Europäische Bioökonomie-Strategie

Eine Vision für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige biobasierte Wirtschaft bis 2040

Die Kommission veröffentlichte am 25. November ihre neue Bioökonomiestrategie, die eine Aktualisierung und Neuausrichtung der ersten Version aus dem Jahr 2012 darstellt. Ziel ist es, einen umfassenden Rahmen für die Weiterentwicklung des Zukunftssektors Bioökonomie bis 2040 zu setzen. Die Verwendung biobasierter Materialien darf jedoch weder den Einsatz von Rezyklaten verdrängen noch die Funktionsfähigkeit bestehender Behandlungs- und Recyclinginfrastrukturen 

Hintergrund 

Bioökonomie, definiert als wirtschaftliche Aktivität, die auf der nachhaltigen Nutzung biologischer Ressourcen basiert, wurde von der EU-Kommission bereits zu Beginn der neuen Legislatur im Wettbewerbskompass und dem Deal für eine saubere Industrie (Clean Industrial Deal) als Triebkraft an der Schnittstelle von grünem Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz identifiziert. Mit einer Wertschöpfung von 863 Milliarden macht der Wirtschaftszweig derzeit knapp 5 % des europäischen BIP aus und stellt rund 8 % der Arbeitsplätze in der Union bereit. Zugleich bestehen hohe ungenutzte Potenziale, die durch Investitionslücken, regulatorische Komplexität und knappe nachhaltige Biomasse begrenzt werden.

Wesentliche Inhalte der Bioökonomiestrategie

Innovation und Investition stärken, Marktbarrieren abbauen

Ein zentrales Element der Strategie ist die Skalierung von Innovationen und Investitionen. Die EU plant mit den kommenden Biotech Acts die Vereinfachung regulatorischer Rahmenbedingungen, um den Marktzugang biobasierter Materialien zu erleichtern. Neue Verfahren sollen Klassifizierungsprobleme lösen, Genehmigungen beschleunigen und die Zulassungsanforderungen für innovative Produkte insbesondere für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) kalkulierbarer machen. Ab 2026 ist ein European Bioeconomy Regulators and Innovators’ Forum vorgesehen, das den Austausch zwischen Behörden und Unternehmen, die innovative Produkte herstellen, strukturiert und Doppelprüfungen reduziert. Außerdem sollen harmonisierte Standards – etwa für biobasierte Baumaterialien – sowie Reallabore und ein Early-Advice-System eingeführt werden, um KMUs in der Entwicklung innovativer biobasierter Produkte zu unterstützen. Da viele biobasierte Technologien in ihrer Entwicklung und Skalierung kapitalintensiv sind, legt die EU besonderes Gewicht auf Finanzierungsinstrumente. Geplant sind eine europäische Bioeconomy Investment Deployment Group(2026–2028), eine Ausweitung der Finanzierung über den European Competitiveness Fund, Horizon Europe, InvestEU und Instrumente der Europäischen Investitionsbank, die Prüfung von IPCEI-Projekten und die strategische Einbindung biobasierter Aktivitäten in die EU-Taxonomie.

Entwicklung von Leitmärkten für Materialien und Technologien

Den umfangreichsten Teil der Strategie nimmt die Entwicklung europäischer Leitmärkte für biobasierte Materialien und Technologien ein, die stabile Nachfrage, sinkende Produktionskosten und Marktdurchdringung ermöglichen sollen. Leitmärkte werden dort geschaffen, wo Biomasse besonders effizient genutzt und fossile Wertschöpfungsketten am stärksten substituiert werden können. 

Als zentrales Element zur Ermöglichung und Beschleunigung der Entwicklung dieser Leitmärkte nennt die Strategie die öffentliche Beschaffung. In der für das 2. Quartal 2026 angekündigten Revision der EU-Vergaberichtlinien soll beispielsweise „soweit anwendbar” der biobasierte Anteil von Chemikalien, Baustoffen und Düngemitteln in zu beschaffenden Produkten als Kriterium in die Auftragsvergabe einbezogen werden können. Zur übergreifenden Marktentwicklung richtet die EU zudem eine Bio-based Europe Alliance ein, die ab 2026 Abnahmegarantien für biobasierte Produkte und Stoffe in Höhe von 10 Mrd. EUR generieren soll.

