Circular Economy Winter Package

Maßnahmenpaket mit Fokus auf Kunststoffen

Mit dem Circular Economy Winter Package vom 23. Dezember 2025 hat die Europäische Kommission ein Maßnahmenbündel zur Bewältigung der anhaltenden Kunststoff­recyclingkrise in der Europäischen Union vorgelegt. Im Mittelpunkt stehen Maßnahmen zur Stabilisierung des Rezyklatmarktes, zur Verbesserung der Import- und Markttransparenz sowie zur Stärkung fairer Wettbewerbs­bedingungen entlang der Wertschöpfungskette.

Hintergrund

Ausgangspunkt des Maßnahmenpakets ist die anhaltende Kunststoffrecyclingkrise, die durch strukturelle Marktprobleme und Wettbewerbs­nachteile für insbesondere in der EU hergestellte Kunststoffrecyklate gekennzeichnet ist.

Die Europäische Kommission identifiziert in ihrer im Winter Package enthaltenen Mitteilung ins­besondere fragmentierte Märkte, hohe Energie­preise, volatile Preise für Primärkunststoffe sowie unfaire Konkurrenz durch preisgünstige Importe aus Drittstaaten als zentrale Belastungsfaktoren. 

Diese Entwicklungen führen zu erheblichen wirtschaftlichen Unsicherheiten im Recyclingsek­tor, bremsen notwendige Investitionen in neue und bestehende Kapazitäten und führen sogar zur Schließung zahlreicher Recyclinganlagen.

Vor diesem Hintergrund verfolgt das Maßnahmen­paket das Ziel, die Marktstrukturen zu stabilisieren, die Transparenz im Rezyklathandel zu erhöhen und bestehende regulatorische Vollzugsdefizite gezielt zu adressieren.

Wesentliche Inhalte 

Relaunch der Circular Plastics Alliance (CPA)

Die Europäische Kommission richtet die Circular Plastics Alliance im Zuge des Winterpakets neu aus, um die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten, Industrie und Recyclingwirtschaft zu intensivieren. FEAD gehört dem Lenkungskreis der Circular Plastics Alliance an, während der BDE weiterhin ein reguläres Mitglied ist und aktiv in die fachliche Arbeit eingebunden bleibt. 

Die Circular Plastics Alliance wird nunmehr stärker operativ ausgerichtet und konzentriert sich auf Marktanalyse und Marktüberwachung, um regula­torische Anpassungsbedarfe schnell zu erkennen und sektorübergreifende Lösungen zu ermöglichen. 

Festlegung von Zollcodes für recyclede Kunststoffe

Das Winterpaket adressiert zudem die wachsenden Wettbewerbsverzerrungen durch Importe von Kunststoffen und Rezyklaten aus Drittstaaten. Künftig sollen eigene Zollcodes für recycelte Polymere eingeführt werden, um Importmengen, Herkunft und Materialarten statistisch erfassen zu können. Diese Datengrundlage ist Voraussetzung für eine wirksame Marktüberwachung und für handelspolitische Maßnahmen. 

Die Kommission plant die schrittweise Einführung spezifischer Zollcodes. Der Start soll mit PET 2027 erfolgen, eine anschließende Ausweitung auf weitere Polymere ist vorgesehen. Nach PET sollen insbesondere Polyolefine, PS/ABS sowie PVC priorisiert werden.

Voraussetzung für die Abgrenzung der Rezyklate von Primärmaterial ist die Verfügbarkeit belast­barer und EU-weit harmonisierter Analyse­methoden, die im Netzwerk der europäischen Zolllabore (CLEN) validiert werden. Obwohl keine einzelne Methode eine direkte und universelle Unterscheidung zwischen Primär- und Rezyklat­polymeren ermöglicht, ist eine verlässliche Identifi­zierung technisch durch etablierte analytische Verfahren und sogenannte Fingerprinting-Ansätze möglich. 

Die gleiche methodische Grundlage kann grundsätzlich auf verschiedene Polymertypen angewendet werden, erfordert jedoch eine Anpassung der jeweiligen Referenzdatensätze. Die Entwicklung der Analysemethoden und die Schaffung der Zollcodes sollten parallel vorange­trieben werden, auch mit Blick auf die künftigen Rezyklatvorgaben der Verpackungsverordnung (PPWR). 

Abfallende-Kriterien für thermoplastische Rezyklate

Die Europäische Kommission berät derzeit im Prüfverfahren mit den Mitgliedstaaten über ihren Entwurf eines Durchführungsrechtsaktes zur Festlegung von Abfallende-Kriterien für recycelte thermoplastische Kunststoffe. 

Ziel ist eine europa­weit einheitliche und rechtssichere Definition von Kunststoffrezyklaten. Der aktuelle Europaspiegel enthält hierzu einen eigenen Artikel (Abfallende von Kunststoffen), auf den wir an dieser Stelle verweisen.

Rezyklatgehalt in Einweg-Getränkeflaschen

Die Durchführungsverordnung zur Berechnung der Rezyklatquote in Einweg-Getränkeflaschen im Rahmen der Einwegkunsstoffrichtlinie (SUPD), die auch Regeln für Rezyklatimporte enthält, soll im zweiten Quartal 2026 erlassen werden. Das aktuelle Abfallende von Kunststoffen enthält hierzu einen gesonderten Artikel (Kunststoffrecycling).

Bewertung

Das Maßnahmenpaket stellt einen zentralen Baustein zur Bewältigung der strukturellen Krise im europäischen Kunststoffrecycling dar. Besonders hervorzuheben ist der integrierte Ansatz, der handels-, zoll- und umweltpolitische Instrumente stärker miteinander verzahnt und damit eine kohärentere Steuerung des Rezyklatmarktes ermöglicht. 

Denn Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Beschränkung von Rezyklatimporten ist ihre differenzierte Kennzeichnung und Überprüfbarkeit.

Gleichzeitig ist die Umsetzung anspruchsvoll, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung und europaweite Harmonisierung analytischer Methoden sowie auf die praktische Einführung der neuen Zollcodes. Der ambitionierte Zeitplan erhöht den Umsetzungsdruck, kann jedoch zugleich als wichtiger Impuls zur Beschleunigung von Investitionen und zur Stabilisierung des Marktes wirken.

Download BDE/VOEB Europaspiegel Mai 2026

Vera Greb

Europareferentin für Abfall- und Umweltrecht