Am 19. Mai präsentierte die Europäische Kommission den Düngemittelaktionsplan. Neben kurzfristigen Maßnahmen zur Entlastung von Landwirten spielen die Dekarbonisierung des Sektors, die Förderung von Leitmärkten für biobasierte Düngemittel sowie der Ausbau heimischer Produktion eine zentrale Rolle, um Importabhängigkeiten zu reduzieren und den Sektor zukünftig nachhaltiger auszurichten.
HintergrundDer Düngemittelaktionsplan wurde erstmals im Dezember 2025 im Rahmen des RESourceEU-Aktionsplans zur Sicherung der Versorgung Europas mit kritischen Rohstoffen angekündigt. Der Krieg im Nahen Osten seit dem 28. Februar 2026 hat die Notwendigkeit weiter erhöht: Die Region ist für 20 bis 30 Prozent der weltweiten Ammoniak- und Harnstoffexporte sowie für einen wesentlichen Teil der notwendigen Schwefellieferungen für die Phosphatdüngerproduktion verantwortlich. Im April 2026 lagen die Stickstoffdüngerpreise in der EU rund 70 Prozent über dem Durchschnitt des Jahres 2024; die EU erlebt damit bereits den zweiten steilen Anstieg der globalen Düngemittelpreise binnen fünf Jahren. Verschärft wird die Lage durch die EU-Zollmaßnahmen gegen stickstoffbasierte Düngemittelimporte aus Russland und Belarus sowie durch Antidumpingzölle auf Harnstoff-Ammoniumnitrat-Importe. Strukturell bleibt die EU stark importabhängig: 25 bis 30 Prozent des Stickstoffdüngerverbrauchs, 35 bis 45 Prozent des Kaliverbrauchs und rund 70 Prozent des Phosphatdünger-verbrauchs werden derzeit importiert. Gleichzeitig erkennt die Kommission an, dass der Binnenmarkt für biobasierte Düngemittel weiterhin durch langwierige Zulassungsverfahren, regulatorische Hürden für abfallstämmige Ausgangsstoffe und eine uneinheitliche Umsetzung in den Mitgliedstaaten ausgebremst wird. Wesentlicher InhaltDer Aktionsplan verfolgt drei sich ergänzende Ziele: kurzfristig die Verfügbarkeit und Bezahlbarkeit von Düngemitteln zu sichern, mittel- bis langfristig die offene strategische Autonomie und Resilienz der EU durch den Ausbau heimischer Produktion, die Diversifizierung von Importen, ein nachhaltigeres Nährstoffmanagement und die Beschleunigung der Dekarbonisierung zu stärken, sowie Transparenz und Dialog entlang der Wertschöpfungskette zu verbessern. Kurzfristige Maßnahmen zur Entlastung von LandwirtenUm Landwirten kurzfristig Liquidität zu verschaffen, will die Kommission ein gezieltes Paket im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vorlegen, das den Mitgliedstaaten erlaubt, bestehende Instrumente der laufenden GAP-Strategiepläne maximal auszuschöpfen. Dazu zählen eine neue Liquiditätshilfe, flexiblere Vorauszahlungen sowie die Empfehlung an die Mitgliedstaaten, neue oder angepasste Öko-Regelungen beziehungsweise Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen einzuführen, die die Effizienz der Düngung erhöhen und die nachhaltige Nutzung recycelter Nährstoffe stärken. Bereits jetzt können Mitgliedstaaten zudem bestehende Mittel, etwa aus den Kohäsionsfonds, nutzen, um nachhaltige Biogas- und Biomethanprojekte zu fördern, einschließlich der Digestatbehandlung. Um die Nutzung von Gärresten kurzfristig zu erleichtern, prüft die Kommission außerdem eine Ausweitung der in der Nitratrichtlinie verankerten RENURE-Kriterien (Recovered Nitrogen from manURE) auf Gärreste mit dem Ziel, noch vor der nächsten Aussaatperiode praktikable Lösungen bereitzustellen. Bei Erfüllung dieser technischen Kriterien können Mitgliedstaaten in nitratsensiblen Gebieten erlauben, zusätzlich zur regulären Nitrat-Obergrenze für Wirtschaftsdünger aufbereiteten Gülle-Stickstoff auszubringen. Als zentrales Dialogformat soll ab