Industrial Decarbonisation Accelerator Act (IDAA)

Deutschland, Frankreich, und Italien stellen Forderungen an den kommenden Rechtsakt

Deutschland, Frankreich und Italien haben Ende September ein gemeinsames informelles Dokument veröffentlicht, das Ambitionen und Kernforderungen für den Industrial Decarbonisation Accelerator Act (IDAA) darlegt. Polen verschriftlichte im Dezember zentrale Anliegen an das angekündigte Gesetz in einem separaten Arbeitspapier. Der IDAA müsse ein zentrales Instrument werden, um die industrielle Transformation zu fördern, Planungsprozesse zu beschleunigen und gleichzeitig ein stabiles, vorhersehbares Investitionsumfeld zu schaffen.

Hintergrund 

Die Kommission bereitet derzeit den Vorschlag für ein Gesetz zur Beschleunigung der industriellen Dekarbonisierung (Industrial Decarbonisation Accelerator Act) vor, der Teil des ressortübergreifenden Clean Industrial Deal ist und am 28. Januar vorgestellt werden soll. Ziel ist die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität energieintensiver Industrien, die Beschleunigung administrativer Prozesse und die Förderung von Investitionen in die Transformation. 

Während sich die gemeinsame informelle Positionierung Deutschlands, Frankreichs und Italiens vor allem auf Investitionsanreize, Nachfrageförderung und wettbewerbsfähige Energiepreise konzentriert, legt das polnische Non-Paper zusätzlichen Fokus auf die Wahrung technologischer Neutralität und eine faire geografische Balance in der Architektur der Finanzierungsinstrumente. Die beiden Arbeitsdokumente legen die Erwartungen der vier Länder an den IDAA dar und sollen gleichzeitig Input für die vorbereitende Arbeit der Kommission liefern.

Ein Non-Paper Deutschlands, Frankreichs und Italiens 

Konkret fordern die drei größten Mitgliedstaaten Deutschland, Frankreich und Italien die Aufnahme von 5 zentralen Elementen:

  1.  Rahmenwerk zur Anregung von Investitionen

Das Gesetz soll ein Rahmenwerk für Investitionsanreize in klimafreundliche Technologien und Produkte schaffen. Das Papier sieht den EU ETS als zentrales klimapolitisches Instrument, betont aber gleichzeitig die Notwendigkeit, diesen in einen effektiven Policy-Mix einzubetten, um das volle Potential ausschöpfen zu können. 

Das beinhalte beispielsweise Maßnahmen zur Schaffung von Leitmärkten, beginnend mit Grundstoffen wie klimafreundlichem Stahl und Zement, Förderprogramme zur Finanzierung der industriellen Dekarbonisierung und die Wahrung der Stabilität und Planbarkeit des CO2-Preises. Investitionen in die europäische Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung sollen außerdem zentraler Bestandteil eines modernisierten mehrjährigen Finanzrahmens der EU sein und öffentliche sowie private Gelder sollen verstärkt und zielgerichtet mobilisiert werden. 

Das Prinzip der Schadensvermeidung (Do No Significant Harm) müsse vereinfacht werden, um Investitionen in emissionsarme Technologien zu erleichtern. 

Darüber hinaus soll das Clean Industrial Deal State Aid Framework (CISAF) den Mitgliedstaaten ausreichenden Spielraum bieten, um ehrgeizige Industrie- und Dekarbonisierungsprojekte zu unter-stützen. Für die Modernisierung von Produktionskapazitäten mit besonderem Gewicht für die europäische Wettbewerbsfähigkeit (genannt werden der Automobil- und Stahlsektor) sollen zweckgebundene Beihilferegelungen entwickelt werden. 

  1. Sicherstellung ausreichender Nachfrage 

Ergänzend zur Investitionsförderung müsse die Nachfrage nach ressourceneffizienten, klimafreundlichen und in der EU produzierten Grundstoffen bzw. Produkten gestärkt werden. Dafür sollen Leitmärkte etabliert und Anreize für das Marktwachstum neuer kohlenstoffarmer Kapazitäten geschaffen werden. Wichtig sei es dabei, die richtige Balance zwischen Einfachheit, Wirtschaftlichkeit und Akzeptanz zu finden. Konkret fordern die drei Länder die Einführung einheitlicher EU-weiter methodischer Leitlinien zur Bewertung von CO₂-Emissionen entlang der Wertschöpfungskette. 

Dadurch sollen Greenwashing und Wettbewerbsverzerrungen durch Importe aus Drittstaaten verhindert werden. Auch die Verwendung freiwilliger und von der EU validierter Produktkennzeichnungen zum CO2-Fußabdruck werden begrüßt, um die Marktakzeptanz klimafreundlicher Produkte zu erhöhen. Insbesondere wird die strategische Nutzung öffentlicher Vergabeverfahren zur Unterstützung der Leitmärkte gefordert. 