Die zu schaffenden Leitmärkte betreffen biobasierte Kunststoffe, Textilien, Chemikalien, Baustoffe sowie Düngemittel und Pflanzenschutzmittel. Die Anerkennung und Akzeptanz von biobasierten Kunststoffen soll durch die Einführung von Kriterien im Rahmen der Packaging and Packaging Waste Regulation bis 2027 gestärkt und ihre Vergleichbarkeit über verbesserte Product-Environmental-Footprint-Methoden sichergestellt werden. In diesem Zusammenhang werden auch eine EU-weite Definition sowie Zielvorgaben für die anteilige Verwendung von biobasierten Materialien – “komplementär zu Rezyklateinsatzquoten” – diskutiert. Für biobasierte Textilien sollen 2027 Ecodesign-Anforderungen zu Haltbarkeit, Mikrofaseraustrag und Zirkularität eingeführt werden, um natürliche Fasern zu fördern. Biobasierte Chemikalien werden über die Biotech Acts und die mögliche Einführung biobasierter Mindestanteile in bestimmten Produktgruppen unterstützt. Biobasierte Baustoffe erhalten besondere Aufmerksamkeit. Diesbezüglich sollen in der überarbeiteten Baustoffproduktverordnung ab 2026 harmonisierte Standards, nachvollziehbare Leistungsbewertungen und brandschutzbezogene Prüfmethoden eingeführt werden. 

Ergänzend sollen modulare Bauweisen mit biobasierten Materialien, Demonstrationsprojekte innerhalb der New European Bauhaus Initiative, die die Ziele des Green Deals durch die Gestaltung nachhaltiger Lebensräume greifbar machen soll, sowie die Einführung einer Lebenszyklusanalyse in der Gebäuderichtlinie und eine Zertifizierung für langfristige Kohlenstoffspeicherung den Markthochlauf erleichtern. Biobasierte Düngemittel und Pflanzenschutzmittel sollen stärker in den Markt integriert werden, unter anderem durch vereinfachte mikrobiologische Bewertungsverfahren (angekündigter Chemie-Omnibus), eine Überprüfung der EU-Düngeprodukteverordnung (vorgesehen für Juli 2026), einen delegierten Rechtsakt zu RENURE-Regeln (Recovered Nitrogen from Manure, also die Rückgewinnung und Nutzung von Stickstoff aus Gülle und Gärresten) und Optionen zur Nutzung von Aquakulturschlamm ab 2028 unter der Verordnung für tierische Nebenprodukte. 

Dazu definiert die Strategie noch „Leitmärkte für biobasierte Technologien“, die für die künftige industrielle Basis der EU entscheidend sind. Hierzu zählen insbesondere Bioraffinerien, fortgeschrittene Fermentationstechnologien sowie Technologien zur permanenten Speicherung und Nutzung biogenen Kohlenstoffs. 

Bioraffinerien gelten als zentrales Rückgrat einer modernen Bioökonomie, da sie landwirtschaftliche Reststoffe, Bioabfälle, lignozellulosische Materialien und industrielle Nebenströme in zahlreiche Produkte wie Biochemikalien, Biokunststoffe, Kraftstoffe, Lebens- und Futtermittelzutaten oder Plattformmoleküle umwandeln können. Aufgrund ihres hohen Kapitalbedarfs und komplexer Rohstofflogistik plant die EU eine gezielte Förderung erster großskaliger Anlagen, eine bessere Risikoteilung über öffentliche und private Finanzierungsinstrumente sowie den Ausbau regionaler Industrial Symbiosis Valleys, in denen Stoffströme zwischen Sektoren effizient gekoppelt werden.

Fortgeschrittene Fermentation wird in der Strategie als besonders vielversprechend hervorgehoben, da Mikroorganismen und Enzyme zunehmend effiziente Produktionswege für hochwertige Moleküle eröffnen – von Spezialchemikalien über Textilfasern bis hin zu Agrarinputs. Die Kommission plant deshalb eine bessere Koordinierung von Zulassungsverfahren, den Ausbau von Pilot- und Demonstrationsanlagen für KMU sowie eine engere Verzahnung mit innovativen regulatorischen Instrumenten im Rahmen der Biotech Acts.

Darüber hinaus misst die Strategie Technologien zur permanenten Speicherung biogenen CO₂ hohe Bedeutung bei, sowohl als Ergänzung zu biobasierten Materialwertschöpfungsketten als auch zur Bereitstellung von CO₂ als Rohstoff für industrielle Prozesse. Die EU will diese Technologien über den Innovationsfonds, den ETS-Rahmen sowie gezielte Anreize zur Entwicklung dauerhafter geologischer Speicher und biogener CO₂-Nutzungspfade unterstützen. Parallel läuft außerdem eine öffentliche Konsultation für einen neuen Rechtsakt zur Stärkung von CO2-Märkten und ihrer Infrastruktur. 

Stärkere Sekundärrohstoffnutzung und Kaskadenprinzip 

Ein weiterer Schwerpunkt der Bioökonomiestrategie der Kommission ist die nachhaltige Biomasseversorgung, einschließlich der Energieerzeugung aus Biomasse. Da die EU derzeit 90 % ihrer Biomasse selbst erzeugt, aber nachhaltige Potenziale aufgrund von Klimawandel, Ökosystembelastung und konkurrierenden Nutzungen begrenzt sind, setzt die Strategie auf sekundäre Biomasseströme: Nebenprodukte, Reststoffe, Bioabfälle, Holz- und Papierkreisläufe sowie Prozessrückstände sollen stärker genutzt werden. 

