Während die Arbeiten zu dem für September angekündigten europäischen Kreislaufwirtschaftsgesetz weiterlaufen, führt die Kommission eine gezielte Konsultation zur Befragung kleiner und mittlerer Unternehmen aus der herstellenden Industrie, Handel und dem Recyclingsektor durch. Die Fragestellungen geben einen Einblick in die Überlegungen der EU-Kommission zu einzelnen Aspekten des Gesetzesvorhabens.
Über die offizielle Konsultation zum Circular Economy Act (CEA), die von August bis November letzten Jahres lief, haben wir im letzten Europaspiegel berichtet. Das Gesetz ist eines der wichtigsten Regelungsvorhaben in diesem Jahr und soll insbesondere einen integrierten Binnenmarkt für Sekundärrohstoffe schaffen. In diesem Kontext führte die Kommission vom 09. Februar bis zum 16. März eine weitere Konsultation durch, die gezielt die finanziellen und administrativen Folgen des CEA bestimmter regulatorischer Maßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in den Fokus nimmt.
So wird im Hinblick auf Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE), einem der am schnellsten wachsenden Abfallströme, danach gefragt, wie hoch die aktuelle Belastung für KMU durch unterschiedliche Behandlungsvorgaben in den Einzelstaaten ist und inwieweit einheitliche Zertifizierungsstandards etwa nach der EN 50625 hier Abhilfe leisten können. Außerdem wird nach der Notwendigkeit einer besseren Berechnungsmethode bezüglich der Sammel- und Recyclingziele nach der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU gefragt. In beiden Fällen kann in jedem Falle eine positive Antwort gegeben werden, viel wichtiger ist aber eine konsequente Umsetzung der entsprechenden Regulatorik und eine Sanktionierung nicht-registrierter Unternehmen, sog. „free-rider“. Viele Behandlungseinrichtungen sind bereits im Sinne der EN 50625 zertifiziert.
Im Bereich des Vergaberechts richten sich die Fragestellungen etwa auf die finanziellen Vorteile eines „Ökolabels“, das auch Aussagen zur Kreislauffähigkeit von Produkten umfasst sowie eine besondere Gewichtung von Rezyklatanteilen und Design-for-Recycling-Standards im Rahmen öffentlicher Vergabeverfahren.
Positiv hervorzuheben ist dabei aus Sicht des BDE, dass die Kommission in diesem Kontext erstmals den Begriff „Circular Public Procurement“ verwendet, beziehungsweise ankündigt, in bestimmten Sektoren verbindliche Kreislaufwirtschaftskriterien für das Vergaberecht im Circular Economy Act festzulegen. Das ist zwar grundsätzlich zu begrüßen, bestimmte Kriterien, etwa die positive Gewichtung von Rezyklateinsatz und Recyclingfähigkeit von Produkten, sollten aber nicht auf einzelne Sektoren beschränkt und nicht nur bzw. Nicht erst im CEA geregelt werden, sondern bereits als allgemeine Standards für die öffentliche Beschaffung im Zuge der für den Sommer dieses Jahres vorgesehenen allgemeinen Revision des EU-Vergaberechts (Vergaberichtlinie 2014/24/EU) festgelegt werden.
Zum Thema „Abfallendeeigenschaft“ bzw. „End-of-Waste“ wird in der KMU-Konsultation danach gefragt, ob sich durch eine einheitliche Regelung auf Unionsebene der Transport und Verkauf von Sekundärrohstoffen verbessern würden, was im Ergebnis zu bejahen ist. Bei der erweiterten Herstellerverantwortung liegt der Fokus der Konsultation unter anderem auf der Ökomodulation der Gebühren, also einem finanziellen Ausgleich für Hersteller, die durch besseres Produktdesign zu den jeweiligen Sammel- und Recyclingzielen beitragen. Online-Plattformen, die Waren nicht registrierter Hersteller anbieten, sollen künftig deren Haftung übernehmen.
Wichtig ist aus Sicht des BDE, dass im Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung die Umsetzung im Kompetenzbereich der Mitgliedstaaten liegen muss. Bereits bestehende und bewährte Systeme sollten hier nicht bloß aus Gründen der unbedingten Vereinheitlichung überarbeitet werden müssen, da dies im Ergebnis, auch für KMU, keine Vereinfachung bedeutet. Grundsätzlich ist zu sagen, dass mit einer Harmonisierung bestimmter Standards und Definitionen grundsätzlich auch die administrativen Mehraufwendungen für Unternehmen der Kreislaufwirtschaft reduziert werden können. Ein einheitlicher Standard für das „End of Waste“ Kriterium entlang verschiedener Stoffströme hat etwa nicht nur positive Auswirkungen auf den Binnenmarkt für Abfälle, sondern baut auch die bürokratischen Hindernisse, die mit einzelstaatlichen Regelungen verbunden sind, ab. Im Vergabebereich können standardisierte Nachweise bzw. „Labels“, wie etwa zur Recyclingfähigkeit von Produkten, helfen, lange Verwaltungsverfahren zu reduzieren.
Für Renovierungs- und Abbrucharbeiten im Bausektor erwägt die Kommission offenbar, verpflichtende Audits vor den jeweiligen Demolierungsmaßnahmen festzulegen und zu digitalisieren. Dazu sollen auf EU-Ebene für die entsprechenden Untersuchungsmaßnahmen Mindestkriterien gelten, etwa bzgl. des Baujahrs von Gebäuden, der Gebäudeflächen und der -typologie.
Es ist zu befürchten, dass für kleinere und mittlere Unternehmen im Rückbau- und Abbruchsektor der administrative Aufwand durch entsprechende Mindeststandards wohl zunehmen würde. Ob die positiven Effekte hier überwiegen, wäre dann zu prüfen. Bei mittleren und größeren Abrissarbeiten werden entsprechende Voruntersuchungen der Bausubstanz bereits umfangreich durchgeführt. Der entsprechende Anreiz lieg hier im Angebotspreis für die Durchführung dieser Arbeiten, der im Allgemeinen steigt, wenn die Bausubstanz nicht entsprechend untersucht ist.