Nachdem die EU-Kommission Ende letzten Jahres ein Vorschlagspaket zum Abbau bürokratischer Hürden im Umweltbereich vorlegte, beginnen Rat und EU-Parlament nun mit der Konsolidierung ihrer Positionen. Der federführende Umweltausschuss bündelte die verschiedenen Elemente des Umweltomnibus in drei Verhandlungspaketen und benannte die Berichterstatter für die Pakete.
Hintergrund
Die EU-Kommission hat es sich in dieser Legislatur zur Aufgabe gemacht, die administrativen Lasten und Berichtspflichten für Unternehmen spürbar zu senken. Als Teil einer Reihe von Vereinfachungspaketen präsentierte sie am 10. Dezember den sogenannten Umweltomnibus.
Dabei handelt es sich um ein Paket von sechs Gesetzesinitiativen, durch die unter anderem die Abfallrahmenrichtlinie, die Industrieemissionsrichtlinie, die Batterieverordnung und die Verpackungsverordnung geändert werden.
Am 12. März startete die Kommission eine öffentliche Ex-post-Konsultation, um den Interessenvertretern eine Möglichkeit zur Kommentierung ihrer Vorschläge zu geben; die Beteiligungsfrist endet am 7. Mai 2026.
Das Parlament hat sich dazu entschieden, die internen Beratungen so zu organisieren, dass bei etwaigen Verzögerungen in Teilbereichen die weniger strittigen Elemente unabhängig weiterverhandelt werden können. Auch der schiere Umfang des Umweltomnibus legte die Entscheidung nahe, die Federführung der Verhandlungen auf mehrere Abgeordnete aufzuteilen.
Dazu wurden die Kommissionsvorschläge zur Änderung der sechs Richtlinien und Verordnungen in drei inhaltliche Pakete aufgeteilt, denen jeweils eigene Berichterstatter zugewiesen wurden.
Wesentliche Inhalte
In Bezug auf die Erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility – EPR) plant die Kommission, die Pflicht zur Benennung eines autorisierten Vertreters für in der EU ansässige Hersteller von Batterien, Verpackungen, Elektro- und Elektronikaltgeräten, Einwegkunststoffen sowie Textilien ohne Sitz im jeweiligen Mitgliedstaat bis Januar 2035 auszusetzen. Für Hersteller aus Drittstaaten soll diese Pflicht im Grundsatz bestehen bleiben, wobei die Mitgliedstaaten jedoch alternative Nachverfolgungsinstrumente wählen können.
Darüber hinaus sollen die Berichtspflichten der Hersteller über die in Verkehr gebrachten Mengen reduziert werden, indem die Berichtsintervalle auf maximal einmal pro Jahr beschränkt werden. Diese Daten bilden die Grundlage für die Berechnung der EPR-Gebühren.
Das Parlament ernannte am 16. März die niederländische EVP-Abgeordnete Ingeborg Ter Laak zur Berichterstatterin für die Regelungen zur Aussetzung der Pflicht, einen autorisierten Vertreter zu benennen. Schattenberichterstatterin für die S&D-Fraktion wird die deutsche Abgeordnete Delara Burkhardt, für die Liberalen die Portugiesin Ana Vasconcelos.
Jutta Paulus aus Deutschland übernimmt die Schattenberichterstattung zu allen drei Verhandlungspaketen des Umweltomnibus für die Fraktion der Grünen.
Die Verhandlungen zu harmonisierten Berichtsintervallen werden für das Parlament Susana Solís Pérez von geführt, die federführend für das Paket zur Reduzierung administrativer Bürden verantwortlich ist (siehe weiter unten im Text), da die Vereinfachung der EPR-Berichtspflichten diesem Paket zugeordnet worden ist.
Im Rat stieß der Gesetzesvorschlag zur Abschaffung der autorisierten Vertreter bereits im Januar auf breite Skepsis. Eine Mehrheit der Mitgliedstaaten – darunter auch Deutschland – äußerte substanzielle Bedenken.
Die Aussetzung schwäche das Verursacherprinzip, begünstige nicht-konforme Anbieter im Online- und Fernhandel und schaffe Rechtsunsicherheit, zumal die überarbeitete Abfallrahmenrichtlinie erst kürzlich verabschiedet wurde.
