Die Kommission veröffentlichte am 16. Juli 2025 ihren Vorschlag für das langfristige Budget für die Jahre 2028-2034. Der Gesetzesentwurf trägt den Titel „Ein ambitionierter Haushalt für ein stärkeres Europa“ und soll nicht zuletzt Investitionen in strategisch wichtige Sektoren unterstützen.
Der mehrjährige Finanzrahmen 2028 bis 2034 ist mit 1,8 Billionen EUR größer als sämtliche bisherigen- und soll den Bedürfnissen und Ambitionen der EU v.a. im Hinblick auf die aktuellen geopolitischen und wirtschaftlichen Herausforderungen Rechnung tragen. Zudem ist der Haushalt strategischer ausgerichtet als seine Vorgänger und nimmt die Priorisierung Europäischer Projekte stärker in den Fokus. Im Zentrum steht dabei die Stärkung der europäischen Unabhängigkeit, der Wettbewerbsfähigkeit und der Resilienz. So sollen beispielsweise mindestens 35% des Budgets in Projekte mit Klima- & Umweltbezug fließen, die Ausschüttung von Fördergeldern soll stärker an die Einhaltung des Rechtsstaatlichkeitsprinzips gebunden werden.
Thematisch untergliedert sich der Haushaltsplan dabei in vier zentrale Rubriken:
Insgesamt sollen für zielgerichtete Investition in öffentliche Partnerschaftsprojekte 865 Mrd. EUR bereitgestellt werden. In dem Zusammenhang werden Fördermittel, die ansonsten einzeln beantragt würden, gebündelt und gezielt zur Förderung strategischer Sektoren eingesetzt. Sogenannte nationale und regionale Partnerschaftspläne (NRPP) sollen dazu dienen, Kooperationen u.a. in den Bereichen Landwirtschaft und sozialer Wohnungsbau zu unterstützen und den Wirtschaftsstandort Europa dadurch resilienter gegen Wettbewerb zu machen.
Ein neuer Fond für Wettbewerbsfähigkeit, welcher auch das weitere Forschungs- und Innovationsprogramm Horizon Europe stützt, soll mit einem Betrag von 409 Mrd. EUR Start-Ups und Forschungsprojekte in Zukunftstechnologien wie KI fördern aber auch Projekte zur Förderung nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen.
Konkret sollen etwa 67,4 Mrd. EUR zur Forschung im Bereich der Energiewende und zur Dekarbonisierung bereitgestellt werden, 130,7 Mrd. EUR für Verteidigung und Weltraum. Der größte Betrag soll mit 175 Mrd. EUR aber dem 2021 eingeführten Forschungs- und Innovationsprogramm Horizon Europe zugutekommen, aus dem weiterhin Projekte in den Bereichen Klimaschutz, Mobilität sowie auch Kreislaufwirtschaft gefördert werden.
200 Mrd. EUR sollen insgesamt zu Verfügung stehen für entwicklungspolitische und diplomatische Partnerschaften sowie der Förderung von Krisenregionen, wobei 100 Mrd. EUR explizit für die Unterstützung der Ukraine bereitgestellt werden. Generell soll das Budget der finanziellen Unterstützung potenzieller Beitrittskandidaten zur EU dienen. 15 Mrd. EUR sind als “Krisenbudget” etwa zur Reaktion auf Naturkatastrophen vorgesehen.
6% des Gesamtbudgets und damit 104,5 Mrd. EUR dienen letztlich zur Finanzierung der europäischen Verwaltungsinfrastruktur selbst.
Da der Haushaltsplan maßgeblich zur nachhaltigen Transformation der europäischen Wirtschaft beitragen soll, sollen die finanziellen Mittel aus den bestehenden Dekarbonisierungsinstrumenten der EU, wie etwa dem ETS (1 und 2) und dem CO2 - Grenzausgleichmechanismus CBAM geschöpft werden.
Zudem rechnet die Kommission Strafzahlungen der Mitgliedsstaaten für die Verfehlung von Sammelquoten für Elektro- und Elektronikaltgeräte (Waste Electric and Electronic Equipment – WEEE), die aktuell bei 65% liegen, ein.
