Kurznachrichten - EU-Abfallverbringungsverordnung

Nutzung von DIWASS seit dem 21. Mai 2026

Fehlende Testphase führt weiterhin zu Problemen beim digitalen Abfallverbringungssystem

Hintergrund

Die Nutzung des Online-Dienstes „Digital Waste Shipment System“ (DIWASS) ist seit dem 21. Mai 2026 für Abfallverbringungen innerhalb der Europäischen Union verpflichtend. Notifizierungen haben folglich über DIWASS zu erfolgen. 

Für Verbringungen von Abfällen der Grünen Liste, die den allgemeinen Informationspflichten nach Artikel 18 unterliegen (Anhang VII, Art. 4 Abs. 4 und 5), hat die EU-Kommission aufgrund starken Druckes der Verbände der Entsorgungswirtschaft eine nicht gesetzlich geregelte Übergangslösung geschaffen. 

Danach bleibt die Verwendung des Anhang-VII-Dokuments in Papierform bis einschließlich 31. Dezember 2026 zulässig. 

Für notifizierungspflichtige Abfallverbringungen ist die Nutzung von DIWASS hingegen bereits seit dem 21. Mai 2026 verpflichtend. Mangels Erprobungsphase kam es zu Schwierigkeiten bei der Anwendung.

Aktuelles

Die technischen Probleme und offenen Fragestellungen im Zusammenhang mit DIWASS dauern fort. Zuletzt nahm die Europäische Kommission unangekündigt nachträgliche Änderungen an der DIWASS-Schnittstelle vor. 

Diese hatten teilweise auch Auswirkungen auf angebundene Softwarelösungen. Problematisch war unter anderem, dasskeine Informationen darüber bereitgestellt wurden, wann diese Schemaänderung in der DIWASS-Produktionsumgebung bereitgestellt wird. Diese Informationen sind unerlässlich, da Softwareanbieter vor solchen Änderungen aktualisierte Softwareversionen vorbereiten und veröffentlichen müssen. 

Der effektivste Weg, dies sicherzustellen, wäre die Veröffentlichung von Versionsnummern für die jeweiligen Umgebungen, die derzeit jedoch leider nicht verfügbar sind. Darüber hinaus benötigen Softwareanbieter klare Informationen darüber, welche Schemaänderungen wann in welcher Umgebung bereitgestellt werden. 

Diese Informationen sind unverzichtbar für die Wartung und Anpassung von Softwarelösungen, die von an DIWASS angeschlossenen Wirtschaftsakteuren genutzt werden. 

Das Fehlen einer Dokumentation zu den vom System zurückgegebenen API-Fehlercodes erschwert die Softwareentwicklung und -wartung zusätzlich.

Auf entsprechende Kritik des BDE hin hat die Kommission dem BDE gegenüber Ende Juni mitgeteilt, dass grundsätzlich angestrebt werde, Änderungen mit Auswirkungen auf bestehende Schnittstellenvereinbarungen zu vermeiden und technische Anpassungen auf das notwendige Maß zu beschränken. Änderungen würden erst nach Abstimmung mit den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten eingeführt. 

Zudem sei man sich der Bedeutung einer ausreichenden Transparenz hinsichtlich technischer Änderungen für alle beteiligten Akteure bewusst und werde die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden fortsetzen, um eine möglichst reibungslose Umsetzung zu unterstützen. Als eine der nächsten Maßnahmen sei vorgesehen, künftig bei jeder neuen Veröffentlichung vollständige Versionshinweise bereitzustellen.

Zur Anpassung der Abfallcodes erläuterte die Kommission, dass eine Änderung an der Abfallcodeliste eingeführt worden sei, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Dabei habe es sich um die einzige kürzlich vorgenommene Änderung gehandelt, die potenziell kompatibilitätsbeeinträchtigende Auswirkungen auf angeschlossene Systeme habe. 

Die Aktualisierung sei den Mitgliedstaaten im Mai 2026 mitgeteilt und am 3. Juni 2026 in der Akzeptanzumgebung sowie am 11. Juni 2026 in der Produktionsumgebung bereitgestellt worden. 

Darüber hinaus seien zwei weitere Änderungen vorgenommen worden, bei denen keine Beeinträchtigung bestehender Integrationen erwartet worden sei. Zum einen sei auf Wunsch der Mitgliedstaaten ein Feld „Datum der letzten Aktualisierung“ in den Benachrichtigungslisten ergänzt worden, um die Nachverfolgung von Aktualisierungen zu erleichtern. 

Zum anderen sei eine Fehlerbehebung umgesetzt worden, mit der zuvor in bestimmten Fällen fehlende Antwortfelder wiederhergestellt worden seien. Diese Anpassung sei rückwärtskompatibel implementiert worden.

Die Europäische Kommission hat dem BDE zugesagt, Rückmeldungen zu DIWASS aufmerksam aufzunehmen. Sollten bei der Nutzung des Systems Probleme auftreten, bittet der BDE seine Mitgliedsunternehmen darum, diese zeitnah mitzuteilen, damit sie gegenüber der Kommission schnell adressiert werden können.

Download BDE/VOEB Europaspiegel Juli 2026