Die zypriotische Ratspräsidentschaft nahm diese Bedenken zur Kenntnis und schlug in einem Vermerk vom 20. März vor, die Aussetzung beispielsweise auf kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) zu beschränken, sie zeitlich zu verkürzen oder auf einzelne Rechtsakte zu begrenzen.
In einem gesonderten Papier aus dem April sprachen sich mehrere Delegationen, darunter Österreich, erneut explizit gegen eine Aussetzung aus, insbesondere mit Blick auf den im Herbst anstehenden Circular Economy Act, der die EPR-Pflichten umfassend neu regeln wird.
Das zweite Verhandlungspaket enthält Vorgaben zur Straffung von Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVPs). Der Gesetzesentwurf soll bestehende Vorgaben aus unterschiedlichen sektoralen Regelungen durch einheitliche Fristen und koordinierte Verfahren angleichen und so zu einer schnelleren Durchführung beitragen.
Die vorgesehenen Maßnahmen beinhalten die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für UVPs, die Einrichtung gemeinsamer Verfahren für Prüfungen, die sich aus mehreren Rechtsvorschriften ergeben, sowie die grundsätzliche Ermöglichung der digitalen Antragstellung.
Außerdem werden neue Obergrenzen für die Dauer der Vorprüfungs- und Umweltprüfungsverfahren festgelegt.
Zusätzliche Beschleunigungen sollen durch drei Instrumente ermöglicht werden:
Die Kreislaufwirtschaft fällt bisher nicht darunter, soll aber durch den im Herbst erwarteten Circular Economy Act ebenfalls als “strategisch” eingestuft werden.
Am 16. März 2026 wurde die schwedische Abgeordnete der liberalen Renew-Fraktion, Emma Wiesner, zur Berichterstatterin ernannt.
Schattenberichterstatter sind Radan Kanev aus Bulgarien (EVP-Fraktion) und Annalisa Corrado aus Italien (S&D-Fraktion).
Die Diskussion des Berichtsentwurfs im Umweltausschuss wird für den 23. Juni erwartet; eine Verabschiedung soll nach der Sommerpause im Oktober erfolgen, sodass voraussichtlich im November die Trilogverhandlungen beginnen können.
Die zuständige Arbeitsgruppe des Rates diskutiert den Vorschlag laufend und begrüßt die Beschleunigung von Umweltprüfungen im Grundsatz.
Einige Mitgliedstaaten äußerten sich im Januar jedoch skeptisch hinsichtlich der gewählten Gesetzessystematik: Der Vorschlag legt eine neue Verordnung über bestehende Regelwerke, ohne diese formal anzupassen, was zu Rechtsunsicherheiten führen könne.
Die Einführung fester Fristen für Prüfungsschritte sowie die stillschweigende Zustimmung durch Behörden stoßen ebenfalls teilweise auf Widerstand; es bestehe die Sorge, dass überlastete Behörden unter Zeitdruck zunächst systematisch ablehnen könnten.
Am 17. März wurden Umweltprüfungen zum Gegenstand der Diskussionen im Umweltrat, in dessen Vorfeld Tschechien und Frankreich, unterstützt durch Lettland, Belgien, Irland, die Slovakei und Luxemburg, ein Papier zur Diskussioneinbrachten.
Darin sprechen sich die Mitgliedstaaten für eine inhaltliche Erweiterung des Omnibus’ aus, sodass Genehmigungsverfahren des Umweltrechts als Ganzes – und nicht nur bezogen auf die UVPs – verschlankt werden.
Das dritte Verhandlungspaket bündelt weitere Anpassungen. Die vorgeschlagene Streichung der SCIP-Datenbank aus Artikel 9 der Abfallrahmenrichtlinie begründet die Kommission mit der geringen Nutzungsintensität und einer unverhältnismäßigen Meldelast. Perspektivisch sollen diese Informationen in den Digitalen Produktpass (DPP) integriert werden.
Bei den Umweltmanagementsystemen (UMS) nach der Industrieemissionsrichtlinie sollen mehrere Anforderungen, wie die Pflicht zur Erstellung eines Chemikalieninventars und einer chemischen Risikoabschätzung, entfallen; zudem wird die Umsetzungsfrist von 2027 auf 2030 verschoben.
Neu ist die Möglichkeit, mehrere Anlagen desselben Betreibers oder Unternehmens innerhalb eines Mitgliedstaats unter einem einzigen System zusammenzufassen. Eine Anpassung des Herstellerbegriffs in der Batterieverordnung stellt zudem klar, dass Herstellerpflichten unabhängig vom genutzten Vertriebsweg greifen.
