Der Europäische Rechnungshof bestätigt zentrale Forderungen der Entsorgungsbranche: Ohne funktionierende Märkte, bessere Sammlung und konsequente Umsetzung werden die Kreislaufwirtschaftsziele der EU nicht erreicht werden können. Trotz allmählicher Verbesserungen sehen die Prüfer weiterhin große Herausforderungen für den Hochlauf der europäischen Kreislaufwirtschaft. Die Politik ist nun gefordert, aus dieser Analyse Konsequenzen zu ziehen.
Hintergrund
In seinem Sonderbericht 23/2025 bewertet der Europäische Rechnungshof (EuRH), ob die Maßnahmen von EU-Kommission und Mitgliedstaaten ausreichen, um die EU-Ziele bei Wiederverwendung, Recycling und Deponierung von Siedlungsabfällen zu erreichen. Analysiert wurden konkrete Maßnahmen in vier stichprobenartig ausgewählten Mitgliedstaaten (Griechenland, Polen, Portugal und Rumänien) – mit einem klaren Ergebnis: trotz Fortschritten bleibt die Lücke zwischen Anspruch und Realität groß. Der Rechnungshof warnt, dass die auf fundierten Überlegungen basierten Verschärfungen der EU-Ziele ohne eine deutlich verbesserte Umsetzung ins Leere laufen würden. Siedlungsabfälle stehen dabei besonders im Fokus, da sie rund ein Viertel des gesamten Abfallaufkommens in der EU ausmachen; sie seien für das Erreichen der Recyclingziele entscheidend und aufgrund ihrer heterogenen Zusammensetzung anspruchsvoll in der Bewirtschaftung.
Funktionierende Recyclingmärkte sind laut Rechnungshof die Grundvoraussetzung für das Erreichen der EU-Ziele. Ohne ausreichende Nachfrage nach Recyclingrohstoffen fehlen demnach die wirtschaftlichen Anreize, um in Recyclingkapazitäten zu investieren oder bestehende Anlagen zu erhalten. Genau hier liegt laut Bericht ein zentrales Problem. Rezyklate könnten sich am Markt häufig nicht durchsetzen, weil Primärrohstoffe – auch infolge unzureichend eingepreister Umweltkosten – günstiger seien. Hinzu komme zusätzlicher Preisdruck durch günstigere und zum Teil nicht den EU-Standards entsprechende Importe aus Drittstaaten. Das Ergebnis sei ein Markt, der sich nicht eigenständig stabilisieren könne, obwohl er politisch ausdrücklich erwünscht sei.
Recyclingmärkte stabilisieren und Investitionen schützen
Der EuRH fordert deshalb, dass die EU gezielt Maßnahmen ergreift, um die Rentabilität der Kreislaufwirtschaft zu verbessern und belastbare Geschäftsszenarios für Recyclingunternehmen zu ermöglichen. Sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite müssten laut Sonderbericht bis spätestens Ende 2026 bestehende Hemmnisse identifiziert und abgebaut werden.
Getrenntsammlung von Bioabfällen verbessern
Ein zweiter zentraler Befund betrifft die Qualität der Abfallbewirtschaftung. Der Rechnungshof macht deutlich, dass eine ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft nur mit einer gut organisierten getrennten Sammlung funktionieren könne.
In der Praxis zeige sich jedoch ein gemischtes Bild: Während einige Mitgliedstaaten Fortschritte gemacht hätten, liege die getrennte Sammlung in anderen Teilen der EU trotz bestehender Verpflichtungen für zentrale Stoffströme weiterhin auf niedrigem Niveau.
Besonders hervorgehoben werden Bioabfälle. Sie seien die größte Fraktion der Siedlungsabfälle und hätten eine Schlüsselrolle für die Qualität des gesamten Systems. Werden sie nicht getrennt erfasst, verschmutzen sie andere Wertstoffe und reduzieren deren Recyclingfähigkeit erheblich, so die Prüfer.
Gleichzeitig blieben Potenziale für die Verwendung von Bioabfällen – etwa für Düngemittel oder Energie – ungenutzt. Neben der Sammlung sieht der Bericht auch Defizite bei Sortier- und Behandlungsinfrastruktur. Ohne Investitionen in ausreichende Kapazitäten und moderne Anlagen könnten selbst gut gesammelte Abfälle nicht effizient recycelt werden.
