EU-Abfallverbringungsverordnung

Übergangsfrist für Grüne-Liste-Verbringungen mittels DIWASS bis Ende 2026

Die Einführung von DIWASS steht am 21. Mai 2026 bevor und bereitet den Unternehmen angesichts fehlender Schulungen und unzureichender technischer Informationen für die Schnittstellen große Sorgen – während für Grüne-Liste-Verbringungen eine Übergangslösung vorgesehen ist, fehlt eine entsprechende Regelung für Notifizierungsverfahren, was zu anhaltender Unsicherheit führt.

Hintergrund

Die Nutzung des Systems für die elektronische Übermittlung und den Austausch von Informa­tionen und Dokumenten im Zusammenhang mit Abfalltransporten „Digital Waste Shipment System“ (DIWASS) wird ab dem 21. Mai 2026 für die Abfallverbringung innerhalb der EU verpflichtend. 

Der BDE und seine Mitgliedsunternehmen sehen jedoch erhebliche Herausforderungen und Probleme bei der Umsetzung von DIWASS. Diese betreffen insbesondere die praktische Umsetzung der geplanten DIWASS-Schnittstelle und konkret den Reifegrad der technischen Dokumentation, den Zugang zu Testsystemen sowie die organisa­torische Unterstützung bei der Umsetzung. Aufgrund des aktuellen Standes der Vorberei­tungen erscheint es nahezu unmöglich, dass DIWASS bis zum geplanten Termin am 21. Mai 2026 umgesetzt und betriebsbereit sein wird.

Aus Sicht der BDE-Mitgliedsunternehmen sind folgende Maßnahmen seitens der EU-Kommission unbedingt erforderlich, um die Einführung und Nutzung von DIWASS zu ermöglichen:

  • Bereitstellung einer endgültigen, vollständigen und praxisnahen technischen Dokumentation;
  • Einrichtung eines voll funktionsfähigen Testsystems für Systemintegrations- und Workflow-Tests;
  • klare Benennung technischer Ansprechpartner und Unterstützung in Bezug auf Schnittstellen;
  • Einrichtung eines strukturierten Unterstützungs- und Schulungsprogramms für Unternehmen.

Nur unter diesen Voraussetzungen kann aus Sicht des BDE sichergestellt werden, dass die betroffenen Unternehmen die Schnittstelle zeitnah, zuverlässig und kosteneffizient implementieren können und dass DIWASS erfolgreich genutzt werden kann. Sollten die aufgezeigten Probleme nicht kurzfristig behoben werden können, wird für viele Unternehmen die Teilnahme an DIWASS zum Stichtag 21. Mai 2026 nicht möglich sein.

Der BDE und seine Mitgliedsunternehmen haben bereits einschlägige Erfahrungen mit der Einführung und Umsetzung digitaler Verwaltungs­systeme in der Entsorgungswirtschaft gesammelt. Im Jahr 2010 wurde das elektronische Anzeige- und Nachweissystem (eANV) in Deutschland eingeführt. Das eANV ist ein digitales Verfahren zur Dokumentation und Überwachung der Entsorgung von gefährlichen Abfällen. 

Abfallerzeuger, -beförderer und -entsorger müssen Entsorgungsnachweise und Begleitscheine elektronisch führen und signieren. Die zum 01. April 2010 vorgenommene Einführung des eANV war mit erheblichen Problemen verbunden. So waren Hardware und Software nicht rechtzeitig verfügbar, Standard-Systeme für die elektronische Dokumentation mussten noch implementiert werden und Signaturkarten und Registrierungen bei der Zentralen Koordinierungs­stelle Abfall (ZKS-Abfall) waren nicht überall recht­zeitig eingerichtet. 

Hinzu kam das Fehlen von ausreichenden Schulungsmöglichkeiten oder praktische Unterstützung für die Nutzer, was zu Fehlern und Unsicherheiten bei der Nutzung des Systems führte. Dadurch waren viele Unternehmen zum Stichtag und in der Zeit danach noch nicht in der Lage, vollständig am elektronischen Verfahren teilzunehmen. 

