. insbesondere keine Monopolstrukturen geschaffen werden. 

4. Nachfrage und Angebot von Recyclingrohstoffen fördern

  1. Wettbewerbsnachteile gegenüber Primärstoffen abbauen und Konkurrenz zu alternativen Stoffen vermeiden

Die europäische Recyclingindustrie steht im unmittelbaren Wettbewerb zur Primärindustrie und ist dabei Wettbewerbsnachteilen, wie den niedrigeren Produktionskosten aufgrund günstiger Rohstoffpreise in der Primärindustrie, oder durch ungleiche gesetzliche Rahmenbedingungen hinsichtlich Förderungen und Abgaben, ausgesetzt.

Um dieses Ungleichgewicht auszugleichen und weil die Recyclingwirtschaft oft energieintensiv arbeitet, sollte sie in EU-Beihilferegelungen aufgenommen werden. Dies beinhaltet die Änderung der Leitlinien für Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfen (KUEBLL) dahingehend, dass Recyclingunternehmen Beihilfen in Form einer Ermäßigung von Stromabgaben für energieintensive Unternehmen erhalten können.

 

Eine zusätzliche Herausforderung stellen spezielle, als nachhaltig geltende Stoffe, wie insbesondere Biokunststoffe oder biobasierte Stoffe, dar. Diese lassen sich zwar wie Kunststoffe verwenden, wegen ihrer strukturellen Besonderheiten lassen sie sich jedoch, mit wenigen Ausnahmen, nicht innerhalb der bestehenden Recyclinginfrastruktur verwerten. 

Aufgrund dessen fordert der BDE, dass biobasierte Materialien nicht auf Rezyklatquoten angerechnet werden dürfen, da sie die Recyclinginfrastruktur belasten und nicht dazu beitragen, dass Stoffe im Kreislauf geführt werden.

  1. Stärkung grüner Kriterien und lokaler Produkte in der öffentlichen Beschaffung

Mit rund 14% des EU-BIP verfügt das öffentliche Beschaffungswesen über einen enormen Anteil an der EU-Wirtschaft und kann dadurch einen entscheidenden Beitrag und Hebel zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und grüner Innovationen leisten bzw. bieten, indem es die Nachfrage nach kohlenstoffarmen Produkten anregt. Der BDE fordert deswegen die Bevorzugung von recycelten Rohstoffen, von Produkten, die unter Verwendung von recycelten Stoffen hergestellt wurden und von Produkten, die leicht zu recyceln sind, als verpflichtendes Ausschreibungskriterium für öffentliche Vergabeverfahren festzulegen (Green Public Procurement).

Außerdem soll die Verankerung eines Buy European-Modells für Rezyklate bzw. für Produkte, die unter Verwendung von Rezyklaten hergestellt wurden, zur Stärkung der europäischen Kreislaufwirtschaft beitragen. 

  1. Einführung gesonderter Handelscodes für Recyclingrohstoffe und recycelte Produkte

Ein weiterer sinnvoller Anreiz zum Einsatz von Recyclingrohstoffen kann die Förderung sog. closed-loop Verfahren sein. Essenziell dafür ist eine genaue sortenreine Erfassung einzelner Stoffströme und Materialien. Im Stahl- und Aluminiumsektor könnte dies durch eine vertiefte Differenzierung bei den Handelscodes bzw. durch eine eigene Kategorie für recycelten Stahl und Aluminium umgesetzt werden.

Pauschale Exportbeschränkungen sieht der BDE grundsätzlich kritisch. Der Fokus des Gesetzgebers sollte vielmehr auf der Stärkung der Nachfrage innerhalb der EU liegen und nicht auf Restriktionen, die Unternehmen einschränken. Die Beschränkung der Absatzmärkte für recyclebare Abfälle und recycelte Rohstoffe birgt zudem die Gefahr eines Preisdrucks, der sich negativ auf das Recycling und die Bereitschaft zu Investitionen in Recyclinganlagen auswirken kann; in der Folge kann es zu Engpässen bei der Verfügbarkeit von Rezyklaten kommen.

5. Verbesserung der Abfallwirtschaft und der Kreislaufprozesse

  1. Elemente zur Verbesserung der Abfallbewirtschaftungssysteme

Kernelement für ein effizientes, umfassendes und qualitativ hochwertiges Recycling von Abfällen ist nach Überzeugung des BDE die getrennte Sammlung von Abfällen. Dazu müssen die Abfallerzeuger im Rahmen einer verbindlicheren und strengeren Ausgestaltung des Art. 10 Abs. 2 der Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG stärker in die Pflicht genommen werden. Zudem sollte die Möglichkeit der Mitgliedsstaaten nach Art. 10 Abs. 3, von der Getrenntsammlungspflicht nach Abs. 2 abzuweichen, eingeschränkt werden. 

  1. Maßnahmen zur Verringerung der Deponierung oder Verbrennung von Abfällen und zur Förderung des Recyclings

Ein konsequenteres Verbot der Deponierung unbehandelter Siedlungsabfälle, gepaart mit technischer und rechtlicher Klarheit darüber, wann Abfälle als behandelt gelten, ist unerlässlich, um die abfallbezogenen Methan-Emissionen zu reduzieren. Gleichzeitig muss die thermische Verwertung als sinnvolle Stufe der Abfallhierarchie anerkannt bleiben.

