Die Veröffentlichung des Gesetzesvorschlags über ein Europäisches Kreislaufwirtschaftsgesetz wird für den 30. September 2026 erwartet. In dem Zusammenhang luden Abgeordnete des Europäischen Parlaments Vertreter von Industrie, NGOs und der Kommission zu einem Austausch über die notwendigen Schwerpunkte und aktuellen Herausforderungen der Kreislaufwirtschaft ein. Aus Gesprächen mit Vertretern der Kommission sind dem BDE zudem weitere geplante Maßnahmen bekannt geworden.
Der Umweltausschuss des Parlaments ENVI lud am 23. Juni zu einem sog. ‚Public Hearing‘ zum Circular Economy Act (CEA) ein. Dabei diskutierten Abgeordnete mit Vertretern aus Wirtschaft und Umweltverbänden, darunter etwa die Deutsche Umwelthilfe, oder Finanzverbänden wie der Dutch Banking Association.
Dabei wurde teilweise kritisiert, dass der aktuelle Fokus der Debatte ausschließlich auf dem Recycling läge und höhere Stufen der Abfallhierarchie außer Betracht blieben.
Einigkeit herrschte darin, dass zirkuläre Geschäftsmodelle nur dann in der Breite skalieren können, wenn sie finanzierbar sind – hierfür bedürfe es klarer Rahmenbedingungen der erweiterten Herstellerverantwortung und einer Verankerung von Zirkularität in der EU-Finanzarchitektur, nicht zuletzt dem EU-Fonds für Wettbewerbsfähigkeit.
Zudem fand am 14. Juli 2026 ein Austausch zwischen dem Binnenmarktausschuss IMCO und dem Referatsleiter für nachhaltige Produkte und Textilien bei der Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (DG GROW), Herr Stefano Soro, statt. Dieser bestätigte nochmals, dass die Schwerpunkte des Circular Economy Acts in der Harmonisierung der Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung und der Abfallende-Eigenschaften, der Förderung der Nachfrage nach Sekundärrohstoffen und einer längeren Ressourcennutzung liegen sollen.
Die Deutsche Abgeordnete Anna Cavazzini (Greens/EFA) nannte die Kreislaufwirtschaft in dem Zusammenhang die ‚Wirtschaft der Zukunft‘ und erkundigte sich unter anderem nach dem Grad der Harmonisierung und ob konkrete Recyclingziele als Investitionsanreiz geplant wären.
Nach Aussage von Herrn Soro soll bezüglich der Harmonisierung im Abfallende-Bereich das Prinzip der sog. gegenseitigen Anerkennung gelten – d.h. sobald ein Stoff in einem Mitgliedsstaat das Ende der Abfalleigenschaft erreicht, soll dies im Falle der Verbringung dieses Stoffes auch in einem anderen Mitgliedsstaat gelten.
Auf die Frage nach Maßnahmen zur Steigerung der Nachfrage nach Sekundärrohstoffen verweist er auf die Überarbeitung bestimmter Kriterien für die öffentliche Auftragsvergabe.
Aus Gesprächen mit Vertretern der Generaldirektion Umwelt wurden dem BDE weitere Details über den aktuellen Entwicklungsstand bekannt.
So sollen die Bestimmungen zum Abfallende und für Nebenprodukte sowie auch zur erweiterten Herstellerverantwortung aus der Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG herausgenommen- und in einer neuen Verordnung geregelt werden. Dabei soll eine digitale Registrierungsplattform für die Systeme der Herstellerverantwortung eingerichtet werden, die in sämtlichen Mitgliedsstaaten Anwendung findet (D.h., eine einmalige Registrierung ist ausreichend).
Die bestehende Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE) soll ebenfalls durch eine Verordnung abgelöst werden, um einheitliche Standards zur Behandlung von Altgeräten zu etablieren. Der Fokus soll dabei in der Rückgewinnung kritischer Rohstoffe (CRM) liegen.
