Stahlsektor: Schutz vor Billigimporten

EU-Kommission plant hohe Zollsätze für Stahl ab Mitte 2026

Angesichts anhaltender weltweiter Überkapazitäten auf dem Stahlsektor und protektionistischer Wirtschaftspolitiken bedeutender Akteure wie China und den USA sowie dem damit verbundenen Importdruck hat die Europäische Kommission am 7. Oktober 2025 einen umfassenden Vorschlag für eine neue Verordnung zum Schutz des EU-Stahlmarktes vorgelegt. Zentrale Regelung ist dabei ein Zollsatz von 50% auf Stahlimporte ab Juli 2026. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Europäischen Stahlsektors als strategisch wichtige Industrie zu sichern. 

Hintergrund

Die Stahlindustrie in der EU sieht sich laut Kommission mit "ernsthaften Herausforderungen" konfrontiert, die ihre Rentabilität gefährden. Während 2024 auf dem weltweiten Stahlmarkt ein Produktionsüberschuss von 600 Mio. Tonnen gemessen wurde, lag die Auslastung der Europäischen Produktion nur bei 67%. Seit dem Jahre 2018 erlitt der Stahlsektor in der EU einen Kapazitätsverlust von 30 Mio. Tonnen und einen Verlust von 100.000 Arbeitsplätzen. Die Branche ist jedoch mit rund 300.000 direkten und schätzungsweise 2,5 Millionen indirekten und induzierten Arbeitsplätzen nach wie vor ein wichtiger sozioökonomischer Pfeiler in vielen EU-Regionen.

Außerdem sieht sich die Union mit einem echten Wettbewerbsnachteil auf dem Weltmarkt konfrontiert: Während die USA mittlerweile Zölle in Höhe von 50% auf den Import von Stahl und Stahlprodukten, mit Ausnahme von Schrott, erheben, können auf der anderen Seite Stahl und Stahlprodukte relativ frei aus den USA in die EU exportiert werden. Ähnliches gilt für China, wo die Importzölle zwischen 18% und 100% schwanken, sich im Durchschnitt aber auch in einem Bereich von 50% bewegen. Aus diesem Grund hat die Kommission am 07. Oktober einen Gesetzesvorschlag veröffentlicht, der Regelungen zu entsprechenden “Gegenzöllen” enthält. 

Wesentlicher Inhalt

Der Kommissionsvorschlag für eine Verordnung zur Eindämmung der negativen handelsbezogenen Auswirkungen globaler Überkapazitäten auf den Stahlmarkt der Union zielt darauf ab, die negativen Effekte des globalen Produktionsüberschusses auf den EU-Markt einzudämmen und soll die derzeitigen, im Juni 2026 auslaufenden, Schutzmaßnahmen ablösen. Die geplanten Kernregelungen sind:

  • Drastische Reduzierung der (frei-) Kontingente: Die zollfreien Einfuhrmengen ausgewählter Warenkategorien sollen auf jährlich 18,3 Millionen Tonnen begrenzt werden. Dies entspricht einer Reduzierung um rund 47 Prozent im Vergleich zu den Kontingenten des Jahres 2024.
    Zollfrei eingeführt werden können pro Quartal etwa noch 1,2 Mio. Tonnen Bleche mit metallischem Überzug, 840 Tonnen für Betonstabstahl oder 220 Tonnen Gasleitungen. Eine erste Überprüfung und ggf. Anpassung dieser Kontingente soll nach dem Gesetzesvorschlag nach zwei Jahren stattfinden. 
  • Erhöhung des Zollsatzes: Für Einfuhren, die nicht von den Kontingenten erfasst sind bzw. diese überschreiten, ist ein Zollsatz von 50% vorgesehen. Dies stellt eine Verdopplung des aktuell geltenden Satzes dar. 
  • Stärkung der Rückverfolgbarkeit: Damit Drittstaaten die Einfuhrbeschränkungen nicht umgehen, soll eine sog. melted-and-poured Klausel eingeführt werden. Staaten, in denen der Stahl ursprünglich gegossen bzw. “hergestellt” wurde, können das aktuelle Regelungssystem umgehen, indem sie den Stahl über kleine Bearbeitungen in einem “Zwischenstaat” (mit niedrigen Zollsätzen) anpassen lassen und von dort in die EU einführen. Gemäß den neuen Schutzmaßnahmen, soll daher nicht mehr der Staat, in dem der Stahl bearbeitet oder auch bloß weiterverarbeitet wurde, als Ursprungsland gelten, sondern der Drittstaat, indem der Stahl tatsächlich auch geschmolzen und gegossen wurde (melted and poured).

Ausgenommen von den Maßnahmen sind dem Kommissionsentwurf zu Folge Norwegen, Island und Liechtenstein. Weitere Länder können durch entsprechende Freihandelsabkommen folgen – diese abzuschließen wird ein wichtiger Bestandteil der Europäischen Handels- und Außenpolitik der nächsten Jahre. Referenzjahr für Freikontingente soll dann das Jahr 2013 als “Stichjahr” sein – hier lagen die weltweite Produktion und Nachfrage an Stahl nach Einschätzung der Kommission noch im Gleichgewicht. Eine erste Anpassung der Zollkontingente ist frühstens zwei Jahre nach Inkrafttreten der Regelungen vorgesehen. Eine Überprüfung bzw. mögliche Revision der Verordnung soll am 01. Juli 2031 und im Anschluss alle fünf Jahre stattfinden. 

Die Kommission betont, dass die vorgeschlagene Maßnahme WTO-konform sei und gleichzeitig die langfristige Lebensfähigkeit der Stahlindustrie sichern könne. Aktuell läuft noch ein offener Call for Evidence, in dem Stakeholder ihre Einschätzungen zu den Folgen dieses strikten Regelungssystems abgeben können. Im Anschluss muss der Verordnungsentwurf im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren von Rat und Parlament angenommen werden.

Bewertung

Der BDE unterstützt die steigenden Zollsätze als wichtige Reaktion auf zunehmende globale Überkapazitäten im Stahlsektor und eine aggressive Handelspolitik Chinas und der USA. Die politische Lage zeigt deutlich, wie wichtig ein effizientes und hochwertiges Recycling von Schrotten innerhalb der EU für eine effiziente Rohstoffversorgung der EU-Wirtschaft ist. Gerade im Stahlbereich bietet Recycling erhebliche Vorteile: Es reduziert die Importabhängigkeit, senkt Energieverbrauch und CO₂-Emissionen signifikant und stärkt die industrielle Basis innerhalb der EU. In einer Phase, in der der Zugang zu internationalen Märkten zunehmend eingeschränkt und verteuert wird, kommt dem europäischen Binnenmarkt und dem Kreislauf für Metalle eine noch größere strategische Bedeutung zu. Daher ist auch positiv hervorzuheben, dass Schrotte aus Eisen und Stahl (HS-Code 7204) vom Anwendungsbereich der Maßnahmen ausgenommen sind und insoweit als zentraler Bestandteil der Europäischen Recyclingwirtschaft frei gehandelt werden können. 

Begrüßen würde der Verband aber, den Zeitraum der Überprüfung bestehender Zollkontingente auf ein Jahr, statt wie vorgesehen zwei Jahre, festzulegen, um auf Marktverzerrungen bzw. strukturelle Veränderungen reagieren zu können.

Yannick Müller

Legal Advisor, Europareferent für Binnenmarkt, Abfall- & Umweltrecht