Die gesonderte Bioabfallsammlung soll durch Regelungen im Circular Economy Act, der im kommenden Jahr erwartet wird, unterstützt werden. Auch der Nährstoffkreislauf soll stärker in den Fokus rücken, beispielsweise durch eine intensivierte zirkuläre Nutzung von Stickstoff aus Wirtschaftsdüngern wie Gülle oder Gärresten oder durch die Einführung von Recycling- und Wieder­verwendungszielen für Phosphor aus Abwasser und Klärschlamm, worauf die Kommission ebenfalls hinarbeiten möchte. 

Die Nutzung von Bioabfällen für Biogas und Biomethan sollen ab 2026 durch dreiseitige Vereinbarungen zwischen Mitgliedstaaten, energieintensiven Industrien sowie Energieproduzenten gefördert werden (Tripartite Agreements). Während die Strategie anerkennt, dass Energie aus Biomasse weiterhin Teil des EU-Energiesystems bleibt, wird die höherwertige, stoffliche Verwendung von Biomasse priorisiert. So soll die energetische Nutzung primär auf Reststoffströme beschränkt bleiben. Die Evaluierung des Artikels 3 (3) der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie im Jahr 2027 wird die Auswirkungen nationaler Biomasseförderregime auf Biodiversität, Marktverzerrungen und die Verfügbarkeit hochwertiger Materialien prüfen und eine mögliche Neuausrichtung der Biomassenutzung berücksichtigen.

BDE-Bewertung

Die strategische Ausrichtung der Europäischen Bioökonomie durch eine langfristige Vision ist ein wichtiger und notwendiger Schritt. Der BDE begrüßt die Entwicklung biobasierter Materialien, sofern auch aus einer Lebenszyklusanalyse ein ökologischer und ressourcenschonender Zugewinn durch ihre Verwendung festgestellt werden kann. Allerdings muss sichergestellt werden, dass die geförderten Materialien Charakteristika aufweisen, die ihre Wiederaufbereitung und Erhaltung im Stoffkreislauf mit den vorhandenen Techniken und Aufbereitungsanlagen ermöglichen.

Derzeit ergeben sich in der Abfall- und Recyclingwirtschaft durch Biomaterialien noch Risiken für bestehende Anlagen und Prozesse. Insbesondere im Bereich der biobasierten Kunststoffe werden sowohl die Verfahren des Plastikrecyclings als auch der Behandlung organischer Abfälle, insbesondere die Kompostierung, durch das Vorhandensein von Bioplastik gestört. Da dieses oft weder herkömmlich als Kunststoff aufzubereiten noch unter industriellen Bedingungen organisch abbaubar ist, werden Plastik- und Bio-Abfallströme kontaminiert und schlimmstenfalls unnutzbar gemacht. Aus diesem Grund sollten sogenannte Drop-In-Kunststoffe präferiert werden, die chemisch identisch zu konventionellen Polymeren sind und dementsprechend in der existierenden Recyclinginfrastruktur für Kunststoffe problemlos behandelt werden können. 

Die Einführung von Verwendungszielen für biobasierte Kunststoffe muss ausdrücklich separat bzw. komplementär zu Mindestrezyklateinsatzquoten geschehen – die Anrechnung auf ein gemeinsames Ziel riskiert die dringend notwendigen Investitionsanreizte in die Herstellung von Rezyklaten zu unterminieren und ist deshalb abzulehnen. Biobasierte Kunststoffe folgen einem linearen Modell (vom Anbau zur Nutzung), während Rezyklate echte Kreislaufwirtschaft ermöglichen. Beide haben ihre Berechtigung, dürfen aber nicht in Konkurrenz zueinander gesetzt werden.

Die Etablierung von dreiseitigen Vereinbarungen zur Förderung der Verwendung von aus Bioabfällen gewonnenem Biogas begrüßt der BDE als wichtigen Schritt, um die Marktentwicklung im Bereich der Biokraftstoffe in enger Zusammenarbeit mit Produzenten und Abnehmern zu begleiten. Auch Recycling- und Wiederverwendungsziele für Phosphor aus der Abwasserbehandlung sind essenziell, um Nachfrage und Investitionssicherheit zu schaffen und die Abhängigkeit von importierten mineralischen Düngern zu reduzieren. Damit einher geht die Notwendigkeit, die Abfallende-Eigenschaft für Phosphor zu definieren, um Qualitätskriterien festzulegen und die Vermarktbarkeit – auch im Hinblick auf die öffentliche Beschaffung – zu fördern. Zuletzt unterstreicht der BDE die Bedeutung der vermehrten und konsequenten Getrenntsammlung von Bioabfällen, um die Ressourcen für daraus entstehende Verwendungszwecke sicherzustellen. 

Kontakt

Sinéad Thielen

Europareferentin für Klima , Energie, Wasser und Ökodesign