Düngemittelaktionsplan

Kommission stellt Maßnahmen zur Sicherung von Bezahlbarkeit und Verfügbarkeit von Düngemittelprodukten vor

Am 19. Mai präsentierte die Europäische Kommission den Dünge­mittelaktionsplan. Neben kurzfristi­gen Maßnahmen zur Entlastung von Landwirten spielen die Dekarbonisie­rung des Sektors, die Förderung von Leitmärkten für biobasierte Dünge­mittel sowie der Ausbau heimischer Produktion eine zentrale Rolle, um Importabhängigkeiten zu reduzieren und den Sektor zukünftig nachhaltiger auszurichten.

 

Hintergrund 

Der Düngemittelaktionsplan wurde erstmals im Dezember 2025 im Rahmen des RESourceEU-Aktionsplans zur Sicherung der Versorgung Euro­pas mit kritischen Rohstoffen angekündigt. Der Krieg im Nahen Osten seit dem 28. Februar 2026 hat die Notwendigkeit weiter erhöht: Die Region ist für 20 bis 30 Prozent der weltweiten Ammoniak- und Harnstoffexporte sowie für einen wesentlichen Teil der notwendigen Schwefellieferungen für die Phosphatdüngerproduktion verantwortlich. 

Im April 2026 lagen die Stickstoffdüngerpreise in der EU rund 70 Prozent über dem Durchschnitt des Jahres 2024; die EU erlebt damit bereits den zwei­ten steilen Anstieg der globalen Düngemittelpreise binnen fünf Jahren. Verschärft wird die Lage durch die EU-Zollmaßnahmen gegen stickstoffbasierte Düngemittelimporte aus Russland und Belarus so­wie durch Antidumpingzölle auf Harnstoff-Ammo­niumnitrat-Importe.

Strukturell bleibt die EU stark importabhängig: 25 bis 30 Prozent des Stickstoffdüngerverbrauchs, 35 bis 45 Prozent des Kaliverbrauchs und rund 70 Pro­zent des Phosphatdünger-verbrauchs werden der­zeit importiert. Gleichzeitig erkennt die Kommis­sion an, dass der Binnenmarkt für biobasierte Dün­gemittel weiterhin durch langwierige Zulassungs­verfahren, regulatorische Hürden für abfallstäm­mige Ausgangsstoffe und eine uneinheitliche Um­setzung in den Mitgliedstaaten ausgebremst wird.

Wesentlicher Inhalt 

Der Aktionsplan verfolgt drei sich ergänzende Ziele: kurzfristig die Verfügbarkeit und Bezahlbar­keit von Düngemitteln zu sichern, mittel- bis lang­fristig die offene strategische Autonomie und Resi­lienz der EU durch den Ausbau heimischer Produk­tion, die Diversifizierung von Importen, ein nach­haltigeres Nährstoffmanagement und die Be­schleunigung der Dekarbonisierung zu stärken, so­wie Transparenz und Dialog entlang der Wert­schöpfungskette zu verbessern. 

Kurzfristige Maßnahmen zur Entlastung von Landwirten

Um Landwirten kurzfristig Liquidität zu verschaf­fen, will die Kommission ein gezieltes Paket im Rah­men der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vorle­gen, das den Mitgliedstaaten erlaubt, bestehende Instrumente der laufenden GAP-Strategiepläne maximal auszuschöpfen. Dazu zählen eine neue Li­quiditätshilfe, flexiblere Vorauszahlungen sowie die Empfehlung an die Mitgliedstaaten, neue oder an­gepasste Öko-Regelungen beziehungsweise Agra­rumwelt- und Klimamaßnahmen einzuführen, die die Effizienz der Düngung erhöhen und die nachhal­tige Nutzung recycelter Nährstoffe stärken.

Bereits jetzt können Mitgliedstaaten zudem beste­hende Mittel, etwa aus den Kohäsionsfonds, nut­zen, um nachhaltige Biogas- und Biomethanpro­jekte zu fördern, einschließlich der Digestatbe­handlung. Um die Nutzung von Gärresten kurzfris­tig zu erleichtern, prüft die Kommission außerdem eine Ausweitung der in der Nitratrichtlinie veran­kerten RENURE-Kriterien (Recovered Nitrogen from manURE) auf Gärreste mit dem Ziel, noch vor der nächsten Aussaatperiode praktikable Lösun­gen bereitzustellen. 

Bei Erfüllung dieser technischen Kriterien können Mitgliedstaaten in nitratsensiblen Gebieten erlau­ben, zusätzlich zur regulären Nitrat-Obergrenze für Wirtschaftsdünger aufbereiteten Gülle-Stickstoff auszubringen.

