Kurznachricht - Einwegkunststoffrichtlinie

Neue Regeln für Import und Rezyklatberechnung gelten ab dem 23. Juli 2026 und könnten als Blaupause für die Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung fungieren

Der entsprechende Rechtsakt – der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1425 der Kommission vom 30. Juni 2026 – wurde am 3. Juli im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist ab dem 23. Juli 2026 verpflichtend anzuwenden.

Hintergrund

Nach Vorgabe der Einwegkunststoffrichtlinie sol­len ab 2025 25 % und ab 2030 30 % aller PET-Einweggetränkeflaschen aus recycelten Kunst­stoffen (Rezyklat) bestehen. Die Berechnungs­methode zur Bestimmung und Überprüfung des Rezyklatgehalts wird anhand eines Durchfüh­rungsrechtsakts festgelegt. Der Durchführungs­rechtsakt (EU) 2023/2683 für die Berechnung, Überprüfung und Berichterstattung des Rezyklat­anteils aus mechanischem Recycling wurde be­reits Ende 2023 erlassen. 

Der entsprechende Rechtsakt für Rezyk­late auch aus chemischem Recycling war bislang noch in Ar­beit. Er ersetzt den bisherigen Rechtsakt (EU) 2023/2683. Der neue Beschluss (EU) 2026/1425 enthält die verbindlichen Regeln zur Berechnung, Verifizierung und Berichterstattung des Rezyklatan­teils in PET-Einweggetränkeflaschen auch hinsichtlich Rezyklatimporten. 

Die Regelung zu Rezyklaten aus Drittstaaten, die sogenannte “Spiegelklausel”, welche die Äquiva­lenz der importierten Rezyklate sicherstellen soll, sowie die Berechnungsmethode zur Massebilan­zierung des Rezyklates wurde bereits im letzten Europaspiegelartikel vom Mai 2026 eingehend dargestellt und bewertet.

Aktuelles

Die neuen Regeln sind nunmehr ab dem 23. Juli 2026 verbindlich anzuwenden. 

Es wird derzeit diskutiert, ob die Spiegelklausel und die Regelungen zur Berechnung des Rezyklatein­satzes auf den verpflichtenden Rezyk­lat­einsatz in anderen Stoffströmen – wie Verpa­ckungen und Altfahrzeuge – übertragen wird. 

Nach Angaben der Europäischen Kommission soll im Juli eine öffentliche Konsultation zu den bevor­stehenden Durchführungsrechtsakten über den Rezyklatanteil in Kunststoffverpackungen gestar­tet werden. Gegenstand der Befragung sollen ins­besondere die Berechnungsmethode, die Spiegel­klausel sowie die Nachhaltigkeitskriterien sein. Die Annahme des Kommissionsvorschlags ist für Q4 2026 geplant.

Download BDE/VOEB Europaspiegel Juli 2026