Der Vorschlag der Kommission sieht zur effizienten Gestaltung der Dekarbonisierung eine grundlegende Neugestaltung des EU-Haushalts vor, um diesen straffer, flexibler und wirkungsvoller ausgestalten zu können. Besonders hervorzuheben ist folgender Fokus in der Ausgestaltung des MFR:
Durch das höhere und flexiblere Budget sollen Kapazitäten geschaffen werden, um schnell agieren und auf sich verändernde geopolitische Umstände reagieren zu können. Außerdem soll es dadurch einfacher werden, Mittel umzuschichten. Mehr Flexibilität soll auch dadurch ermöglicht werden, dass ein erheblicher Teil der Mittel nicht vorab auf bestimmte Programme oder Mitgliedstaaten verteilt wird, so dass ein Spielraum für zusätzlich benötigte, aber nicht eingeplante Mittel im Falle unvorhersehbarer Umstände zur Verfügung steht.
Das Design des Budgets wurde dahingehend verändert, dass nunmehr weniger und zugleich einfachere und optimierte EU-Finanzierungsprogramme vorgesehen sind, wodurch der Zugang zu den Fördermöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen vereinfacht werden soll. Hierfür werden die 52 Programme des aktuellen MFR auf 16 reduziert und die Vorschriften harmonisiert. Zum Zweck der Vereinfachung soll ein zentrales Portal geschaffen werden, das als einzige Anlaufstelle für EU-Förderungen dienen soll, was gleichzeitig auf die Vereinheitlichung der Förderfähigkeitsregeln und des Antragsprozesses abzielt.
Das Fundament für die flexibleren nationalen und regionalen Partnerschaften liefern sektorspezifische Verordnungen im Bereich der Gemeinsamen Agrar- & Fischereipolitik, des Europäischen Sozialfonds, der Kohäsionspolitik und des Inneren sowie der Verbrauchsteuer auf Tabak. Zudem soll ein jährlicher, pauschaler Unternehmensbeitrag eingeführt werden, der sich an Unternehmen mit einem jährlichen Mindest-Nettoumsatz von 100 Mio. EUR richtet. Dabei wird angenommen, dass auf diese Weise insgesamt 58,5 Mrd. EUR pro Jahr generiert werden können.
Der Entwurf wird nunmehr im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren zwischen Kommission, Rat und Parlament verhandelt. Erste Verhandlungen im Rat fanden Ende November statt. Inkrafttreten wird das Gesetz dann pünktlich zum 01. Januar 2028.
Der BDE begrüßt die Ausrichtung des kommenden EU-Haushaltes und unterstützt die Intention der Kommission, in nachhaltige Technologien und die Dekarbonisierung der Industrie zu investieren. Die Recyclingwirtschaft leistet hier aufgrund ihrer positiven CO2-Bilanz gegenüber Primärrohstoffen einen wesentlichen Beitrag. Wichtig ist aber auch und gerade in Bezug auf den EU-ETS, dass die Einnahmen, die hier generiert werden, auch in die Dekarbonisierung der entsprechenden Sektoren „zurückfließen“. Das bedeutet, dass – sollte die Abfallbehandlung und insbesondere die thermische Behandlung von Siedlungsabfällen in das EU ETS aufgenommen werden – die Einnahmen, die aus der Bepreisung der thermischen Abfallbehandlung in den ETS-Haushalt fließen auch spiegelbildlich für die Förderung von Maßnahmen zur Reduzierung der CO2-Emissionen der thermischen Abfallbehandlungsanlagen, etwa CCS-Technologien, verwendet werden müssen.
Kritisch sieht der Verband allerdings die Einbeziehung von Strafzahlungen aufgrund verfehlter Sammelquoten nach der WEEE-Richtlinie. Da nur 3 der 27 Mitgliedsstaaten die entsprechenden Quoten erfüllen, ist zu bezweifeln, ob diese Quoten überhaupt erreichbar sind, sodass Sanktionen gegen die Mitgliedsstaaten nicht die richtigen Anreize zur Investition in die notwendige Sammelinfrastruktur bieten. Eine solche Funktion als Anreiz zur Verhaltensänderung sollte der (alleinige) Grund für Strafzahlungen der Mitgliedstaaten bei Verstößen gegen EU-Vorgaben sein, nicht aber die Generierung von Einnahmen für die EU.