Die gemeinsame Forschungsstelle der Kommission, das Joint Research Center (JRC), präsentierte im April 2026 einen Berichtsentwurf über die Bewertung der Nachhaltigkeit fünf repräsentativer Zwischenprodukte aus Eisen und Stahl. Der Bericht ist Teil einer Vorbereitungsstudie nach der Ökodesignverordnung (EU) 2024/1781 und ist auch im Kontext weiterer Gesetzgebungsverfahren von erheblicher Relevanz. Für die Zukunft des Europäischen Stahlsektors liegt hierin eine wichtige Weichenstellung. HintergrundDie Verordnung (EU) 2024/1781 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte („ÖkodesignVO“) sieht unter anderem vor, dass die Kommission für ausgewählte Produktgruppen verschiedene Leistungsklassen in Bezug auf ihre Nachhaltigkeits- und Klimabilanz durch delegierten Rechtsakt festlegt (Art. 7 Abs. 4). Gemäß dem aktuellen Arbeitsplan der Kommission ist für das Jahr 2026 die Festlegung solcher Leistungsklassen für ausgewählte Zwischenprodukte aus Eisen und Stahl vorgesehen. Der diesbezügliche delegierte Rechtsakt, in dessen Vorbereitung der Berichtsentwurf des JRC erstellt wurde, ist bereits zur Festlegung wichtiger Definitionen in weitere laufende Gesetzgebungsverfahren der EU integriert. So wird die Nachhaltigkeitsbewertung der verschiedenen Stahlprodukte Auswirkungen haben auf die Vorgaben zur „grünen“ öffentlichen Beschaffung im Rahmen des europäischen Industriebeschleunigungsgesetzes (Industrial Accelerator Act – IAA). Zudem können eingesparte Emissionen durch die Verwendung nachhaltiger Stahlprodukte in der Automobilherstellung zur Dekarbonisierung von Fahrzeugflotten nach der revidierten EU-Flottengrenzwertverordnung (EU) 2019/631 angerechnet werden. Download BDE/VOEB Europaspiegel Juli 2026Wesentliche InhalteIn den Bericht aufgenommen wurden fünf repräsentative Zwischenprodukte aus dem Stahlsektor: Warmbreitband, Walzdraht, Kaltgewalztes, Elektroblech und Edelstahl. Diese decken über 50% des Marktvolumens ab. Eine Ausweitung auf weitere Produktgruppen im Rahmen einer regelmäßigen Evaluation nach der ÖkodesignVO ist vorgesehen. Für jedes Produkt wurden fünf Leistungsklassen definiert (A-E). Als kohlenstoffarm bzw. „grün“ gilt ein Produkt dann, wenn dieses die Kategorien A oder B fällt. Entscheidend ist dabei der durchschnittliche CO2-Ausstoß (gemessen in Tonnen), der mit der Herstellung einer Tonne des Produktes anfällt.
Berechnungslogik des JRCIn die Berechnung des Joint Research Centres (JRC) fließen die direkten Emissionen der Herstellung (Scope 1), die indirekten Emissionen aus der Erzeugung der verwendeten Energie (Scope 2) sowie die indirekten Emissionen der vorgelagerten Wertschöpfungskette (Scope 3) – also insbesondere die in der Produktion verwendeten Rohstoffe – ein. Durch den Einsatz von Sekundärrohstoffen (Schrotten) fallen damit naturgemäß weniger Emissionen an als bei der Verwendung von Roheisen. Dies ist laut JRC auch ein zentraler Zweck der Methodik, um die Kreislaufwirtschaft inhärent zu belohnen („The methodology also inherently rewards circularity, due to the fact that the higher use of secondary materials lowers carbon footprint and leads to better performance classes.“). Eine Unterscheidung zwischen Verbraucher- und Produktionsabfällen (bzw. post- und pre- consumer waste oder auch ‘Altschrott’ und ‘Neuschrott’) soll hierbei jedoch (noch) nicht stattfinden. Das JRC merkt an, dass für die Produzenten die aktuelle Informationsgrundlage zu einer genauen Differenzierung fehle. In dem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass die Einsparungen über die Lieferkette als Scope 3-Emissionen in gleicher Weise angerechnet werden können, wie entsprechende Einsparungen im Scope 1 und 2 - Bereich. Damit nimmt das JRC Abstand von der Berechnungslogik eines „Sliding-Scale“-Ansatzes, wie er etwa nach dem Deutschen LESS-System (Low-Emission-Steel-Standard) oder in der Bewertung der International Energy Agency Anwendung findet. Beim “Sliding-Scale”-Ansatz reduziert sich der Schwellenwert „erlaubter“ Emissionswerte proportional zum Einsatz der eingesetzten Schrottmengen im Produktionsverfahren. Dadurch soll die „klassische“ Primärroute (sowohl im Hochofen-Verfahren als auch die wasserstoffbasierte Direktreduktion), in welcher Schrotte nur bis zu einem begrenzten Maße verwertet werden können, nicht zu radikal aus der Nachhaltigkeitsbewertung ausgeschlossen werden. Die CO2-Reduktion im Produktionsprozess kann und soll etwa durch einen vermehrten Einsatz von („grünem“) Wasserstoff oder letztlich Carbon Capture Maßnahmen erreicht werden. Der Einsatz von Schrotten in der Produktion, letztlich auch im Elektrolichtbogenverfahren, werden in einem solchen Sliding-Scale Ansatz jedoch faktisch sanktioniert. Das JRC geht mit dem präsentierten Ansatz einen „offeneren“ Weg.
