Regeln zur Inverkehrbringung von Produkten

Initiativreport des Parlaments zum New Legislative Framework verabschiedet und Konsultation zur Revision durch die EU-Kommission eröffnet

Am 21. Oktober 2025 billigte das Parlament einen Initiativbericht mit Empfehlungen zur bevorstehenden Überarbeitung des New Legislative Framework (NLF) für das Produktrecht der EU. Dieser Rechtsrahmen wurde 2008 mit dem Ziel verabschiedet, die Bedingungen aus 30 EU-Produktgesetzen für das Inverkehrbringen von Produkten in der EU zu harmonisieren, die Marktüberwachung zu stärken und damit den Binnenmarkt für Waren zu verbessern. Im kommenden Jahr ist eine Revision des NLF vorgesehen, die Konsultation startete im November.

Hintergrund

Der Rahmen besteht aus der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 und dem Beschluss Nr. 768/2008/EG. Die Verordnung legt dabei die Prozess-, Überwachungs- und Akkreditierungsregeln fest, beispielsweise Anforderungen an Notifizierungsstellen und Marktüberwachungsverfahren. Der Beschluss fungiert als horizontaler Referenzrahmen für Definitionen (so legt er zum Beispiel Begriffsbestimmungen für „Inverkehrbringer”, „Wirtschaftsakteur” etc. fest) und als Schablone für sektorspezifische Produktharmonisierungsgesetze, beispielsweise die Verpackungs- oder Düngeprodukteverordnung.

Im Jahr 2022 wurde durch die Kommission eine Bewertung des NLF durchgeführt, die zu dem Schluss kam, dass es sich um ein wirksames und effizientes Regulierungsinstrument handelt, das Unterschiede in der EU-Produktgesetzgebung verringert und sicherstellt, dass nur konforme Produkte auf den Markt gebracht werden. Es wurde jedoch auch festgestellt, dass eine Aktualisierung erforderlich ist, um seine Rolle als allgemeiner Rahmen zu wahren und den neuesten Marktentwicklungen sowie den Zielen der Kreislaufwirtschaft und der Digitalisierung gerecht zu werden. So sehen die jüngsten Rechtsvorschriften für bestimmte Produkte (z. B. Vorschriften für Batterien und Spielzeuge) vor, dass der digitale Produktpass Konformitätsinformationen enthalten soll – ohne Aktualisierungen des NLF zur digitalen Konformität können indes Diskrepanzen und Unstimmigkeiten auftreten.

Die Kommission bestätigte in ihrem am 21. Oktober vorgestellten Arbeitsprogramm für 2026, dass sie im dritten Quartal des nächsten Jahres einen Vorschlag zur Überarbeitung der Verordnung veröffentlichen wird. Dies wird parallel zur Aktualisierung der Vorschriften zur Marktüberwachung und Konformität von Produkten sowie der Vorschriften zur Normung im Rahmen eines European Product Acts geschehen. 

Die öffentlichen Konsultationen zu diesen Vorhaben wurden Mitte November gestartet und laufen bis Februar 2026. Vorab nutzten die Europaabgeordneten die Möglichkeit, in einem Initiativbericht die aus ihrer Sicht zentralen Aspekte für die kommende Überarbeitung darzulegen. 

Position des Europäischen Parlaments

Grundsätzlich stimmt das Parlament mit den Ergebnissen der Evaluation aus 2022 überein und betont, dass das NLF in den letzten siebzehn Jahren wesentlich zur Harmonisierung des europäischen Produktrechts beigetragen habe. Die anstehende Revision sei jedoch notwendig und dringlich, um den Rechtsrahmen an die Anforderungen des technologischen Fortschritts und der Nachhaltigkeit anzupassen. Der Bericht erkennt dabei die Modernisierung des NLF als wichtigen Hebel an, um die ökologische und digitale Transformation besser zu verknüpfen, die europäische Wettbewerbsfähigkeit durch Innovation zu stärken und Bürokratiehindernisse durch vereinfachte Konformitätsprüfungen abzubauen, ohne dabei Verbraucherschutzstandards zu senken

Eine zentrale Rolle wird dem Digitalen Produktpass (DPP) zugesprochen. Dieser soll unter anderem Informationen zu Produktsicherheit, Nachhaltigkeit, Wiederverwendbarkeit und -verwertbarkeit sowie Materialzusammensetzung enthalten und damit als horizontales und sektorübergreifendes Instrument für mehr Transparenz und Nachverfolgbarkeit sorgen. Das ist den Abgeordneten zu Folge nicht nur ein Zugewinn für Verbraucher, sondern insbesondere für die Arbeit der Marktüberwachungs- und Zollbehörden, wobei die Interoperabilität mit bereits vorhandenen Datenbanken sichergestellt werden müsse. 

