Die Europäische Kommission hat am 3. Februar 2026 in einem delegierten Rechtsakt die konkreten Berechnungs- und Nachweisregeln für permanente CO2-Entnahmen unter der Carbon Removals and Carbon Farming Regulation (CRCF) angenommen und damit erstmals verbindliche Qualitätsstandards für die Zertifizierung geschaffen. Die Festlegung weiterer Methodiken für Entnahmen durch Speicherung in Landwirtschaft und Produkten werden im Laufe des Jahres folgen. Hintergrund
Die am 9. Dezember 2024 in Kraft getretene Carbon Removal and Carbon Farming-Verordnung (CRCF)schafft den ersten EU-weiten freiwilligen Zertifizierungsrahmen für permanente CO2-Entnahmen, Carbon Farming und die CO2-Speicherung in biobasierten Produkten. Sie wird über delegierte Rechtsakte konkretisiert, die spezifische Zertifizierungsmethodiken für die verschiedenen Entnahmeaktivitäten festlegen. Der Rahmen ist freiwillig, wird aber faktisch zum regulatorischen Qualitätsmaßstab für den europäischen Kohlenstoffmarkt werden und soll die EU künftig als Vorbild für ähnliche Regulierungen in Drittstaaten positionieren. Die Kommission hat außerdem in ihrer Bioökonomiestrategie angekündigt, zur Belebung der Nachfrageseite einen EU Buyers' Club für permanente CO2-Entnahmen und Carbon Farming einzurichten. Das Instrument soll möglicherweise Ressourcen aus dem Innovationsfonds einsetzen, um Risiken von Projekten, die sich in frühen Stadien befinden, zu nehmen (de-risking) und so privates Co-Investment auszulösen; weitere Details sollen in den kommenden Monaten folgen. Methodik für Permanente CO2-EntnahmenAm 3. Februar 2026 nahm die Kommission die erste Methodik unter der CRCF-Verordnung an; der delegierte Rechtsakt wird im Mai 2026 in Kraft treten. Die neuen Regeln decken drei Arten permanenter CO2-Entnahmeaktivitäten ab: Direct Air Capture with Carbon Storage (DACCS), Biogenic Emissions Capture with Carbon Storage (BioCCS) sowie Biochar Carbon Removal (BCR). Die Methodik legt für jede dieser drei zertifizierfähigen Aktivitäten verbindlich fest, wie eine tatsächlich erbrachte CO2-Entnahme gemessen, bewertet und in eine handelbare Zertifizierungseinheit überführt werden kann. Ohne Methodik kein Zertifikat – und ohne Zertifikat kein Marktzugang. Konkret beantwortet die Methodik damit drei Fragen: Was zählt überhaupt als qualifizierende Aktivität? Wie viel CO2 wurde netto entnommen, nach Abzug aller mit der Anlage verbundenen Emissionen? Und wie wird sichergestellt, dass das CO2 dauerhaft gespeichert bleibt und nicht zurück in die Atmosphäre entweicht? Für alle drei Aktivitäten gilt ein standardisierter Referenzwert von null, sodass kein hypothetisches Basisszenario gegengerechnet werden muss. Die Nettobilanz ergibt sich aus den Gesamtentnahmen abzüglich aller assoziierten Lebenszyklusemissionen (Energieverbrauch, Transport, indirekte Effekte). DACCS erfasst CO2 direkt aus der Umgebungsluft und injiziert es in geologische Speicherstätten nach Maßgabe der CCS-Richtlinie. Für eine Zertifizierung als handelbare CO2-Einheit muss die Abscheideanlage innerhalb der EU angesiedelt sein; die Speicherung kann grenzüberschreitend erfolgen. Der Aktivitätszeitraum, währenddessen eine Anlage zertifizierte CO2-Einheiten generieren kann, beträgt 15 Jahre. Der Betreiber haftet vollständig für Leckagen während des Monitoring-Zeitraums. BioCCS erfasst CO2 aus biogenen Quellen, das als Nebenprodukt bestehender Produktionsprozesse anfällt. Die gesamte eingesetzte Biomasse muss den Nachhaltigkeitskriterien der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED III) entsprechen. Eine gezielte Erhöhung des Biomasseeinsatzes allein zum Zweck der Abscheidung ist ausdrücklich verboten. Der Aktivitätszeitraum beträgt ebenfalls 15 Jahre. BCR umfasst die Herstellung von Pflanzenkohle durch Pyrolyse nachhaltiger Biomasse; zertifiziert wird ausschließlich die stabile