Berechnungsklassen am Beispiel von WarmbreitbandFür Warmbreitband teilen sich beispielsweise die einzelnen Performance-Klassen von A („Best-in-class“) bis E („Worst-in-class“) wie folgt auf:
Bei der Klassifizierung ist es das Ziel des JRC, dass 30 % des weltweiten Produktionsvolumens bereits in die „grünen“ Klassen, also A oder B, fallen. Dadurch soll nicht zuletzt gewähreistet werden, dass für die nachhaltige öffentliche Beschaffung (Green Public Procurement) noch eine ausreichende Produktverfügbarkeit besteht. Zur Einteilung der Klassen konnte das JRC auf Durchschnittswerte der Commodity Research Unit zurückgreifen, welche über die Emissionsdaten von 80 % der weltweiten Stahlwerke verfügt. Für Walzdraht war ebenfalls eine entsprechende Datenbasis vorhanden. Für die anderen drei Kategorien, Kaltgewalztes, Qualitätsstahl und Edelstahl, gab es nicht ausreichend Daten. Das JRC musste hier Schätzungen aufgrund derjenigen (überschaubaren) Referenzwerte vornehmen, die verfügbar waren. So war Referenzwert für das „Worst-in-Class“-Szenario für kaltgewalzten Stahl nicht das – im Durchschnitt – schlechteste Stahlwerk, sondern das tatsächliche, ein Hochofen in Südafrika mit einem Emissionswert von 7,19 t CO₂eq/t. Ausgehend von dieser Spannbreite wurde die Einteilung in die nachfolgenden Kategorien in fünf regelmäßigen Abständen vorgenommen. Entsprechend „willkürlich“ erscheinen die Verteilungen.
BewertungDie Systematik, die das JRC für die Klassifizierung von kohlenstoffarmem Stahl zugrunde legt, ist in jedem Falle zu begrüßen. Besonders positiv hervorzuheben ist, dass Einsparungen über Scope3-Emissionen als gleichwertiger Minderungsfaktor angerechnet werden können. Dadurch wird die Verwendung von recycelten Materialien innerhalb der Wertschöpfungskette attraktiv. Die entsprechende Flexibilität bei den CO2-Reduktionsmaßnahmen ist ein sinnvoller Schritt, um sowohl für die Dekarbonisierung der Primärroute als auch im Ausbau von Elektrolichtbogenanlagen zur Verarbeitung der steigenden Schrottkapazitäten die notwendigen Investitionsanreize zu setzen. Beide Verfahren werden für die Transformation zu einer nachhaltigen Stahlbranche notwendig sein. Zu betonen ist in dem Zusammenhang, dass das Elektrolichtbogenverfahren, in welchem der überwiegende Teil der vorhandenen Schrottkapazitäten eingesetzt wird, aufgrund der zu erwartenden steigenden Nachfrage nach Sekundärstahl erheblich an Bedeutung gewinnen wird – nicht zuletzt aufgrund steigender Rezyklateinsatzquoten und der bestehenden Notwendigkeit, Abhängigkeiten im Import von Primärrohstoffen zu reduzieren. Auch wenn die zugrundeliegende Methodik im Kern zu begrüßen ist, ist jedoch in dem aktuellen Bericht der JRC deutliches Optimierungspotenzial zu erkennen. Zum einen ist keine Notwendigkeit gegeben, bereits heute 30 % aller Bestandsanlagen in den „grünen“ Bereich zu fassen. Davon ausgehend, dass die öffentliche Beschaffung etwa 15 % des Europäischen BIP abdeckt, wäre auch bei einer Reduktion des „grünen“ Bereiches noch genug nachhaltige Stahlprodukte für die grüne öffentliche Beschaffung vorhanden – zumal fraglich ist, welcher Anteil an der Stahlproduktion überhaupt durch die öffentliche Hand nachgefragt wird. Am Beispiel von Warmbreitband lässt sich die (unverhältnismäßige) Großzügigkeit der aktuellen Bewertungsskala verdeutlichen: Die Spannbreite für „grünen“ Stahl liegt hier zwischen 0 und 2,66 t CO₂eq/t. Sämtliche Elektrolichtbogen-Anlagen fallen bereits in diese Kategorie und tatsächlich auch eine relevante Anzahl fossiler Hochöfen. Echte Anreize zur Dekarbonisierung fehlen somit. Der BDE empfiehlt, die Kategorie „B“ aus der Einstufung als „grün“ bzw. „kohlenstoffarm“ herauszunehmen. Zudem sollten zusätzliche Leistungsklassen (etwa „A+“ oder „A++“ wie nach dem bestehenden Energielabel) aufgenommen werden, um ein echtes Belohnungssystem für ‚top runner‘ darzustellen. Die Berechnungsmethodik für solche Zwischenprodukte, über die nicht genügend Emissionsdaten vorliegen, Kaltgewalztes, Qualitätsstahl und Edelstahl, führt im Vergleich zu nicht praxisgerechten Ergebnissen. Während für Warmbreitband ein Emissionswert von 1,79 CO₂eq/t noch in die Leistungsklasse „A“ fällt, endet diese für Kaltgewalztes bereits bei 0,87 CO₂eq/t. „Ausreißer“ wie die genannte Anlage in Südafrika, sollten nicht in die Bewertung mit aufgenommen werden. Der BDE empfiehlt zum Ausschluss entsprechender Schwankungen, sich für die Bewertung auf 90 % der Bestandsdaten zu beschränken – sog. “90. Perzentil“. Dieser Ansatz ist nicht unüblich und wird vom JRC regelmäßig zugrunde gelegt. Letztlich wird es auch notwendig sein, innerhalb der Einsparungen im Rahmen von Scope-3 Emissionen zwischen pre- und post-consumer Schrotten zu unterscheiden. Erstere tragen als Produktionsabfälle dieselbe Emissionsbilanz wie das Produkt, in dessen Herstellungsprozess sie anfallen. Die Emissionsbilanz von post-consumer- bzw. Altschrotten tendiert dagegen gegen Null, wenn man die im Herstellungsprozess entstandenen Emissionen über die Lebensdauer des jeweiligen Produktes betrachtet. Außerdem wird die entsprechende Unterscheidung im Rahmen anstehender Gesetzgebung zum Standard. So sollen bereits aufgrund der dargestellten Gründe im Rahmen der Ausweitung des CO2-Grenzausgleichmechanismus CBAM Anteile von Rezyklaten aus post-consumer waste mit einem Null-Emissions-faktor angerechnet (jedenfalls nach Stand des Kommissionsvorschlags hierzu). Es ist notwendig, dass die Definition für kohlenstoffarmen Stahl in diese Systematik ergänzt wird.
Nächste SchritteDer JRC-Prozess dient als Vorbereitung auf den delegierten Rechtsakt, zu dem aktuell noch eine öffentliche Konsultation bis zum 12. August läuft. Anschließend ist mit einer Veröffentlichung des Rechtsaktes bis Ende des Jahres zu rechnen. Die Definitionen, die hier jeweils für „kohlenstoffarmen“ Stahl festgelegt werden, werden dann auch im Rahmen des EU-Industriebeschleunigungsgesetzes sowie der Flottengrenzwertverordnung zentrale Bedeutung haben (Zu den aktuell laufenden Gesetzgebungsprozessen haben wir im letzten Europaspiegel (Mai 2026) berichtet). Nach dem Industriebeschleunigungsgesetz wird für die öffentliche Auftragsvergabe im Bau- und Automobilsektor eine Beschaffungsquote von 25 % für „low-carbon“ Stahl vorgegeben. Im Rahmen der aktuellen Revision der Flottengrenzwertverordnung sollen Fahrzeughersteller ab 2035 ihre Emissionseinsparungen durch die Verwendung von kohlenstoffarmem Stahl bis zu 7 % auf ihre CO2-Minderungsziele anrechnen können. Nach dem Arbeitsplan der Kommission zur Ökodesignverordnung soll ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren für Aluminium im Jahre 2027 starten. |