Außerdem stößt der Report die Idee an, durch im DPP enthaltene Indikatoren die Prinzipien der Abfallhierarchie digital zu verankern und höhere Verwertungsstufen zu priorisieren. Die Parlamentarier fordern die Kommission weiterhin dazu auf, die Einführung des DPP auch für Secondhand-Waren und aufbereitete Produkte einzuführen. Schließlich könne er herkömmliche Konformitätserklärungen ersetzen und den Bürokratieaufwand verringern, wie die Spielzeugrichtlinie zeige.

Die Marktüberwachungsverordnung ist zwar kein Bestandteil des NLF, entfaltet ihre Wirkung aber eng damit verknüpft und soll ebenfalls im kommenden Jahr evaluiert und gegebenenfalls überarbeitet werden. Der Bericht des Parlaments bezeichnet die Verordnung als tragende Säule und Durchsetzungsarm des NLF und fordert eine verbesserte finanzielle und personelle Ausstattung von Überwachungsbehörden, um neuen Herausforderungen adäquat begegnen zu können.

Insbesondere der Onlinehandel kann dem Parlament zu Folge neben seinen vielfältigen Vorteilen auch Risiken für die Wahrung der Verbraucherschutzregeln darstellen und den Wettbewerb zwischen ansässigen und aus Drittstaaten agierenden Unternehmen verzerren. Damit Verbraucher ihre Rechte im Ernstfall wirksam durchsetzen können, soll die Benennung eines autorisierten Vertreters für alle nicht in der EU ansässigen Unternehmen, die etwa über Onlineplattformen in den Binnenmarkt liefern, verpflichtend und produktübergreifend gelten. Dieser Vertreter soll harmonisierten Anforderungen hinsichtlich seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und fachlichen Eignung entsprechen, um die notwendigen Aufgaben effektiv erfüllen zu können. 

Zuletzt empfiehlt das Parlament in seinem Initiativbericht die Einführung von EU-weiten Definitionen für die Wirtschaftsmodelle „Instandsetzer“, „Wiederaufbereiter“ und „Reparateur“ um ihre spezifischen Aufgabenbereiche klarer abzugrenzen und sie vor einer fälschlichen Einstufung als Hersteller oder Importeur zu bewahren. Um das Vertrauen der Verbraucherinnen zu stärken, könnten zusätzlich EU-einheitliche Zertifizierungen für solche Akteure etabliert werden. 

BDE-Bewertung

Die Revision des New Legislative Framework zur Anpassung an die fortschreitende Digitalisierung und die Notwendigkeit einer verbesserten Kreislauffähigkeit von Produkten begrüßt der BDE ausdrücklich. 

Die verpflichtende Bereitstellung diverser Produktinformationen durch die breite Einführung des DPP kann einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Kreislauffähigkeit leisten. Auch das Potenzial des Produktpasses zur vereinfachten und verbesserten Nachverfolgung des Ursprungs sowie der Materialzusammensetzung durch Marktüberwachungsbehörden ist vielversprechend. Wichtig wird jedoch vor allem die Praktikabilität des Instruments: Der Produktpass muss effizient, skalierbar und somit industriell anwendbar sein, ohne unverhältnismäßige Anforderungen an die Aufrüstung der Informationstechnologie in Abfallbehandlungsanlagen zu stellen. 

Eine besonders große Herausforderung stellt der Strom nicht konformer Produkte aus Drittstaaten in die EU dar, der die Integrität des Binnenmarktes untergräbt und den Wettbewerb verzerrt. Es besteht die Gefahr, dass importierte Produkte Schadstoffe enthalten, die eine Kreislaufführung vereiteln, insofern sie sich in den recycelten Stoffen wiederfinden und deren Verwendbarkeit zur Herstellung neuer Produkte in der EU nach den geltenden Standards beeinträchtigen. 

Ebenso können die Vorgaben an die Verwendung recycelter Stoffe bei der Herstellung der Produkte und die Recyclebarkeit der Produkte (Ökodesign, Design for Recycling) unterlaufen werden. 

Hinzu kommt das Problem, dass in Europa durch hochwertige und entsprechend teurere Recyclingverfahren aufbereitete Rohstoffe durch den geringeren Preis der im Ausland hergestellten und anschließend fälschlich umdeklarierten oder von vornherein nicht den Sicherheitsstandards entsprechenden Importen verdrängt werden. 

Aus diesen Gründen ist eine kohärentere, einheitlich umgesetzte und handlungsfähige Marktüberwachung aus Sicht des BDE für einen erfolgreichen Wandel der EU-Wirtschaft zu einer Kreislaufwirtschaft unerlässlich.

Kontakt

Sinéad Thielen

Europareferentin für Klima , Energie, Wasser und Ökodesign