Kohlenstofffraktion. Der Aktivitätszeitraum beträgt 5 Jahre. Methodik für Carbon FarmingDie Kommission hat am 22. Januar 2026 außerdem den Entwurf für einen Delegierten Rechtsakt für Carbon Farming-Methodiken zur öffentlichen Konsultation gestellt; die Frist lief bis zum 19. Februar 2026. Die formelle Annahme dieses Rechtsakts wird für Sommer 2026 erwartet. Bei Carbon Farming geht es um Maßnahmen einer regenerativen Landwirtschaft, die darauf abzielen, CO2 aus der Atmosphäre zu binden und dauerhaft im Boden zu speichern. Der Entwurf deckt drei unterschiedliche Aktivitätsbereiche ab: Wiedervernässung und Wiederherstellung von Mooren, Aufforstungen sowie Land- und Agroforstwirtschaftspraktiken auf mineralischen Böden. Die letzte Kategorie beinhaltet eine Liste zertifizierfähiger Praktiken, die unter anderem die Ausbringung organischer Bodenverbesserer und organischer Düngemittel nennt. Die generierten Einheiten sind temporärer Natur: Monitoring-Zeiträume liegen typischerweise zwischen 5 und 30 Jahren; die Einheiten verfallen mit Ablauf des Überwachungszeitraums. Methodik für die Speicherung in langlebigen ProduktenDie CRCF-Verordnung definiert CO2-Speicherung in Produkten als jede Praxis oder jeden Prozess, die CO2 für mindestens 35 Jahre in langlebigen Produkten erfassen und speichern. Im Fokus stehen dabei biobasierte Baustoffe wie Holz oder aus landwirtschaftlichen Pflanzen gewonnene Materialien, da der während des Pflanzenwachstums aufgenommene Kohlenstoff über die gesamte Nutzungsdauer im Material gebunden bleibt. Der entsprechende Delegierte Rechtsakt befindet sich derzeit noch in der Entwicklung; die Kommission erarbeitet ihn mit dem Ziel, Gebäudeeigentümern den Nachweis der Kohlenstoffspeicherleistung ihrer Gebäude zu ermöglichen. Eine konkrete Zeitplanung für die Veröffentlichung des Entwurfs liegt noch nicht vor. Bewertung Der BDE begrüßt die Festlegung der Bewertungs- und Nachweisregeln, die eine wichtige Maßnahme sind, um künftige Investitionsentscheidungen zu ermöglichen und zu fördern. Für die thermische Abfallbehandlung ist die BioCCS Entnahmeaktivität besonders interessant, da so biogenes CO2 aus der Verbrennung organischer Abfallanteile wirtschaftlich genutzt werden kann. Dieser Aspekt gewinnt mit Blick auf die potenziell bevorstehende EU-ETS-Einbeziehung der thermischen Abfallbehandlung erheblich an strategischer Bedeutung: CRCF-zertifizierte negative Emissionen aus BioCCS könnten perspektivisch als Gegenpol zu den entstehenden ETS-Kosten in Stellung gebracht werden – ob innerhalb des ETS selbst oder in einem separaten System. Um die Potentiale der permanenten CO2-Speicherung vollends realisieren zu können, bedarf es jedoch aus Sicht der Abfallwirtschaft unbedingt begleitender gezielter Finanzierungsinstrumente und staatlicher Fördermittel für die aufwändigen Abspeicherungstechniken – sowohl aus Töpfen der EU als auch der Mitgliedstaaten – sowie einer europaweit harmonisierten Infrastruktur. Die Kommission hat für den Herbst einen neuen Legislativvorschlag angekündigt, der die Vorgaben zu Transport und Marktmechanismen für abgeschiedenes CO2 regeln soll. Der BDE begrüßt ausdrücklich, dass im Rahmen des delegierten Rechtsakts zu Carbon Farming die Ausbringung von organischen Bodenverbesserern und Düngemitteln als förderfähige landwirtschaftliche Praxis anerkannt wird. Die potenziell zu generierenden CO2-Einheiten, die dem Landwirtschaftsbetrieb als Anwender gutgeschrieben werden können, stellen einen willkommenen Anreizmechanismus für die Verwendung von Kompost- und Gärprodukten dar. Kritisch sieht der BDE die Einbeziehung der Transportemissionen, die es versäumt, gleichzeitig durch die Anwendung von Biodüngern wegfallende Transporte zu berücksichtigen. Auch die fehlende Berücksichtigung der standortspezifischen und düngemittelunabhängigen Lachgasemissionen ist ein Versäumnis. |