Die Revision der REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation & Restriction of Chemicals) wurde wegen Kritik am Folgenabschätzungsverfahren der Kommission durch das Regulatory Scrutiny Board (RSB) - der Ausschuss für Regulierungskontrolle, nochmals verschoben.
Die Revision der REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation & Restriction of Chemicals) wurde ursprünglich 2020 im Rahmen der Chemical strategy for sustainability angekündigt. Der Legislativvorschlag sollte Ende 2022 vorgelegt werden.
Die Kommission verschob den Termin dann zunächst auf das Ende 2023. Allerdings wurde der Vorschlag auch hier nicht vorgelegt und abermals um zwei Jahre, ins vierte Quartal 2025 verschoben.
Auch in diesem Jahr wird der Gesetzesvorschlag jedoch nicht von der Kommission vorgelegt werden. Grund dafür ist, dass das Regulatory Scrutiny Board (RSB), der Ausschuss für Regulierungskontrolle, das Folgenabschätzungsverfahren der Kommission als unzulänglich kritisiert hat. Das RSB ist ein unabhängiges Gremium innerhalb der Kommission, das die zentrale Qualitätskontrolle für Gesetzesvorschläge ausübt und die Kommission bei Folgenabschätzungen und Bewertungen in frühen Phasen des Gesetzgebungsprozesses unterstützt.
Der Ausschuss prüft alle Entwürfe der Kommission für Folgenabschätzungen, Eignungsprüfungen und wichtige Bewertungen bestehender Rechtsvorschriften und gibt dazu Stellungnahmen und Empfehlungen ab. Darüber hinaus berät er das Generalsekretariat der Kommission bereichsübergreifend in Fragen der besseren Rechtsetzung.
Der Gesetzestextvorschlag muss nach dem negativen Votum des RSB nun nochmals überarbeitet und anschließend erneut dem RSB vorgelegt werden.
Laut inoffiziellen Aussagen der Kommission soll die Revision der REACH Verordnung allerdings noch im 1. Quartal 2026 vorgelegt werden, sofern das RSB seine Zustimmung für den neuen Vorschlag erteilt. Durch die benötigte positive Einschätzung des RSB sind Verzögerungen immer noch möglich, der baldige Beschluss des Kommissionsvorschlags ist aber wahrscheinlich.
Die REACH-Verordnung dient der Verbesserung des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken, die durch Chemikalien entstehen können, sowie der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen chemischen Industrie. Grundsätzlich umfasst die Verordnung dabei alle chemischen Stoffe. I
m Rahmen von REACH müssen Unternehmen die Risiken, die mit den von ihnen in der EU produzierten und in Verkehr gebrachten Stoffen verbunden sind, identifizieren und eine sichere Verwendung gewährleisten. Längerfristig sollen so die gefährlichsten Stoffe durch weniger risikobehaftete Alternativen ersetzt werden. Deshalb beinhaltet die Verordnung u.a. auch Maßnahmen zur Beschränkung der Verwendung von PFAS.
Bereits Anfang 2023 wurde der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in diesem Kontext ein Vorschlag für ein vollständiges Verbot von PFAS durch Behörden aus Deutschland, Dänemark, Schweden, den Niederlanden und Norwegen vorgelegt. Daraus resultierte eine kontroverse öffentliche Debatte und es wurde eine Stakeholder-Konsultation veranlasst.
Unter Berücksichtigung der eingegangenen wissenschaftlichen und technischen Stellungnahmen im Rahmen der Konsultation, veröffentlichte die ECHA am 20. August 2025 einen neuen Beschränkungsvorschlag, welcher von den Behörden der Länder, die den ursprünglichen Vorschlag lieferten, stammt. Hierbei wurde festgestellt, dass eine vollständige Beschränkung wirtschaftlich möglicherweise nicht durchführbar ist.
Weiterhin werden alternative Beschränkungsoptionen geprüft, welche darauf abzielen, Bedingungen für die kontrollierte Verwendung von PFAS in bestimmten Anwendungen oder Sektoren festzulegen. Betrachtet werden dabei v.a. PFAS-Herstellung, Transport, Elektronik, Energie, Dichtungen, Maschinenbau und technische Textilien.
Generell sollen dabei einige grundsätzliche Ausnahmen u.a. für Papier- und Kartonerzeugnisse, Textilerzeugnisse sowie Kunststofferzeugnisse, die recyceltes Material enthalten, mit Rückausnahme für Materialien mit Lebensmittelkontakt und Spielzeug, gelten.
Derzeit arbeitet das sozio-ökonomische Komitee der ECHA (Committee for Socio-Economic Analysis – SEAC) an einer vorläufigen Stellungnahme zum Vorschlag der EU-weiten Restriktionen von PFAS, welche bei der nächsten Sitzung des SEAC (angesetzt für 1. Hälfte März 2026) vorgestellt werden soll. Dabei steht die Evaluation sozio-ökonomischer Aspekte, wie die Verfügbarkeit alternativer Substanzen und Technologien, im Fokus.
Im Anschluss daran soll eine öffentliche Konsultation eingeleitet werden, wobei der Zeitraum für Rückmeldungen auf 60 Tage angesetzt ist. Inhaltlich soll die Umfrage dabei die potenziellen Auswirkungen einer eingeschränkten Nutzung von PFAS in verschiedenen Sektoren beleuchten und spezifische Informationen über die Verfügbar- und Durchführbarkeit von PFAS-Alternativen liefern.
Die Ergebnisse der Konsultation sollen dann in die finale Stellungnahme des SEAC miteinfließen, welche für Ende 2026 zu erwarten ist und den Evaluationsprozess der ECHA zum Vorschlag vom 20. August 2025 abschließt.
Das finale Dokument wird dann an die Kommission weitergeleitet, die daraufhin in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten über die Maßnahme entscheidet und ggf. einen Änderungsvorschlag zur Einschränkung nicht wesentlicher Verwendungen von PFAS im Rahmen der REACH-Verordnung beschließt (Durchführungsrechtsakt).