Als zentrales Dialogformat soll ab dem dritten Quartal 2026 die „EU fertilisers value chain Part­nership" in Form regelmäßiger Politikdialoge star­ten, an denen Düngemittelproduzenten, Land­wirte, weitere Stakeholder und die Mitgliedstaaten beteiligt werden.

Strukturelle Maßnahmen: Heimische Produk­tion, Kreislaufführung und Dekarbonisierung 

Mittel- bis langfristig will die Kommission die Diver­sifizierung von Ammoniak-, Harnstoff- und ande­ren Düngemittelimporten über Global-Gateway- und Team-Europe-Partnerschaften vorantreiben und Risiken beim Zugang zu Kali und Phosphat be­werten, unter anderem durch den Erhalt oder Aus­bau heimischer Produktionskapazitäten.

Die Kommission will außerdem klare Definitionen für biobasierte (organische) Düngemittel erarbei­ten und im Rahmen des geplanten Biotech Act II Leitmärkte für biobasierte Düngeprodukte schaf­fen, unter anderem durch Mindesteinsatzquoten für kohlenstoffarme beziehungsweise biobasierte Inhaltsstoffe sowie freiwillige oder verpflichtende Kennzeichnungssysteme. 

Im gleichen Zug sollen die Abfallrahmenrichtlinie und die Tierische-Nebenprodukte-Verordnung auf regulatorische Hürden für biobasierte Düngemittel tierischen Ursprungs überprüft werden; konkret geprüft wird etwa, ob tierische und andere Neben­produkte, die für Biogas- oder Kompostanlagen bestimmt sind, sowie anaerob vergorene oder kompostierte Gülle aus dem Anwendungsbereich der Abfallrahmenrichtlinie herausgenommen wer­den können. 

Parallel dazu treibt die Kommission die Weiterentwicklung der Düngemittelproduktever­ordnung voran, um ein breiteres Spektrum bioba­sierter Materialien in EU-Düngeprodukten zuzulas­sen.

Für das zweite Quartal 2027 kündigt die Kommis­sion außerdem eine Machbarkeitsprüfung zur voll­ständigen Harmonisierung des Binnenmarkts für anorganische Düngemittel sowie eine Auswertung der Regeln zur gegenseitigen Anerkennung von Waren für nicht harmonisierte nationale Düngepro­dukte an.

Bei der Nährstoffrückgewinnung will die Kommis­sion Arbeiten zur Rückgewinnung von Phosphor und Stickstoff aus organischen Abfallströmen – Abwasser und Klärschlamm industrieller wie kom­munaler Herkunft, Bioabfall, Gärreste – weiter un­terstützen und bis zum ersten Quartal 2028 eine kombinierte Mindestquote für die Wiederverwen­dung und das Recycling von Phosphor aus Klär­schlamm und kommunalem Abwasser sowie den Bedarf an Stickstoffzielen prüfen.

Zusätzliche Flexibilitäten für die Düngemittelin­dustrie im Rahmen der Revision des Europäischen Emissionshandels (ETS) – etwa bei Benchmarks oder der kostenlosen Zuteilung – sollen an die Be­dingung geknüpft werden, dass Unternehmen zu­gleich ihre heimische, dekarbonisierte Produktion steigern und die Herstellung biobasierter bezie­hungsweise zirkulärer Düngemittel unterstützen. Mitgliedstaaten sollen außerdem ermutigt werden, ETS-Einnahmen gezielt für Investitionen in die Dekarbonisierung und zirkuläre nachgelagerte An­wendungen einzusetzen.

Investitionen in dekarbonisierte Düngemittel­produktion sollen weiterhin über den Innovations­fonds, die Europäische Wasserstoffbank und künf­tig auch über die geplante Industrial Decarbo­nisation Bank förderfähig sein. Diese Instrumente richten sich in erster Linie an Primärdüngemittel­hersteller. 

Für eine Stärkung der Infrastruktur im Rahmen der Nährstoffrückgewinnung – etwa Kläranlagen, ge­trennte Bioabfallsammlung oder Anlagen zur anae­roben Vergärung – verweist der Aktionsplan dage­gen vor allem auf die Kohäsionspolitik sowie auf das Circular Bio-based Europe Joint Undertaking, das bereits Leuchtturmprojekte zum Einsatz biobasier­ter Düngemittel fördert. 

