Kurznachrichten - Circular Economy Act

Industrie und Parlament bereiten sich auf den kommenden Gesetzesvorschlag vor

Die Veröffentlichung des Gesetzesvorschlags über ein Europäisches Kreislaufwirtschaftsgesetz wird für den 30. September 2026 erwartet. In dem Zusammenhang luden Abgeordnete des Europäischen Parlaments Vertreter von Industrie, NGOs und der Kommission zu einem Austausch über die notwendigen Schwerpunkte und aktuellen Herausforderungen der Kreislaufwirtschaft ein. Aus Gesprächen mit Vertretern der Kommission sind dem BDE zudem weitere geplante Maßnahmen bekannt geworden.

Hintergrund

Beratungen im Parlament

Der Umweltausschuss des Parlaments ENVI lud am 23. Juni zu einem sog. ‚Public Hearing‘ zum Cir­cular Economy Act (CEA) ein. Dabei diskutierten Abgeordnete mit Vertretern aus Wirtschaft und Umweltverbänden, darunter etwa die Deutsche Umwelthilfe, oder Finanzverbänden wie der Dutch Banking Association. 

 

Dabei wurde teilweise kriti­siert, dass der aktuelle Fokus der Debatte aus­schließlich auf dem Recycling läge und höhere Stu­fen der Abfallhierarchie außer Betracht blieben. 

Einigkeit herrschte darin, dass zirkuläre Ge­schäftsmodelle nur dann in der Breite skalieren können, wenn sie finanzierbar sind – hierfür be­dürfe es klarer Rahmenbedingungen der erweiter­ten Herstellerverantwortung und einer Veranke­rung von Zirkularität in der EU-Finanzarchitektur, nicht zuletzt dem EU-Fonds für Wettbewerbs­fähigkeit. 

Zudem fand am 14. Juli 2026 ein Austausch zwi­schen dem Binnenmarktausschuss IMCO und dem Referatsleiter für nachhaltige Produkte und Texti­lien bei der Generaldirektion Binnenmarkt, Indust­rie, Unternehmertum und KMU (DG GROW), Herr Stefano Soro, statt. Dieser bestätigte nochmals, dass die Schwerpunkte des Circular Economy Acts in der Harmonisierung der Systeme der erweiter­ten Herstellerverantwortung und der Abfallende-Eigenschaften, der Förderung der Nachfrage nach Sekundärrohstoffen und einer längeren Ressour­cennutzung liegen sollen. 

Die Deutsche Abgeordnete Anna Cavazzini (Greens/EFA) nannte die Kreislaufwirtschaft in dem Zusammenhang die ‚Wirtschaft der Zukunft‘ und erkundigte sich unter anderem nach dem Grad der Harmonisierung und ob konkrete Recycling­ziele als Investitionsanreiz geplant wären. 

Nach Aussage von Herrn Soro soll bezüglich der Harmo­nisierung im Abfallende-Bereich das Prinzip der sog. gegenseitigen Anerkennung gelten – d.h. so­bald ein Stoff in einem Mitgliedsstaat das Ende der Abfalleigenschaft erreicht, soll dies im Falle der Verbringung dieses Stoffes auch in einem anderen Mitgliedsstaat gelten. 

Auf die Frage nach Maßnahmen zur Steigerung der Nachfrage nach Sekundärrohstoffen verweist er auf die Überarbeitung bestimmter Kriterien für die öffentliche Auftragsvergabe. 

Planungen der EU-Kommission

Aus Gesprächen mit Vertretern der General­direktion Umwelt wurden dem BDE weitere Details über den aktuellen Entwicklungsstand bekannt. 

So sollen die Bestimmungen zum Abfallende und für Nebenprodukte sowie auch zur erweiterten Herstellerverantwortung aus der Abfallrahmen­richtlinie 2008/98/EG herausgenommen- und in einer neuen Verordnung geregelt werden. Dabei soll eine digitale Registrierungsplattform für die Systeme der Herstellerverantwortung eingerich­tet werden, die in sämtlichen Mitgliedsstaaten An­wendung findet (D.h., eine einmalige Registrierung ist ausreichend). 

Die bestehende Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE) soll eben­falls durch eine Verordnung abgelöst werden, um einheitliche Standards zur Behandlung von Altge­räten zu etablieren. Der Fokus soll dabei in der Rückgewinnung kritischer Rohstoffe (CRM) liegen. 