Verursacherprinzip konsequent anwenden und Kostendeckung sichern
Der Rechnungshof unterstreicht die zentrale Rolle des Verursacherprinzips in der europäischen Umweltpolitik. Ziel ist es, die Kosten der Abfallbewirtschaftung verursachergerecht zu verteilen und gleichzeitig Anreize für Abfallvermeidung und Recycling zu setzen. In der Praxis werde dieses Prinzip jedoch unterschiedlich umgesetzt. So kämen beispielsweise Gebührenmodelle wie “Pay-as-you-throw-Systeme”, die eine klare Lenkungswirkung entfalten, in den untersuchten Ländern nur begrenzt zum Einsatz.
Gleichzeitig bestünden zwischen den Mitgliedstaaten große Unterschiede bei der Bepreisung von Deponierung und Verbrennung, sodass die Abfallverbringung zwischen Mitgliedstaaten aus rein wirtschaftlichen Gründen attraktiver werde. Um Fehlanreize zu reduzieren, empfiehlt der EuRH die Einführung harmonisierter Deponie- und Verbrennungssteuern auf EU-Ebene zu prüfen.
EU-Recht wirksam durchsetzen
Ein besonders kritischer Punkt des Berichts ist außerdem die Umsetzung und Durchsetzung bestehender EU-Vorgaben. Der Rechnungshof stellt fest, dass Vertragsverletzungsverfahren häufig zu lange dauerten und dadurch ihre abschreckende Wirkung verlören.
Hinzu komme, dass Kontrollmechanismen nicht ausreichend genutzt würden. In einigen Fällen fanden laut Bericht über mehr als zehn Jahre keine Vor-Ort-Kontrollen statt, wodurch notwendige Anpassungen verzögert oder ganz unterlassen wurden.
Auch Frühwarnsysteme greifen laut Rechnungshof nicht konsequent genug. Dadurch würden Probleme oft erst erkannt, wenn Zielverfehlungen bereits eingetreten seien.
Bewertung
Der BDE sieht sich durch die Feststellungen des Rechnungshofes in zentralen Positionen bestätigt. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung ist mit Blick auf den im Herbst erwarteten Circular Economy Act bedeutsam und liefert der Kommission eine weitere evidenzbasierte Entscheidungsgrundlage.
Die Stärkung der Nachfrage nach Recyclingrohstoffen muss Priorität haben, denn ohne stabile Rahmenbedingungen und entsprechende Absatzmärkte bleibt das Risiko für Investitionen in Recycling- und Sortierkapazitäten hoch.
Die Einführung von Mindestrezyklateinsatzquoten und eine gezielte Ausrichtung der öffentlichen Beschaffung an Nachhaltigkeitskriterien können als wirksame Hebel fungieren. Flankierend muss der Binnenmarkt konsequenter genutzt werden: Der Abbau innereuropäischer Handelsbarrieren und die Einführung einheitlicher End-of-Waste-Kriterien für weitere Stoffströme können dazu einen wichtigen Beitrag leisten.
Bei der getrennten Sammlung, insbesondere von Bioabfällen, stimmt der BDE mit den Befunden des Berichts überein – sowohl bei der konsequenten Umsetzung bestehender Sammlungspflichten als auch beim Ausbau der Infrastruktur besteht Handlungsbedarf.
Bioabfälle bergen wertvolle Ressourcenpotenziale für die Rückgewinnung von Nährstoffen, nachhaltige Düngemittel und erneuerbare Energien, die bislang zu wenig genutzt werden.
Der BDE unterstützt das Verursacherprinzip und die Forderung nach kostendeckenden Systemen vollumfänglich. Dabei sollte ein besonderes Augenmerk auf die Weiterentwicklung der erweiterten Herstellerverantwortung gelegt werden: Recyclinggerechtes Design und der Einsatz von Rezyklaten müssen sich in reduzierten EPR-Gebühren niederschlagen, während nicht nachhaltige Produkte entsprechend höher belastet werden sollten.