Kurznachricht - Verpackungsverordnung

Fortschritte bei der einheitlichen Kennzeichnung von Verpackungen und Abfallbehältern

Der Bericht der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission (Joint Research Center -JRC) zu den harmonisierten Kennzeichnungen von Verpackungen und Abfallbehältern wurde veröffentlicht.

Gemäß den Vorgaben der Verpackungsverordnung (PPWR) sollen bis zum 12. August 2026 (Art. 12 PPWR) harmonisierte Abfallkennzeichnungen auf Verpackungen eingeführt werden, die sich am Hauptbestandteil des Verpackungsmaterials orientieren. 

In einem weiteren Schritt ist vorgesehen, bis August 2028 sogenannte Meta-Labels für Abfallbehälter zu etablieren (Art. 13 Abs. 1 PPWR), sodass die Kennzeichnungen auf Verpackungen und die entsprechenden Hinweise auf den Sammelbehältern weitgehend übereinstimmen und somit ein konsistentes Orientierungssystem für die Bevölkerung entsteht. Die Möglichkeit einer digitalen Ergänzung dieser Kennzeichnungen ist zwar im Rechtsrahmen vorgesehen (Art. 12 Abs. 7 PPWR), wird von der Europäischen Kommission derzeit jedoch nicht prioritär vorangetrieben.

Der Bericht des JRC vom 13. Januar 2026 bildet eine Grundlage für die Umsetzung der Verpackungsverordnung und verfolgt das Ziel, eine europaweit einheitliche Kennzeichnung von Verpackungen und Abfallbehältern zu etablieren. Im Mittelpunkt steht die Einführung standardisierter, klassifizierender Piktogramme, die insbesondere Verbraucherinnen und Verbrauchern klare Informationen über die Materialzusammensetzung von Verpackungen liefern sollen, um die Getrenntsammlung zu erleichtern und die Qualität der Recyclingströme zu verbessern. Der JRC sieht übereinstimmende verschiedenfarbige beschriftete Piktogramme für Verpackungen und Abfallbehälter vor.

Eine wesentliche Herausforderung bei der Umsetzung ergibt sich aus den sehr unterschiedlichen Ausgangsbedingungen in den Mitgliedstaaten. Die bestehenden Sammelsysteme, Getrenntsammellogiken und Verbraucherpraktiken variieren erheblich, was die Einführung eines einheitlichen Kennzeichnungssystems erschwert. Besonders deutlich wird dies am Beispiel faserbasierter Verbundverpackungen, die je nach Mitgliedstaat unterschiedlich entsorgt werden. 

Während sie in Deutschland überwiegend über den Kunststoffabfallstrom erfasst werden, gelangen sie in anderen Ländern häufig in den Papierabfall.

Vor diesem Hintergrund verfolgt das Joint Research Centre bewusst den Ansatz, dass die neuen Kennzeichnungen keine grundlegenden Änderungen der bestehenden nationalen Sammelsysteme erzwingen sollen. Stattdessen verbleibt die Entscheidung darüber, in welchem Abfallbehälter bestimmte Verpackungsarten gesammelt werden, weiterhin bei den Mitgliedstaaten. 

Die Kennzeichnungen sollen folglich so gestaltet werden, dass sie sich an den jeweiligen nationalen Gegebenheiten orientieren und auf den entsprechenden Abfallbehältern angebracht werden. Auf diese Weise wird versucht, eine Balance zwischen europäischer Harmonisierung und der notwendigen Flexibilität im Hinblick auf nationale Entsorgungsstrukturen zu gewährleisten.

Vorschläge des JRC:

@ JRC - final label proposal 

Vera Greb

Europareferentin für Abfall- und Umweltrecht