Schließlich will die Kommission den CRCF-Rahmen (Carbon Removals and Carbon Farming) enger mit dem Düngemittelaktionsplan verzahnen, damit ETS-Einnahmen und Kohlenstoff-Landwirtschaft künftig auch die effizientere Nutzung recycelter Nährstoffe und kohlenstoffarmer Düngemittel ho­norieren; ein EU-weiter Aufruf für entsprechende CRCF-Projekte wird geprüft.

Transparenz und Marktbeobachtung 

Das bereits bestehende Fertilisers Market Obser­vatory soll als zentrale Plattform für Markt­beobachtung, Preis- und Bestandsdaten gestärkt werden; sollte die auf freiwilliger Basis gesammelte Marktinformation nicht ausreichen, behält sich die Kommission vor, im vierten Quartal 2026 einen verbindlichen Rahmen zur systematischen Markterhebung vorzuschlagen. 

Bis zum ersten Quartal 2027 will die Kommission zudem in einer vertieften Auswertung untersu­chen, wie sich CBAM- und ETS-bezogene Kosten in den von Landwirten gezahlten Düngemittelpreisen sowie letztlich in den Lebensmittelpreisen nieder­schlagen.

Bewertung

Besonders positiv ist aus Sicht des BDE der ge­plante Aufbau von Leitmärkten für biobasierte Düngemittel: Die im Rahmen des Biotech Act II an­gekündigten Mindesteinsatzquoten und Kenn­zeichnungsanforderungen für biobasierte Dünge­mittel sind unbedingt notwendig, um das Potenzial der abfallbasierten Bioökonomie vollständig zu he­ben und die entsprechenden Absatzmärkte zu etablieren. 

Wünschenswert ist es, vor Implementierung dieser nachfragebasierten Instrumente klar zwischen nährstoffrecycelten Düngemitteln aus Sekundär­rohstoffen und sonstigen biobasierten Düngemit­teln unterscheiden zu können; die angekündigte Festlegung legaldefinierter Begriffsbestimmungen für biobasierte/organische Düngemittel sollte dies entsprechend berücksichtigen. 

Begrüßenswert ist außerdem, dass die Kommis­sion die Rückgewinnung von Phosphor und Stick­stoff aus Klärschlamm, Bioabfall und Gärresten ex­plizit als strategisch zur Verringerung der Im­portabhängigkeiten benennt und damit als zentra­len Baustein für ein resilientes Europa verankert.

Die erneute Versicherung der Europäischen Kommission, ihre Arbeit an kombinierten Mindestquoten für Phosphor-Wiederverwendung und -Recycling fortzusetzen, verleiht diesem Anlie­gen weiteres politisches Gewicht. Der vorgese­hene Zeithorizont bis zum ersten Quartal 2028 – wie auch in der Kommunalabwasserrichtlinie fest­gelegt – erscheint allerdings zu lang bemessen; eine Beschleunigung des Vorhabens ist wün­schenswert.

Sinnvoll erscheinen auch die für den Emissions­handel vorgesehenen Konditionalitäten: Zusätzli­che Flexibilitäten für die Düngemittelindustrie, bei­spielsweise in Form weiterer kostenloser Zertifi­katszuteilungen, sollen ausdrücklich an die Unter­stützung biobasierter und zirkulärer Produktion ge­knüpft werden. Angesichts des politischen Drucks, die energieintensive Industrie kurzfristig zu entlas­ten, ist eine solche Verknüpfung ein Kompromiss, der zumindest verhindert, dass industrielle Entlas­tung ausschließlich fossil geprägte Produktions­wege begünstigt. 

Kritisch fällt hingegen auf, dass die zentralen För­derinstrumente für dekarbonisierte Düngemittel vor allem auf Primärdüngemittelhersteller zuge­schnitten sind, während Investitionen in die Infra­struktur der Nährstoffrückgewinnung überwiegend auf die Kohäsionspolitik und das Circular Bio-based Europe Joint Undertaking verwiesen werden – För­dertöpfe, die zusätzlich ein sehr viel breiteres An­wendungsfeld bedienen müssen.

Ausblick 

Neben dem Kommissionsvorschlag für den Biotech Act II im dritten Quartal diesen Jahres wird in den kommenden Wochen zudem der Evaluationsbe­richt der Düngemittelprodukteverordnung erwar­tet, sowie ein darauffolgender Vorschlag zur Über­arbeitung der Regulierung.

Download BDE/VOEB Europaspiegel Juli 2026

Kontakt

Sinéad Thielen

Europareferentin für Klima , Energie, Wasser und Ökodesign