Da die gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung des eANV relativ schnell in Kraft trat, wurden Übergangsregelungen getroffen. Während einer Übergangsphase war es zunächst möglich, anstelle von elektronischen Signaturen Quittungen zu verwenden und die Daten später elektronisch zu übertragen. In Einzelfällen gewährten die Behörden bestimmte Fristen und Nachsicht, sofern die Entsorgung sicher blieb.

Die Erfahrungen mit der Einführung des eANV 2010 haben gezeigt, dass eine Übergangslösung notwendig und sinnvoll sein kann.

Dementsprechend sollte die EU-Kommission auch für die Teilnahme an DIWASS Übergangsfristen zulassen und es den an der Abfallverbringung beteiligten Unternehmen ermöglichen, innerhalb eines bestimmten Zeitraums – idealerweise ein Jahr – die für die Abfallverbringung erforderlichen Anträge und Unterlagen weiterhin in Papierform zu nutzen und zu versenden.

Der BDE hat diese Positionen gegenüber der Kommission durch Gespräche und detailliert in einem Schreiben vom 10. März 2026 zum Ausdruck gebracht. 

Auch die europäischen Dachverbände der Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft FEAD und Recycling Europe hatten sich mit einem Schreiben Ende Januar an die Kommissarin für Umwelt, Wasserresilienz und eine wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft Jessika Roswall gewandt und eine Verschiebung der Einführung von DIWASS sowie die Aufhebung der Pflicht, die im Rahmen der Verbringung grün gelisteter Abfälle erforderlichen Dokumente nach Anhang VII der Verbringungs­verordnung bereits zwei Tage vor der geplanten Verbringung über DIWASS den Behörden zukommen lassen zu müssen, gefordert. 

Aktuelles

Die Europäische Kommission hat im Rahmen des jüngsten Treffens der Expertengruppe zu Abfall­verbringungen (27. März 2026) bestehend aus Kommission, Vertretern der Mitgliedstaaten und den europäischen Dachverbänden der Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft eine Übergangsfrist für Verbringungen der Grünen Liste (Anhang VII)vorgeschlagen. 

Dem Vorschlag zufolge sollen entsprechende Verbringungen bis zum 31. Dezember 2026 weiterhin in Papierform abgewickelt werden können. Das Sitzungsprotokoll mit dem entsprechenden Hinweis ist inzwischen veröffentlicht.

Da die vorgeschlagene Übergangsfrist für Grüne-Liste-Verbringungen nicht rechtsverbindlich ist, stehen der BDE und seine europäischen Partner im engen Austausch mit den zuständigen deutschen Behörden, um zu gewährleisten, dass diese die von der EU-Kommission eröffnete Möglichkeit auch tatsächlich nutzen und anwenden. Ziel ist es, eine flächendeckende behördliche Empfehlung im Sinne der Kommission zu erreichen und damit ein möglichst einheitliches Vorgehen in der EU sicherzustellen.

Bewertung

Der BDE begrüßt diese Entscheidung der EU-Kommission, bedauert aber sehr, dass für Notifizierungsverfahren keine entsprechende Übergangsfrist vorgeschlagen wurde. Die an einer Abfallverbringung Beteiligten sind hier weiterhin verpflichtet, bereits ab dem 21. Mai 2026 ausschließlich DIWASS zu nutzen, was angesichts der bestehenden technischen und administrativen Herausforderungen äußerst problematisch ist.

Ebenso problematisch ist, dass nach Ablauf der von der Kommission vorgeschlagenen Übergangs­regelung das Problem, dass die Verbringung grüner Abfälle zukünftig zwei Tage vor der Verbringung über DIWASS angemeldet werden muss und somit keine spontanen Abfallverbringungen mehr möglich sind, fortbesteht.

Der BDE appelliert daher weiterhin an die Kommission und die Mitgliedstaaten, den an Abfallverbringungen beteiligten Unternehmen grundsätzlich eine einjährige Übergangsfrist für die Nutzung von DIWASS zu gewähren, d.h. parallel weiterhin die Papierform zuzulassen, und die taggleiche Anmeldung von Verbringungen grün gelisteter Abfälle auch über DIWASS in Zukunft zuzulassen. 

Download BDE/VOEB Europaspiegel Mai 2026

Vera Greb

Europareferentin für Abfall- und Umweltrecht