Dabei wird die Kommission dazu aufgefordert, auf zielgerichtete EU-Präferenzregelungen für die Beschaffung hinzuarbeiten. Diese Bestimmungen müssen kohärent mit der angekündigten Vergaberechtsreform nächstes Jahr verknüpft werden.

  1. Effektiver Schutz vor Carbon Leakage

Um Schlupflöcher zu schließen, Ressourcenverlagerungen zu verhindern und gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen europäischen Produzenten und Importeuren sicherzustellen, wird eine weitere Reform des Carbon Border Adjustment Mechanisms (CBAM) gefordert. Die Ausweitung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus auf Downstream Produkte wurde von der Kommission bereits angekündigt. 

  1. Wettbewerbsfähige  Energiepreise

Ein weiterer Schwerpunkt des Papiers ist die Forderung nach Verwirklichung international wettbewerbsfähiger Energie- und Strompreise in der EU. Dazu seien kurzfristige Maßnahmen erforderlich, um insbesondere die Preise für saubere Energien auf ein wettbewerbsfähiges Niveau zu senken. Die drei Regierungen sprechen sich für die Fortführung der Kompensation indirekter CO₂-Kosten im Rahmen der EU ETS Beihilfeleitlinien bis mindestens 2030 aus, verbunden mit einer Ausweitung auf weitere energieintensive Sektoren. 

Ebenso sollen bestehende Netzentgeltreduktionen für industrielle Verbraucher beibehalten und differenzierte Netzentgelte ermöglicht werden, um Unternehmen mit stabilen oder gegenzyklischen Verbrauchsprofilen zu entlasten. Darüber hinaus werden Instrumente wie Stromlieferverträge (Power Purchase Agreements, PPAs) und Preisstabilisierungsmechanismen als zentrale Hebel genannt, um Investitionssicherheit in stromintensiven Branchen zu schaffen. 

Im Papier werden weiterhin Forderungen nach beschleunigten Planungs- und Genehmigungsverfahren für Investitionen in erneuerbare Energie sowie Erleichterungen im EU-Vergaberecht angeführt. Generell sei die Verbesserung der europäischen Finanzierungsinstrumente zur Unterstützung des Aufbaus strategischer Infrastrukturen für die Dekarbonisierung anzustreben. 

  1. Förderung gleicher Wettbewerbsbedingungen für europäische Industrien

Die aktuellen geopolitischen Entwicklungen und die angespannte Lage der Handelspolitik erfordern effektive Reaktionen, um absehbare negative Effekte weltweiter Überproduktionen auszugleichen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für europäische Unternehmen herzustellen. Diesbezüglich fordern Deutschland, Frankreich und Italien einen klaren Zeitplan und gezielte Maßnahmen wie beispielsweise die Bekämpfung von Wettbewerbsverzerrungen aufgrund nicht marktkonformer Praktiken, den Einsatz und ggf. die Anpassung bestehender handelspolitischer Schutzinstrumente zur Bekämpfung unlauterer Praktiken (insbesondere im Stahl- und Chemiesektor) sowie die Eindämmung von Cybersicherheitsrisiken.

Polnisches Non-Paper

Polen schließt sich dem Aufruf an, durch den IDAA vor allem die bislang unzureichende Nachfrage nach klimaneutralen Produkten zu adressieren. Dafür sollen Instrumente wie Nachhaltigkeitskriterien in der öffentlichen Beschaffung, grüne Labels und sogenannte „grüne Prämien“ zur Verbesserung der Preiskompetitivität sowie staatliche Abnahmegarantien zur Risikominderung eingesetzt werden. 

Im Hinblick auf den noch ausstehenden delegierten Rechtsakt zur Berechnung des CO₂-Fußabdrucks von Batterien für Elektrofahrzeuge wird gefordert, den tatsächlichen Energiemix der jeweiligen Produktionsstätte zugrunde zu legen, statt den nationalen Durchschnittswert des Stromnetzes zu verwenden. 

Hinsichtlich einer potenziellen Made-in-Europe-Anforderung und EU-Präferenz-Schemata wird die Notwendigkeit eingehender Folgenabschätzungen betont, die sowohl messbare Vorteile als auch Kosten für alle Mitgliedstaaten berücksichtigen. Die Einbeziehung dieser Kriterien sollte die Integration aller Mitgliedstaaten in Wertschöpfungsketten fördern und das Risiko vermeiden, Beschaffung nur auf Länder mit fortgeschrittener Energiewende zu konzentrieren.