dem dritten Quartal 2026 die „EU fertilisers value chain Partnership" in Form regelmäßiger Politikdialoge starten, an denen Düngemittelproduzenten, Landwirte, weitere Stakeholder und die Mitgliedstaaten beteiligt werden. Strukturelle Maßnahmen: Heimische Produktion, Kreislaufführung und DekarbonisierungMittel- bis langfristig will die Kommission die Diversifizierung von Ammoniak-, Harnstoff- und anderen Düngemittelimporten über Global-Gateway- und Team-Europe-Partnerschaften vorantreiben und Risiken beim Zugang zu Kali und Phosphat bewerten, unter anderem durch den Erhalt oder Ausbau heimischer Produktionskapazitäten. Die Kommission will außerdem klare Definitionen für biobasierte (organische) Düngemittel erarbeiten und im Rahmen des geplanten Biotech Act II Leitmärkte für biobasierte Düngeprodukte schaffen, unter anderem durch Mindesteinsatzquoten für kohlenstoffarme beziehungsweise biobasierte Inhaltsstoffe sowie freiwillige oder verpflichtende Kennzeichnungssysteme. Im gleichen Zug sollen die Abfallrahmenrichtlinie und die Tierische-Nebenprodukte-Verordnung auf regulatorische Hürden für biobasierte Düngemittel tierischen Ursprungs überprüft werden; konkret geprüft wird etwa, ob tierische und andere Nebenprodukte, die für Biogas- oder Kompostanlagen bestimmt sind, sowie anaerob vergorene oder kompostierte Gülle aus dem Anwendungsbereich der Abfallrahmenrichtlinie herausgenommen werden können. Parallel dazu treibt die Kommission die Weiterentwicklung der Düngemittelprodukteverordnung voran, um ein breiteres Spektrum biobasierter Materialien in EU-Düngeprodukten zuzulassen. Für das zweite Quartal 2027 kündigt die Kommission außerdem eine Machbarkeitsprüfung zur vollständigen Harmonisierung des Binnenmarkts für anorganische Düngemittel sowie eine Auswertung der Regeln zur gegenseitigen Anerkennung von Waren für nicht harmonisierte nationale Düngeprodukte an. Bei der Nährstoffrückgewinnung will die Kommission Arbeiten zur Rückgewinnung von Phosphor und Stickstoff aus organischen Abfallströmen – Abwasser und Klärschlamm industrieller wie kommunaler Herkunft, Bioabfall, Gärreste – weiter unterstützen und bis zum ersten Quartal 2028 eine kombinierte Mindestquote für die Wiederverwendung und das Recycling von Phosphor aus Klärschlamm und kommunalem Abwasser sowie den Bedarf an Stickstoffzielen prüfen. Zusätzliche Flexibilitäten für die Düngemittelindustrie im Rahmen der Revision des Europäischen Emissionshandels (ETS) – etwa bei Benchmarks oder der kostenlosen Zuteilung – sollen an die Bedingung geknüpft werden, dass Unternehmen zugleich ihre heimische, dekarbonisierte Produktion steigern und die Herstellung biobasierter beziehungsweise zirkulärer Düngemittel unterstützen. Mitgliedstaaten sollen außerdem ermutigt werden, ETS-Einnahmen gezielt für Investitionen in die Dekarbonisierung und zirkuläre nachgelagerte Anwendungen einzusetzen. Investitionen in dekarbonisierte Düngemittelproduktion sollen weiterhin über den Innovationsfonds, die Europäische Wasserstoffbank und künftig auch über die geplante Industrial Decarbonisation Bank förderfähig sein. Diese Instrumente richten sich in erster Linie an Primärdüngemittelhersteller. Für eine Stärkung der Infrastruktur im Rahmen der Nährstoffrückgewinnung – etwa Kläranlagen, getrennte Bioabfallsammlung oder Anlagen zur anaeroben Vergärung – verweist der Aktionsplan dagegen vor allem auf die Kohäsionspolitik sowie auf das Circular Bio-based Europe Joint Undertaking, das bereits Leuchtturmprojekte zum Einsatz biobasierter Düngemittel fördert. Schließlich will die Kommission den CRCF-Rahmen (Carbon Removals and Carbon