Dazu sollen die bestehenden Kategorien bzw. die Liste für ‚Altgeräte‘ erweitert werden, u.a. um Windkraftanlagen und Netzwerkausrüstungen (Hintergrund: nur etwa 37 % der in-Verkehr-befindlichen CRM werden durch die aktuelle Liste erfasst.) Außerdem sollen die bestehenden Sammel- und Recyclingziele der WEEE-Richtlinie angepasst werden, sowie auch die entsprechende Berechnungsmethodik.
Außerdem werde erwogen, Maßnahmen zu einer möglichen Deponiegebühr im Rahmen des Circular Economy Acts zu regeln. Insoweit sollen den Mitgliedsstaaten Vorgaben auferlegt werden, die Kommunen zur Festlegung einer “abschreckenden” Gebühr auf die Deponierung von Abfällen zu verpflichten.
Hintergrund ist die Befürchtung, dass durch die (aktuell) geplante Aufnahme der thermischen Abfallverwertung in den EU-Emissionshandel, eigentlich (thermisch) verwertbare Abfallströme aufgrund steigender Behandlungskosten in die Deponierung umgelenkt würden.
Die entsprechende Abgabe solle dementsprechend gewährleisten, dass die Kosten für die Deponierung höher sind als die der thermischen Behandlung. Diese Deponieabgabe solle grundsätzlich für sämtliche Abfallströme gelten.
Die Überarbeitung bestehender Sammel- und Recyclingziele für Altgeräte, inklusive der entsprechenden Berechnungsmethodik, ist in jedem Falle positiv zu bewerten. Die aktuelle Sammelvorgabe von mind. 65 % wird von 24 der 27 Mitgliedsstaaten verfehlt – in Deutschland liegt der Durchschnitt bei ca. 30 %.
Das liegt auch daran, dass die aktuelle Berechnungsmethodik an der Realität vorbeigeht: Es wird gezählt, wie viele Geräte (insgesamt) in einem Jahr auf den Markt kommen und wie im dritten Folgejahr wieder zurückgenommen werden – Dabei handelt es sich bei Elektro- und Elektronikgeräten um einen der am schnellsten wachsenden Produktströme. Es bedarf insoweit einer Berechnungsmethode, die für einzelne Gerätekategorien gilt und i.Ü. die durchschnittliche Lebensdauer von Geräten miteinbezieht.
Der BDE setzt sich seit Jahren für ein Verbot für die Deponierung von unbehandelten Siedlungsabfällen ein, um den Anteil organischer Abfälle in Deponien, die für die Bildung von Methangasen ursächlich sind, wirksam zu reduzieren. Sofern sich eine solche Regelung politisch auf EU-Ebene nicht durchsetzen lässt, begrüßt der BDE als Alternative eine Deponiegebühr.
Allerdings ist hier eine differenzierte Betrachtung nach Abfallströmen vorzunehmen: Eine Bepreisung der Deponierung unbehandelter Siedlungsabfälle ist in jedem Falle eine sinnvolle Regulatorik, um eine ‚Umlenkung‘ verwertbarer Abfallströme aus der thermischen Verwertung zu verhindern. Sie sollte jedoch nicht ausnahmslos für sämtliche Abfallströme geregelt werden.
Dies gilt insbesondere für mineralische Abfälle. Wenn man im Mineralikbereich etwa den Einsatz von aufbereiteten Bau- und Abbruchabfällen als Ersatzbaustoff einbezieht, herrscht in Deutschland eine ‚Verwertungsquote‘ von 90 %. Restbestände gehen nicht in die Deponierung, weil diese wirtschaftlich besonders attraktiv wäre, sondern weil für die entsprechenden Fraktionen schlichtweg keine anderen Verwendungsmöglichkeiten mehr bestehen.
Hinzu kommt, dass mineralische Abfälle oft für notwendige Baumaßnahmen auf Deponien – etwa für Zuwegungen oder Abdeckungen – verwendet und somit verwertet werden. Die Einbeziehung dieser Abfälle in eine Deponieabgabe würde zu einer Sanktionierung einer ökologisch sinnvollen Praxis führen.