Berichterstatterin für dieses Paket wird die spanische EVP-Abgeordnete Susana Solís Pérez. Schattenberichterstatter für die Sozialdemokraten wird Thomas Bajada aus Malta, Renew ernannte Michal Wiezik aus der Slowakei als Schattenberichterstatter.
Aus Sicht des BDE ist insbesondere die Streichung der autorisierten Vertreter im Rahmen der EPR-Systeme problematisch. Die Verpflichtung zur Bestellung eines Bevollmächtigten ist ein zentrales Durchsetzungsinstrument der erweiterten Herstellerverantwortung. Ohne klare Ansprechpartner und Verantwortliche vor Ort in den Mitgliedstaaten entstehen strukturelle Vollzugsdefizite – etwa bei der Meldung von zu lizensierenden Mengen, der Überwachung von Gebührenzahlungen und der Nachverfolgbarkeit von Recyclingströmen.
Der Wegfall von Zahlungsströmen durch mangelnde Kontrollmechanismen gefährdet die Finanzierung der vorhandenen Infrastruktur und untergräbt die Investitionssicherheit für neue Anlagen. Zudem entsteht eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung zugunsten von Online-Händlern ohne physische Präsenz im Markt, die ihre Pflichten so leichter umgehen können. Eine Schwächung dieser Instrumente im Vorgriff auf den im Herbst geplanten Circular Economy Act erscheint widersprüchlich.
Fragen der gemeinsamen Handhabung von EPR-Pflichten sollten kohärent und durchdacht im Circular Economy Act geregelt werden, nicht durch isolierte Vorabeingriffe im Umwelt-Omnibus. In diesem Sinne forderte die FEAD als europäischer Dachverband der Entsorgungswirtschaft in einer gemeinsamen Stellungnahme mit zwölf weiteren Organisationen, die Aussetzung der Bevollmächtigten aus dem Omnibus zu streichen.
Daher hat sich der BDE gegenüber der für die EPR-Themen des Umwelt-Omnibus' zuständigen Berichterstatterin, Ingeborg Ter Laak, und den Schattenberichterstattern der anderen Fraktionen deutlich gegen diesen Vorschlag ausgesprochen.
Ebenso kritisch adressiert der BDE den Vorschlag der EU-Kommission, die Berichtspflichten für Hersteller im Rahmen der EPR auf maximal einen Bericht pro Jahr zu begrenzen. Dies würde den in Deutschland im Falle von Verpackungen vierteljährlich zu erfolgenden Mengenmeldungen der Hersteller widersprechen und ist mit der Funktionsfähigkeit der deutschen Entsorgungssysteme auf Basis privat organisierter, im Wettbewerb stehender Organisationen der Erweiterten Herstellerverantwortung (Duale Systeme für Verpackungen in Deutschland) nicht kompatibel.
Der BDE begrüßt hingegen das Vorhaben der Kommission, Umweltverträglichkeitsprüfungen zu verschlanken und zu bündeln.
Besonders positiv bewertet der Verband die im Circular Economy Act in Aussicht gestellte Einstufung der Kreislaufwirtschaft als strategischer Sektor, wodurch Projekte der Branche künftig auf vereinfachte und beschleunigte Genehmigungsverfahren zurückgreifen könnten. Auch die Vereinfachungen bei den Umweltmanagementsystemen werden begrüßt.
Hinsichtlich der SCIP-Datenbank erkennt der BDE den Reformbedarf zwar ausdrücklich an, lehnt jedoch eine ersatzlose Abschaffung ab.
Richtig ist, dass die Datenbank in ihrer jetzigen Form an erheblichen Nutzungsdefiziten leidet – ein System, das Artikelnamen oder chemische Identifikatoren voraussetzt und keine maschinenlesbare Schnittstelle bietet, ist im Betriebsalltag nicht sinnvoll nutzbar. Doch eine potenzielle Integration in den DPP löst das Problem nicht; für die meisten abfallrelevanten Produktkategorien wird der DPP frühestens 2028/2029 verpflichtend, bereits im Umlauf befindliche Produkte erhalten nachträglich keinen Pass.
Der BDE fordert daher, die Kontinuität substanzbezogener Produktinformationen für alle abfallrelevanten Kategorien sicherzustellen, bevor bestehende Meldepflichten entfallen.