Kurznachrichten - Batterieverordnung

Fortschritte in Richtung Batteriepfand

Im Rahmen der EU-Batterieverordnung nimmt die Einführung eines europaweiten Batteriepfands konkrete Formen an. Die Europäische Kommission prüft derzeit die Machbarkeit und sieht darin ein zentrales Instrument für Ressourcenschutz und höhere Sammelquoten – auch wenn politische Hürden im Ministerrat bestehen.

Im Zuge der Umsetzung der europäischen Batterieverordnung werden Überlegungen zur Einführung eines EU-weiten Batteriepfands konkreter. Die Europäische Kommission hat die beiden externen Beratungsunternehmen Öko-Institut und Ramboll mit der Prüfung der tech­nischen und finanziellen Machbarkeit eines solchen Systems beauftragt. 

Die Batterieverordnung verpflichtet die Kommission, bis Ende 2027 eine fundierte Bewertung zur Umsetzbarkeit eines Batterie­pfands vorzulegen und gegebenenfalls entsprechende gesetzgeberische Schritte einzuleiten. Zur Unterstützung dieses Prozesses wurde eine umfassende Studie in Auftrag gegeben, die neben der Analyse auch eine Beteiligung relevanter Interessengruppen vorsieht. Diese erfolgt unter anderem durch Workshops sowie durch die Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme. Branchenverbände wie die FEAD, BDE und VOEB werden sich aktiv in diesen Prozess einbringen.

Während innerhalb der EU-Kommission das Interesse an einem Pfandsystem zu wachsen scheint, wobei noch Unklarheit über eine mögliche Ausgestaltung besteht und die Kommission sehr daran interessiert ist, Zahlen, Daten und Fakten über Batteriebrände und ihre Ursachen zu erlangen, um im Rahmen einer Gesetzesfolgen­abschätzung gute Gründe für die Einführung eines Pfandes oder ähnlicher Maßnahmen vorlegen zu können, ist auf Seiten des Ministerrates teilweise noch Zurückhaltung zu beobachten. 

Ein Grund dafür liegt darin, dass einige Mitglied­staaten die Problematik von Batteriebränden bislang nicht in gleichem Maße wahrgenommen haben, wie etwa Deutschland, Frankreich, die Niederlande und Belgien. 

Batteriebrände in Entsorgungsanlagen treten insbesondere in Ländern mit fortgeschrittener Recycling- und Entsorgungsinfrastruktur stärker in Erscheinung, da Brände entstehen, wenn falsch entsorgte Batterien – d.h. im Restmüll, im Alt­papier oder in der Verpackungssammlung – in den Sortier- und Shredderanlagen mechanischem Druck ausgesetzt werden und sich dadurch entzünden. 

Werden die Abfälle direkt der thermischen Behandlung zugeführt oder auf Deponien abgelagert, kommt es meist gar nicht erst zu Bränden. Gleichzeitig handelt es sich um ein wachsendes Problem, da mit der zunehmenden Verbreitung insbesondere von Lithium-Batterien auch die Menge an künftig anfallendem Batterie­abfall deutlich steigen wird. 

Mit zunehmend besser werdenden Abfallbewirt­schaftungssystemen in den Mitgliedstaaten wird das Problem in Zukunft auch in den Mitglied­staaten evident werden, die Abfälle überwiegend deponieren oder thermisch behandeln und bislang nicht in großem Umfang trennen und sortieren. Als wesentlicher Treiber gilt darüber hinaus die Sicherung der in Batterien enthaltenen Rohstoffe, die von der Kommission klar als strategische Notwendigkeit erkannt wird.

Bereits im Jahr 2023 hat der VOEB in Feldbach, Österreich, eine Feldstudie durchgeführt, um praktische Erkenntnisse zur Umsetzung eines Systems zur Förderung der Rückgabe von Batterien durch Verbraucher zu gewinnen. Die dabei entwickelten Ansätze stoßen auch auf Zustimmung beim BDE, der das vorgeschlagene Cashback-Modell als geeignete Grundlage für weiterführende Überlegungen bewertet. Der VOEB lässt seine Vorschläge derzeit vom Industriewissenschaftlichen Institut – IWI in Wien quantitativ analysieren.

Im Kern sieht das vorgeschlagene Modell vor, dass Hersteller beim Inverkehrbringen von Batterien einen Betrag in einen zentralen Fonds einzahlen, der über den Verkaufspreis an die Verbraucher weitergegeben wird. Bei der Rückgabe von Altbatterien erhalten Konsumenten eine finanzielle Erstattung aus diesem Fonds, wobei die Höhe des Auszahlungsbetrags variieren kann und nicht zwingend an eine zuvor mit Rückgabewert versehene Batterie gebunden ist. 

Dieses System zielt darauf ab, sowohl ökologische als auch ökonomische Anreize für eine effiziente Sammlung und Verwertung von Batterien zu schaffen.

Aus bewertungstechnischer Sicht bietet ein solches, zumindest in einer Übergangsphase nicht an eine Pfandkennzeichnung gebundenes System erhebliche Vorteile. Insbesondere ermöglicht es eine rasche Steigerung der Sammelquoten, da es unmittelbar wirksam ist und auch bereits in Haushalten angesammelte Bestandsbatterien adressiert. 

Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass die Menge der in Verkehr gebrachten, potenziell mit Rück­gabewert versehene Batterien, insbesondere im Bereich der Lithium-Technologien, weiter deutlich zunehmen wird. 

Diese Entwicklung schafft eine solide Finanzie­rungsbasis für ein Cashback-System, insbe­sondere wenn Produzenten über einen Fonds einzahlen (und die entsprechenden Beträge in die Produktpreise integrieren). Ein weiterer Vorteil liegt in der Entkopplung von Hinterlegung und Rückerstattung, sowohl zeitlich als auch hinsicht­lich der konkreten Beträge. 

Dadurch können die finanziellen Anreize flexibel ausgestaltet und angepasst werden, während zugleich die zeitliche Differenz zwischen dem Erwerb einer Batterie und ihrem späteren Abfallanfall, die häufig als Herausforderung gilt, systemisch abgefedert wird.

Download BDE/VOEB Europaspiegel Mai 2026

Vera Greb

Europareferentin für Abfall- und Umweltrecht