Farming) enger mit dem Düngemittelaktionsplan verzahnen, damit ETS-Einnahmen und Kohlenstoff-Landwirtschaft künftig auch die effizientere Nutzung recycelter Nährstoffe und kohlenstoffarmer Düngemittel honorieren; ein EU-weiter Aufruf für entsprechende CRCF-Projekte wird geprüft. Transparenz und MarktbeobachtungDas bereits bestehende Fertilisers Market Observatory soll als zentrale Plattform für Marktbeobachtung, Preis- und Bestandsdaten gestärkt werden; sollte die auf freiwilliger Basis gesammelte Marktinformation nicht ausreichen, behält sich die Kommission vor, im vierten Quartal 2026 einen verbindlichen Rahmen zur systematischen Markterhebung vorzuschlagen. Bis zum ersten Quartal 2027 will die Kommission zudem in einer vertieften Auswertung untersuchen, wie sich CBAM- und ETS-bezogene Kosten in den von Landwirten gezahlten Düngemittelpreisen sowie letztlich in den Lebensmittelpreisen niederschlagen. BewertungBesonders positiv ist aus Sicht des BDE der geplante Aufbau von Leitmärkten für biobasierte Düngemittel: Die im Rahmen des Biotech Act II angekündigten Mindesteinsatzquoten und Kennzeichnungsanforderungen für biobasierte Düngemittel sind unbedingt notwendig, um das Potenzial der abfallbasierten Bioökonomie vollständig zu heben und die entsprechenden Absatzmärkte zu etablieren. Wünschenswert ist es, vor Implementierung dieser nachfragebasierten Instrumente klar zwischen nährstoffrecycelten Düngemitteln aus Sekundärrohstoffen und sonstigen biobasierten Düngemitteln unterscheiden zu können; die angekündigte Festlegung legaldefinierter Begriffsbestimmungen für biobasierte/organische Düngemittel sollte dies entsprechend berücksichtigen. Begrüßenswert ist außerdem, dass die Kommission die Rückgewinnung von Phosphor und Stickstoff aus Klärschlamm, Bioabfall und Gärresten explizit als strategisch zur Verringerung der Importabhängigkeiten benennt und damit als zentralen Baustein für ein resilientes Europa verankert. Die erneute Versicherung der Europäischen Kommission, ihre Arbeit an kombinierten Mindestquoten für Phosphor-Wiederverwendung und -Recycling fortzusetzen, verleiht diesem Anliegen weiteres politisches Gewicht. Der vorgesehene Zeithorizont bis zum ersten Quartal 2028 – wie auch in der Kommunalabwasserrichtlinie festgelegt – erscheint allerdings zu lang bemessen; eine Beschleunigung des Vorhabens ist wünschenswert. Sinnvoll erscheinen auch die für den Emissionshandel vorgesehenen Konditionalitäten: Zusätzliche Flexibilitäten für die Düngemittelindustrie, beispielsweise in Form weiterer kostenloser Zertifikatszuteilungen, sollen ausdrücklich an die Unterstützung biobasierter und zirkulärer Produktion geknüpft werden. Angesichts des politischen Drucks, die energieintensive Industrie kurzfristig zu entlasten, ist eine solche Verknüpfung ein Kompromiss, der zumindest verhindert, dass industrielle Entlastung ausschließlich fossil geprägte Produktionswege begünstigt. Kritisch fällt hingegen auf, dass die zentralen Förderinstrumente für dekarbonisierte Düngemittel vor allem auf Primärdüngemittelhersteller zugeschnitten sind, während Investitionen in die Infrastruktur der Nährstoffrückgewinnung überwiegend auf die Kohäsionspolitik und das Circular Bio-based Europe Joint Undertaking verwiesen werden – Fördertöpfe, die zusätzlich ein sehr viel breiteres Anwendungsfeld bedienen müssen. AusblickNeben dem Kommissionsvorschlag für den Biotech Act II im dritten Quartal diesen Jahres wird in den kommenden Wochen zudem der Evaluationsbericht der Düngemittelprodukteverordnung erwartet, sowie ein darauffolgender Vorschlag zur Überarbeitung der Regulierung. |