Dazu sollen die bestehenden Kategorien bzw. die Liste für ‚Altgeräte‘ erweitert werden, u.a. um Windkraftanlagen und Netzwerkausrüstungen (Hintergrund: nur etwa 37 % der in-Verkehr-befindlichen CRM werden durch die aktuelle Liste erfasst.) Außerdem sollen die bestehenden Sammel- und Recyclingziele der WEEE-Richtlinie angepasst werden, sowie auch die entsprechende Berechnungsmethodik. 

Außerdem werde erwogen, Maßnahmen zu einer möglichen Deponiegebühr im Rahmen des Cir­cular Economy Acts zu regeln. Insoweit sollen den Mitgliedsstaaten Vorgaben auferlegt werden, die Kommunen zur Festlegung einer “abschrecken­den” Gebühr auf die Deponierung von Abfällen zu verpflichten. 

Hintergrund ist die Befürchtung, dass durch die (aktuell) geplante Aufnahme der thermi­schen Abfallverwertung in den EU-Emissionshan­del, eigentlich (thermisch) verwertbare Abfall­ströme aufgrund steigender Behandlungskosten in die Deponierung umgelenkt würden. 

Die entsprechende Abgabe solle dement­sprechend gewährleisten, dass die Kosten für die Deponierung höher sind als die der thermischen Behandlung. Diese Deponieabgabe solle grund­sätzlich für sämtliche Abfallströme gelten. 

Die Überarbeitung bestehender Sammel- und Recyclingziele für Altgeräte, inklusive der entspre­chenden Berechnungsmethodik, ist in jedem Falle positiv zu bewerten. Die aktuelle Sammelvorgabe von mind. 65 % wird von 24 der 27 Mitgliedsstaa­ten verfehlt – in Deutschland liegt der Durch­schnitt bei ca. 30 %. 

Das liegt auch daran, dass die aktuelle Berech­nungsmethodik an der Realität vorbeigeht: Es wird gezählt, wie viele Geräte (insgesamt) in einem Jahr auf den Markt kommen und wie im dritten Folge­jahr wieder zurückgenommen werden – Dabei handelt es sich bei Elektro- und Elektronikgeräten um einen der am schnellsten wachsenden Pro­duktströme. Es bedarf insoweit einer Berech­nungsmethode, die für einzelne Gerätekategorien gilt und i.Ü. die durchschnittliche Lebensdauer von Geräten miteinbezieht. 

Der BDE setzt sich seit Jahren für ein Verbot für die Deponierung von unbehandelten Siedlungsab­fällen ein, um den Anteil organischer Abfälle in De­ponien, die für die Bildung von Methangasen ur­sächlich sind, wirksam zu reduzieren. Sofern sich eine solche Regelung politisch auf EU-Ebene nicht durchsetzen lässt, begrüßt der BDE als Alternative eine Deponiegebühr. 

Allerdings ist hier eine differenzierte Betrachtung nach Abfallströmen vorzunehmen: Eine Beprei­sung der Deponierung unbehandelter Siedlungs­abfälle ist in jedem Falle eine sinnvolle Regulatorik, um eine ‚Umlenkung‘ verwertbarer Abfallströme aus der thermischen Verwertung zu verhindern. Sie sollte jedoch nicht ausnahmslos für sämtliche Abfallströme geregelt werden. 

Dies gilt insbesondere für mineralische Abfälle. Wenn man im Mineralikbereich etwa den Einsatz von aufbereiteten Bau- und Abbruchabfällen als Ersatzbaustoff einbezieht, herrscht in Deutsch­land eine ‚Verwertungsquote‘ von 90 %. Restbe­stände gehen nicht in die Deponierung, weil diese wirtschaftlich besonders attraktiv wäre, sondern weil für die entsprechenden Fraktionen schlicht­weg keine anderen Verwendungsmöglichkeiten mehr bestehen. 

Hinzu kommt, dass mineralische Abfälle oft für notwendige Baumaßnahmen auf Deponien – etwa für Zuwegungen oder Abdeckungen – verwendet und somit verwertet werden. Die Einbeziehung dieser Abfälle in eine Deponieabgabe würde zu einer Sanktionierung einer ökologisch sinnvollen Praxis führen.

Download BDE/VOEB Europaspiegel Juli 2026