Ergänzt wird die Diskussion um weitere Schwerpunktsetzungen, die insbesondere technologische Neutralität, europäische Solidarität und geografische Balance innerhalb der EU betonen. Finanzinstrumente sollen diese Prinzipien jederzeit respektieren. Die Stärkung des Innovationsfonds oder die Entwicklung einer Industrial Decarbonisation Bank dürfe demnach nicht auf Kosten des Modernisierungsfonds oder der Versteigerungserlöse für Mitgliedstaaten gehen. Dies garantiere allen Mitgliedstaaten gleiche Chancen, verhindere die Marginalisierung der Industrie in Mitgliedstaaten, die auf ältere Technologien angewiesen sind und sei Voraussetzung für eine realistische, kosteneffektive und faire grüne Transformation.

Außerdem fordert das Arbeitsdokument Maßnahmen zur Dekarbonisierung strategischer Sektoren, wobei die globale Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz dieser Industrien sichergestellt werden müsse. Besondere Aufmerksamkeit sollte der Automobil-, Chemie-, Pharma-, Stahl-, Zement-, und Lebensmittelindustrie sowie dem Elektromobilitätssektor gewidmet werden. Auch die Verteidigungsindustrie erfordere sektorale Unterstützungsmechanismen zur Deckung der Kosten aus der Einbeziehung in das EU ETS. 

Der IDAA sollte zudem die industrielle Nutzung von CO₂ im Rahmen von CCUS-Technologie und die Nutzung von Wasserstoff fördern sowie regionale Industriecluster unterstützen, die gemeinsam in Dekarbonisierungsinfrastruktur investieren.

Das polnische Papier unterstreicht zuletzt, dass ausländische Investitionen objektiven Kriterien unterliegen und die europäische Wirtschaft stärken müssten, ohne deren Sicherheit zu untergraben. Zum Schutz der Stahlindustrie fordert Polen explizit die Überwachung von Schrottexporten, die Modernisierung der Verordnung zur Ermöglichung von Exportbeschränkungen und die Aufnahme von Schrott in die Liste strategisch wichtiger Sekundärrohstoffe.

BDE-Bewertung

Der BDE begrüßt die initiativen Positionierungen Deutschlands, Frankreichs, Italiens und Polens, da sie wichtige Impulse für den angekündigten IDAA setzt und zentrale industrie- und klimapolitische Herausforderungen adressiert. Die Schwerpunktsetzung auf die Etablierung von Leitmärkten für klimafreundliche Grundstoffe ist sinnvoll und wünschenswert. Die Aufbereitung von Abfallströmen bietet hierbei die Chance, kohlenstoffarme Alternativen zu herkömmlichen Primärmaterialien bereitzustellen und die Resilienz der europäischen Wirtschaft zu stärken, indem Abhängigkeiten von Importen reduziert werden. 

Dazu muss jedoch die notwendige Marktnachfrage sichergestellt werden. Die Arbeitspapiere sind zu begrüßen, insofern die nachhaltige öffentliche Beschaffung als zentraler Hebel für die Etablierung von Leitmärkten erkannt wird. Der BDE unterstützt diese Einschätzung ausdrücklich und betont, dass insbesondere EU-Präferenzregeln ein wichtiges Instrument sein können, um die heimische Produktion von Rezyklaten zu stärken. 

Auch die Forderung nach einer einheitlichen Kalkulation von CO2-Emissionen entlang der Wertschöpfungskette und einem damit einhergehenden Product Carbon Footprint wird befürwortet. Dieser kann die Vergleichbarkeit von Materialien verbessern und Anreize für die Verwendung von Rezyklaten setzen, da diese in der Regel eine bessere CO2-Bilanz aufweisen als Primärstoffe und -produkte. 

Die angestrebte Angleichung der Wettbewerbsbedingungen für die europäische Industrie gegenüber der Konkurrenz aus Drittstaaten ist richtig und notwendig angesichts hoher Energiepreise und Importen großer Mengen falsch deklarierter Rezyklate, die nicht den gleichen Umweltstandards entsprechen. Auch die erwähnte Ausweitung der EU ETS Beihilfeleitlinien ist positiv zu bewerten, insbesondere im Hinblick auf eine potenzielle Einbeziehung von Recyclingprozessen.

Insgesamt wäre eine ausdrücklichere Priorisierung der Kreislaufwirtschaft im Zuge der Dekarbonisierung wünschenswert gewesen. Die verbesserte Verfügbarkeit sauberer Energien kann nur einen Teil der Transformation darstellen, während die Förderung zirkulärer Maßnahmen und Materialien die notwendige Ergänzung darstellt, um eine resiliente und zukunftsorientierte Europäische Union zu fördern. 

Kontakt

Sinéad Thielen

Europareferentin für Klima , Energie, Wasser und Ökodesign