  1. Phosphorrückgewinnung ausbauen

Klärschlämme haben das Potenzial als Quelle für nachhaltigen Düngestoff zu dienen, da aus ihnen Phosphor zurückgewonnen werden kann. Dieses Potenzial wird bis jetzt allerdings nur unzureichend genutzt, auch weil die Nachfrage nach Düngern aus recyceltem Phosphor nicht hoch genug ist. 

Daher fordert der BDE, dass Phosphor als strategischer Rohstoff anerkannt wird, um die Nachfrage zu steigern. Da entsorgungspflichtige Unternehmen weiterhin den kostengünstigeren Weg der direkten Ausbringung von Klärschlämmen in die Landwirtschaft wählen, braucht es zudem eine gesetzliche Pflicht von Kläranlagenbetreibern zur Rückgewinnung von Phosphor.

Auch Lebensmittelabfälle beinhalten ein (bisher weitestgehend ungenutztes) Potential für biologische Verwertungsverfahren. Der BDE fordert deshalb eine eigene Abfallkategorie für biologische Abfälle aus privaten Haushalten sowie differenzierte Abfallkategorien für verpackte Lebensmittelabfälle.

  1. Vorteile und Herausforderungen bei der Durchführung von Audits vor Abbruch- und Renovierungsarbeiten

Durch Audits vor Abbruch- und Renovierungsarbeiten (Pre-Demolition Audits) kann der Verlust bzw. die Deponierung wertvoller Rohstoffe verhindert und die Materiallogistik gefördert werden. Sorgfältige Audits senken zudem die Abrisskosten und sind dadurch auch ökonomisch sinnvoll. Derzeit finden diese Audits jedoch nur auf freiwilliger bzw. durch den Markt angeregter Basis statt. In Bereichen, in denen sich dies bisher wirtschaftlich noch nicht lohnt (z.B. kleinere Bauvorhaben), könnten Verpflichtungen bis zu einem gewissen Ausmaß sinnvoll sein.

  1. EU-weite einheitliche Bepreisung von Emissionen der Abfallbehandlung, um Emissionen zu reduzieren

Die durch die Abfallbehandlung entstehenden Emissionen sollten bepreist werden, um Anreize für eine möglichst klimaschonende Abfallbehandlung zu schaffen. Gleichzeitig ist die Abfallhierarchie einzuhalten, damit eine Bepreisung der CO2-Emissionen nicht dazu führt, dass eine gemäß der Abfallhierarchie niederwertigere Behandlungsoption (z.B. Deponierung) kostengünstiger wird als höherwertige Behandlungsoptionen (z.B. thermische Verwertung). 

Des Weiteren müssen Maßnahmen gefördert werden, die CO2 dauerhaft entfernen (CCS und CCU) und der Beitrag der Kreislaufwirtschaft bei der Vermeidung und Verringerung der Treibhausgasemissionen muss im Rahmen des EU ETS positiv berücksichtigt werden. So können weitere Anreize für das Recycling und die Verwendung von Rezyklaten geschaffen werden.

  1. Einrichtung einer EU-Kreislaufwirtschaftsagentur zur konsequenten Um- und Durchsetzung der europäischen Abfall- und Kreislaufwirtschaftspolitik

Der BDE würde die Einrichtung einer Europäischen Kreislaufwirtschaftsagentur begrüßen. Hauptaufgabe der Agentur sollte die Unterstützung der Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung der Vorgaben zur Kreislaufwirtschaft sowie die Unterstützung der EU-Kommission bei der Überwachung der Einhaltung der Vorgaben sein.

 

6. Auswirkungen auf den internationalen Handel

Der BDE hat auch zu dieser Frage Stellung genommen, die von der Kommission im Fragebogen der Konsultation aufgeworfen wurde. Eine genaue Prognose, wie sich der CEA auf den internationalen Handel, insbesondere in den Bereichen WEEE, Verbesserung des Binnenmarktes für Recyclingrohstoffe, Förderung von Angebot und Nachfrage bei Recyclingrohstoffen sowie der Verbesserung der Abfallbewirtschaftungssysteme auswirken wird, lässt sich indes nur schwer geben.

Der BDE vertritt aber die Überzeugung, dass eine resilientere europäische Wirtschaft auch einen positiven Einfluss auf den internationalen Handel haben wird. Denn auch (Dritt-)Staaten, die auf den Absatz in der EU angewiesen sind, müssen ihre Umwelt- und Nachhaltigkeitsstandards nach oben anpassen, um künftig am Europäischen Markt teilnehmen zu dürfen, was sowohl der Primär- als auch der Sekundärindustrie zugutekommt. 

Der CEA bietet außerdem die Chance, die Investitionsbereitschaft in Recyclingtechnologien innerhalb und außerhalb der EU gleichermaßen anzuregen, gerade wenn ambitionierte Rezyklateinsatzquoten Akteuren in der EU und Drittstaaten die notwendige Sicherheit bezüglich der wirtschaftlichen Rentabilität ihrer Investitionen garantieren. Dadurch ergibt sich eine wichtige globale Vorreiterrolle der EU hinsichtlich Nachhaltigkeit und sicherer Versorgung.

 

Download BDE/VOEB Europaspiegel Dezember 2025

Vera Greb

Europareferentin für Abfall- und Umweltrecht